Meldungen

Entlastung Nachhaltigkeit: Zukunfts-Kompass Handwerk startet Early-Access-Phase

Entlastung für das Metallhandwerk: Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 die Trilog-Einigung zur umfassenden Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD verabschiedet. Damit wurden zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen, die zu einer spürbaren administrativen Entlastung der Betriebe im Metallhandwerk führen werden. Entscheidend ist die starke Einschränkung des Anwendungsbereichs: Künftig unterliegen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro der direkten Berichtspflicht (vorher: 250 Mitarbeiter, 250 Mio. € Umsatz). Damit ist das klassische Metallhandwerk vor Berichtsbegehren durch Großkunden und Banken (indirekte Berichtspflicht) besser geschützt.
Der sogenannte „Value-Chain-Cap“ stellt sicher, dass Großunternehmen und Banken von Zulieferern aus dem Handwerk lediglich Daten nach dem freiwilligen KMU-Standard “VSME“ erfragen dürfen. Weitergehende oder übermäßig aufwendige Informationsanfragen nach den Industriestandards ESRS oder GRI dürfen die Betriebe künftig zurückweisen. Darüber hinaus können sich KMU auf die Berichterstattung nach dem Basis-Modul des VSME-Standards beschränken, die Berichterstattung nach dem Zusatzmodul (Comprehensive-Modul) ist freigestellt.
Der BVM hat die Entwicklung des VSME-Standards zusammen mit weiteren Verbänden und den Handwerkskammern intensiv begleitet. Dabei konnten wesentliche Vereinfachungen für unsere Branche durchgesetzt werden. Beispielsweise wurde der Verzicht auf die Offenlegung der sog. Scope 3-Emissionen erreicht (indirekte Emissionen in der vor- und nachgelagerten Lieferkette). Dies verbessert die praktische Umsetzbarkeit des Standards im Betrieb erheblich.
Berichtstool Zukunfts-Kompass Handwerk: Early-Access-Phase angelaufen
Um die Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen, entwickelt die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) das digitale Berichtstool „Zukunfts-Kompass Handwerk“. Der BVM hat hierbei zusammen mit dem Landesverband NRW maßgeblich mitgearbeitet. Seit dem 25. Februar 2026 steht für interessierte Betriebe eine Early-Access-Version des Online-Tools zur Verfügung: https://zwh.de/zukunfts-kompass-handwerk-entdecken-sie-die-early-access-version-des-online-tools/.
Durch aktive Nutzung und Kommentierung soll das Berichtstool nun weiterentwickelt werden. Dabei sind die Betriebe gefragt. Wenn uns dies gemeinsam gelingt, erreichen wir eine erhebliche Erleichterung für alle handwerklichen Unternehmen, die durch Großkunden und Banken zukünftig zur Berichterstattung aufgefordert werden.
Der BVM wird dieses für die Branche strategisch wichtige Thema weiter begleiten. Im Rahmen der Bundesfachgruppentagung Metallbau und Stahlbau-Schweißen am 23./24. April 2026 werden der „Zukunfts-Kompass Handwerk“ sowie die neuen Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Schwerpunkt behandelt. Ziel ist, die Landesverbände und Betriebe auf die praktische Umsetzung vorzubereiten und die Abstimmung mit der ZWH weiter zu verbessern.
Ansprechpartner

Dr.-Ing. Reinhard Fandrich
Technischer Berater in der
Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
Der Beitrag Entlastung Nachhaltigkeit: Zukunfts-Kompass Handwerk startet Early-Access-Phase erschien zuerst auf Metallhandwerk.

IHM: Sie finden uns in Halle C1, Stand 400

Der Bundesverband Metall ist in diesen Tagen zusammen mit unserem Mitgliedsbetrieb Metallbau Lührmann auf der Internationalen Handwerksmesse 2026 am Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu finden.
Ausgestellt wird u.a. eine vollständig aus Metall gefertigte Gitarre, anhand derer viele verschiedene Fertigungsverfahren im Metallhandwerk mithilfe von Videos demonstriert und erklärt werden. Zusätzlich können Besucherinnen und Besucher am Stand selbstständig eine Handyhalterung in Form einer Gitarre aus Blech biegen und anschließend ihr Werkstück mitnehmen.
Besuch von Markus Söder und Katherina Reiche am 4. März an unserem Stand
Am Mittwoch, den 04.03. wird gegen 12.30 Uhr der Besuch der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder erwartet.
Besuchen Sie uns am Stand, wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

Ansprechpartner:

Thomas RöperTechnischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
E-Mail: Thomas.roeper@metallhandwerk.de
Der Beitrag IHM: Sie finden uns in Halle C1, Stand 400 erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Forschungszulage: Mehr Förderung fürs Metallhandwerk

Seit 1. Januar 2026 sind deutliche Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will der Gesetzgeber die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt stärken – besonders in technologieorientierten Handwerksbranchen wie dem Metallhandwerk.
Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der ansetzbaren Eigenleistungen von bisher 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde. Damit können Einzelunternehmer und Mitgesellschafter von Personengesellschaften ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten künftig deutlich besser steuerlich geltend machen. Ansetzbar sind bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche; die Regelung gilt auch für laufende Projekte mit Tätigkeiten seit 1. Januar 2026.
Zudem werden künftig auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent zusätzlich berücksichtigt. Neben Personal-, Auftrags- und Abschreibungskosten können so auch indirekte Aufwendungen wie Energie-, Werkstatt- oder Verwaltungskosten in die Förderung einfließen.
Vorteile ergeben sich auch bei Investitionen: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, können höher abgeschrieben werden – auch im Rahmen der Forschungszulage. Parallel steigt die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 12 Millionen Euro jährlich.
Das Wichtigste auf einen Blick

Start: Neue Regelungen zur Forschungszulage gelten seit 1. Januar 2026.
Eigenleistung: 100 € pro Stunde (statt bisher 70 €), bis zu 40 Stunden pro Woche.
Gemeinkosten: Pauschale von 20 % zusätzlicher Förderung auf förderfähige Aufwendungen.
Investitionen: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Anlagen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Bemessungsgrundlage: Steigt auf 12 Mio. € pro Jahr.
Ziel: Bessere steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand – insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks.

Weitere Infos: www.bescheinigung-forschungszulage.de
Für Metallbetriebe ist die neue Regelung ein wichtiges Signal: Forschung, Entwicklung und technische Verbesserung lohnen sich stärker als bisher. Die steuerliche Forschungszulage wird damit zu einem praxisnahen und wirkungsvollen Instrument, um Innovationsprojekte aus eigener Kraft zu finanzieren und den technologischen Anschluss im Mittelstand zu sichern.
Ansprechpartner

Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
Technischer Berater in der
Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
Der Beitrag Forschungszulage: Mehr Förderung fürs Metallhandwerk erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Präsidentenbrief: Was für unsere Betriebe jetzt wichtig ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,
die wirtschaftliche Lage bleibt für viele unserer Betriebe herausfordernd. Hohe Kosten, zunehmender Fachkräftemangel und eine stetig wachsende Regulierungsdichte engen den unternehmerischen Handlungsspielraum spürbar ein. Gerade das produzierende Metallhandwerk befindet sich aktuell in einer existenzbedrohenden Krise. Umso wichtiger ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen wieder stärker und vor allem schnell an der betrieblichen Realität ausgerichtet werden.
Die führenden Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände in Deutschland haben hierzu klare Reformforderungen formuliert. Diese Forderungen decken sich in zentralen Punkten mit den Interessen des Metallhandwerks. Als Verband bringen wir sie aktiv in den politischen Dialog ein.
Arbeitszeitrecht modernisieren – europäische Spielräume nutzen
Das geltende Arbeitszeitgesetz ist in vielen Bereichen zu starr und wird den heutigen Anforderungen der Betriebe und der Beschäftigten nicht mehr gerecht. Gefordert wird eine Anpassung des Arbeitszeitrechts an das Niveau der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Konkret bedeutet das: weg von einer engen täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer stärkeren Orientierung an Wochen- oder Jahresarbeitszeiten. Für das Metallhandwerk mit projektbezogenen Auftragsspitzen, saisonalen Schwankungen und witterungsabhängigen Arbeiten würde dies deutlich mehr Flexibilität schaffen – ohne den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schwächen. In anderen Berufszweigen wie z.B. Krankenhäusern, Gastronomie oder Landwirtschaft geht dies ja auch. Voraussetzung ist zugleich, dass zusätzliche Bürokratie und neue Dokumentationspflichten ausdrücklich vermieden werden.
Länger arbeiten ermöglichen – Frühverrentung weniger attraktiv machen
Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel spürbar. Gleichzeitig setzen die bestehenden rentenrechtlichen Regelungen weiterhin Anreize für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben.
Arbeitgeberverbände fordern daher ein flexibleres Renteneintrittsalter, das längeres Arbeiten erleichtert und honoriert. Gleichzeitig sollen die finanziellen Anreize für eine frühe Rente reduziert werden. Diskutiert wird unter anderem, den monatlichen Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt für langjährig Versicherte von derzeit 0,3 % auf 0,5 % anzuheben. Ziel ist es, Erfahrung und Know-how länger im Betrieb zu halten – auf freiwilliger Basis und unter fairen Bedingungen für alle Beteiligten.
Krankenversicherung reformieren – Beiträge gezielt entlasten
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen derzeit erhebliche Kosten für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa für die gesundheitliche Absicherung von Grundsicherungsempfängern. Diese Leistungen sind gesellschaftliche Aufgaben und müssen daher aus Steuermitteln finanziert werden – nicht aus Beiträgen der Betriebe und ihrer Beschäftigten. Diese Auffassung stützen im Übrigen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gegen den Bund auf höhere Kostenbeteiligung klagen. Eine klare Trennung würde die Beitragssätze stabilisieren und die Lohnnebenkosten spürbar entlasten.
Zugleich fordern wir mehr Effizienz im Gesundheitssystem, etwa durch eine bessere Steuerung der ärztlichen Versorgung mittels eines Primärarztsystem zum Abbau von Doppelstrukturen und Doppeluntersuchungen.
Bürokratie abbauen – Arbeitsschutz praxisnah gestalten
Der Schutz der Beschäftigten ist für unsere Betriebe selbstverständlich. Gleichzeitig hat sich im Arbeitsschutz ein kaum noch überschaubarer Berg an Dokumentationspflichten aufgebaut.
Gefordert wird, überflüssige, doppelte oder rein formale Nachweispflichten zu streichen und den Fokus wieder stärker auf die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung im Betrieb zu legen. Weniger Papier bedeutet mehr Zeit für echte Prävention – und für das operative Geschäft.
Unser gemeinsames Ziel
Diese Reformen sind kein Selbstzweck. Sie sind notwendig, um das Metallhandwerk wettbewerbsfähig zu halten, Arbeitsplätze zu sichern und unternehmerisches Engagement wieder zu stärken. Als Verband werden wir diese Positionen weiterhin mit Nachdruck gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.
Ich lade Sie ein, diesen Weg aktiv mitzugehen und die Stimme des Metallhandwerks gemeinsam hörbar zu machen.

Euer Willi Seiger
Präsident Bundesverband Metall
Der Beitrag Präsidentenbrief: Was für unsere Betriebe jetzt wichtig ist! erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Neue Anforderungen bei Asbestarbeiten: Bei Verstößen drohen Bußgelder!

Sie möchten unsere Services nutzen? Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Sie haben Ihre Login-Daten vergessen? Dann können Sie sich Ihr Passwort zusenden lassen:
Passwort vergessen . . .
Der Beitrag Neue Anforderungen bei Asbestarbeiten: Bei Verstößen drohen Bußgelder! erschien zuerst auf Metallhandwerk.

SVI-Connect: Plattform für Zulieferer im Sicherheits- und Verteidigungsbereich

Mit SVI-Connect ist eine digitale Plattform zur Vernetzung von Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) in Deutschland entstanden. Sie bietet einen effektiven und geschützten Raum für Marktransparenz, strukturierte Partnersuche und Kontaktaufnahmen. Die Initiative richtet sich unter anderem an metallhandwerkliche Betriebe, die als Zulieferer tätig sind oder dies perspektivisch in Erwägung ziehen. Eine direkte Beschaffung über die Plattform ist nicht vorgesehen.
Die Plattform SVI-Connect wird gemeinsam vom BDSV – Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. und vom BME – Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. angeboten. SVI-Connect baut auf der bewährten Infrastruktur von BMEMatchmaking.com auf. Nutzer erhalten dort einen persönlichen Zugang.
Industriepartner können ihre Produkte, Kompetenzen, Zertifikate und weitere Details strukturiert darstellen. Sie werden so für Einkäufer und Bedarfsträger sichtbar. Lieferanten erhalten aus Sicherheitsgründen keinen direkten Einblick in Kundenbedarfe, werden jedoch gezielt mit Einkaufsorganisationen vernetzt.
SVI-Connect ermöglicht den Zugang zu internationalen B2B-Projekten des BME mit über 4.000 verifizierten Unternehmen im Rahmen der BME-Sourcing Events in Europa und weltweit – Ihr strategisches Potenzial für sicherheitsrelevante Beschaffungsprojekte.
Über die Plattform erfolgt keine direkte Beschaffung, sondern eine strukturierte Vernetzung und Kontaktanbahnung mit Einkaufsorganisationen und Systemhäusern.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung sind unter folgendem Link verfügbar: www.svi-connect.com
Foto: Artifistock-freepik
Infos und Registrierung
Der Beitrag SVI-Connect: Plattform für Zulieferer im Sicherheits- und Verteidigungsbereich erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Impulse für morgen: Digitalisierung und KI im Metallhandwerk

Der Metallkongress im Oktober 2025 kombinierte Fachausstellung, Vorträge und Networking und bot den Teilnehmenden frische Impulse zu aktuellen Trends und Zukunftsthemen. Dabei standen digitale Zukunftsthemen im Mittelpunkt – von Social Media über künstliche Intelligenz (KI) bis zur umfassenden Digitalisierung. Zwischen den Vortragsblöcken blieb genügend Zeit, um die begleitende Fachausstellung zu erkunden und sich über neue Produkte und Verfahren zu informieren. Auch Nachhaltigkeit, neueste Techniktrends und juristische Fragen im Handwerk wurden beleuchtet.
Volles Haus beim Social-Media-Workshop
Schon der Auftakt zeigte, wie praxisnah und zukunftsorientiert das Programm war. Erstmals startete der Kongress mit einem Workshop am Freitagvormittag – und zwar zu Social Media, einem Thema, das für Betriebe längst unverzichtbar ist. Viele suchen darüber Nachwuchs, akquirieren Aufträge oder machen ihre Leistungen sichtbar.
Der Workshop „Social Media planen, erstellen und erfolgreich auftreten“ mit Social Media Strategin Anna Sänger war bis auf den letzten Platz gefüllt. Sänger stellte Tools vor, diskutierte über Do’s & Don’ts und ging auf individuelle Fragen ein. Die Nachfrage war so hoch, dass zusätzliche Stühle herbeigeschafft wurden – ein deutliches Zeichen, dass Social Media im Handwerk als Schlüsselthema erkannt wird. Die Teilnehmenden verließen den Raum mit Ideen und klaren Plänen für den eigenen Auftritt.
Digitalisierung und KI im Handwerk: „Wer abtippt, hat verloren“
In mehreren Vorträgen stand die digitale Transformation im Betrieb im Fokus. Henning Wagner (Orgadata AG) machte in seinem Beitrag zur Vernetzung von Software eindrucksvoll klar, wie wichtig durchgängige Datenflüsse ohne Medienbrüche sind. Sein Vortrag „Wer abtippt, hat verloren – wie nahtloser Datenaustausch das Handwerk verändert“ zeigte, dass manuelles Abtippen von Informationen heute nur noch Zeit, Nerven und Präzision kostet. Wagner appellierte an die Betriebe, bei der Auswahl ihrer Software auf offene Schnittstellen (APIs) zu achten, damit Insellösungen gar nicht erst entstehen und alle Systeme vom Entwurf bis zur Fertigung reibungslos miteinander kommunizieren.
KI-Einsatz bei Qualitätsprüfungen
Auch die Qualitätsprüfung profitierte von digitalen Ansätzen. Ulrich Kaiser (Qualiwise GmbH) demonstrierte, dass KI-basierte Systeme bei der Maßhaltigkeits- und Qualitätskontrolle enorme Effizienzpotenziale im Metallhandwerk eröffnen. Er betonte, dass insbesondere bei kleinen Losgrößen viele Prüfungen noch manuell mit hohem Aufwand erfolgen – hier kann KI spürbar entlasten. Statt Prüfwerte mühsam von Zeichnungen abzuschreiben und Ergebnisse auf Papier festzuhalten, lassen sich diese Prozesse durch intelligente Software automatisieren. So können bis zu 70 % der Zeit bei manuellen Prüfungen eingespart und gleichzeitig die Fehlerquote deutlich gesenkt werden. Kaisers Beispiel zeigte eindrucksvoll, wie digitale Technologien nicht nur Arbeit erleichtern, sondern auch für mehr Transparenz und Lernmöglichkeiten im Betrieb sorgen. Im Anschluss an die Fachvorträge bot eine moderierte Diskussionsrunde die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Strategien für die digitale Transformation im Handwerk zu entwickeln.
KI als Innovationsmotor
Im weiteren Verlauf rückte die Künstliche Intelligenz als Innovationsmotor ins Blickfeld. Für viele Betriebe ist KI bislang eher Schlagwort als Werkzeug im Alltag. Umso wichtiger war die Botschaft, dass KI kein Privileg der Großindustrie ist, sondern gerade auch im Mittelstand spürbare Entlastung bringen kann. Unter dem Titel „KI im Metallhandwerk: Chancen nutzen – Regeln einhalten“ verdeutlichte Referent Thomas Röper (BVM), welche Möglichkeiten KI selbst für kleine und mittlere Metallbetriebe bietet – und welche Spielregeln dabei zu beachten sind. In seinem Vortrag zeigte Röper, wo KI heute schon vom Büro bis zur Werkstatt Arbeitsprozesse spürbar erleichtern kann. Zugleich ging er auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein: Er erklärte beispielsweise praxisnah, was der EU AI Act für Handwerksbetriebe bedeutet, und betonte die Notwendigkeit, KI verantwortungsbewusst und regelkonform einzusetzen. Als praktischen Abschluss präsentierte Röper erprobte KI-Tools, mit denen Betriebe bereits jetzt Zeit sparen und Abläufe verbessern können.
Von Innovation bis Recht: Ein Blick auf die Höhepunkte
Klassische Branchenthemen kamen ebenfalls nicht zu kurz. So widmete sich ein Vortragsblock der Nachhaltigkeit – etwa mit Beispielen zur gebäudeintegrierten Photovoltaik und effektivem Energiemanagement. Im Themenfeld Technik wurden aktuelle Entwicklungen präsentiert, von neuen Verfahren in der Zerspanungstechnik bis hin zu Fragen der Fertigungstoleranzen. So wurde beispielsweise ein innovatives Fräswerkzeug vorgestellt, das speziell auf die materialeffiziente Bearbeitung von Hochleistungswerkstoffen ausgelegt ist. Und auch rechtliche Aspekte des Metallhandwerks standen auf der Agenda: In Vorträgen zum Baurecht, Datenschutz, KI und Haftungsfragen erfuhren die Teilnehmer, wie sie verbreitete Irrtümer ausräumen und ihren Betrieb rechtssicher aufstellen können. Diese Inhalte rundeten das Programm ab und gaben den Teilnehmern wertvolle Hinweise für den Geschäftsalltag.
Nächstes KI-Webinar für das Metallhandwerk: 18.03.2026
In der Schulung werden Ihnen die notwendigen Kompetenzen gemäß Art. 4 KI-Verordnung (EU AI Act) vermittelt. Zusätzlich erlernen Sie den effizienten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrem Betrieb.
Anmeldung KI-Seminar am 18.03.2026Ausblick: Metallkongress 2026
Der Blick richtet sich bereits auf den Metallkongress 2026 am 23./24. Oktober. In der Planung diskutierte Themen sind unter anderem automatisierte Sichtkontrollen, Spezialtüren aus Stahl, Inklusion im Handwerk, automatisiertes Schweißen, Mitarbeitergesundheit, Fachkräftesicherung aus dem Ausland sowie wirtschaftliche und rechtliche Aspekte des Metallhandwerks.
Die Mischung aus Technik, Strategie und persönlichem Austausch hat sich bewährt. Würzburg bleibt auch 2026 der Ort, an dem Expertise, Geselligkeit und Zukunftsthemen des Metallhandwerks zusammenkommen.
Anmeldung Metallkongress 23.-24.10.2026Autor

Thomas Röper 
Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
E-Mail: Thomas.roeper@metallhandwerk.de

Der Beitrag Impulse für morgen: Digitalisierung und KI im Metallhandwerk erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Rolf Rehbold neuer Bereichsleiter Berufsbildung beim Bundesverband Metall

Zum 1. Januar 2026 hat Rolf Rehbold die Position des Bereichsleiters Berufsbildung beim Bundesverband Metall (BVM) übernommen und zugleich die Geschäftsführung des Bildungswerks Metall angetreten.
Zuvor war er 15 Jahre lang stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk. In dieser Funktion begleitete Rehbold gemeinsam mit seinem Team unter anderem die Neuordnung der Meisterprüfung im Metallbauer- und im Feinwerkmechanikerhandwerk. Darüber hinaus verantwortete er – teilweise auch in Zusammenarbeit mit dem BVM – zahlreiche Projekte zu den Themen Nachwuchsgewinnung, Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, Berufslaufbahnkonzepte im Handwerk, Fachkarrieren im Metallhandwerk sowie Berufsmonitoring.
Mit der Übernahme der neuen Aufgaben beim BVM soll die strategische Weiterentwicklung der Berufsbildung im Metallbereich konsequent fortgeführt und die Arbeit des Bildungs-werks Metall als praxisnaher Partner für Betriebe, Bildungsstätten und Institutionen weiter gestärkt werden.
Bereichsleiter Berufsbildung 

Rolf Rehbold
rolf.rehbold@metallhandwerk.de
Der Beitrag Rolf Rehbold neuer Bereichsleiter Berufsbildung beim Bundesverband Metall erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Schulterschluss gegen Schwarzarbeit: Kreishandwerkerschaft und Ordnungsamt intensivieren Zusammenarbeit

Die Kreishandwerkerschaft Essen und das städtische Ordnungsamt ziehen künftig noch enger an einem Strang. In einem strategischen Spitzengespräch zwischen Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft, dem Leiter des Ordnungsamts Jörg Stratenwerth sowie Fachexperten beider Seiten wurden gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im regionalen Handwerk beschlossen.

Schutz für Betriebe und Verbraucher

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie entzieht dem ehrlichen Handwerk die Geschäftsgrundlage, gefährdet Ausbildungsplätze und hinterlässt bei Verbrauchern oft mangelhafte Ergebnisse ohne Gewährleistung. „Wir verteidigen die Interessen unserer Mitgliedsbetriebe, die sich an Recht und Gesetz halten“, sagt Kreishandwerksmeister Martin van Beek. „Schwarzarbeit beginnt dabei nicht erst durch Nichtausstellung einer Rechnung mit korrekter Steuerausweisung. Auch die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle oder unzureichende Qualifikation wie fehlendem Meisterbrief begründen die Schwarzarbeit.“

Hauptgeschäftsführer Martin Weber ergänzt: „Vielen Auftraggebenden ist gar nicht bekannt, dass es bei unzulässiger Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof aber deutlich herausgestellt. Wenn Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, bleiben Kundinnen und Kunden im Ernstfall auf Schaden und Folgekosten sitzen.“

Gemeinsame Aktionen geplant

Im Fokus des Treffens standen ganz konkrete Strategien:

  • Intensivierter Informationsaustausch: Schnellere Meldewege bei Verdachtsfällen.
  • Gemeinsame Kontrollaktionen: Geplante Präsenz vor Ort, um illegale Beschäftigung und unberechtigte Handwerksausübung aufzudecken.
  • Aufklärungsarbeit: Verbraucher sollen verstärkt über die Risiken von Schwarzarbeit informiert werden.

Ziel der Kooperation ist ein fairer Wettbewerb in unserer Region, in dem Qualität und Meisterschaft wieder den Stellenwert erhalten, den sie verdienen.

Nachhaltigkeit: Deutliche Entlastung für das Metallhandwerk

Die EU hat sich am 9. Dezember 2025 auf ein erstes Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) geeinigt. Diese Trilogeinigung zwischen Rat, Parlament und Kommission greift zentrale Forderungen des Handwerks auf und bringt insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks deutliche Entlastungen.
EU-Nachhaltigkeitsregeln vereinfacht: Deutliche Entlastung für das Metallhandwerk
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der Anwendungsbereich künftig stark eingeschränkt. Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit werden Handwerksbetriebe faktisch von der Berichtspflicht ausgenommen. Zusätzlich wird durch den sogenannten Value-Chain-Cap sichergestellt, dass große, berichtspflichtige Unternehmen von kleineren, nicht berichtspflichtigen Betrieben nur noch Daten nach dem freiwilligen KMU-Standard (VSME) abfragen dürfen. Weitergehende oder aufwendigere Informationsanfragen können von Handwerksbetrieben künftig zurückgewiesen werden.
Darüber hinaus sollen die europäischen Berichtsstandards insgesamt vereinfacht werden. Verpflichtende branchenspezifische Zusatzstandards entfallen, stattdessen sind lediglich freiwillige sektorale Leitlinien vorgesehen. Zur weiteren Unterstützung sollen Vorlagen und Orientierungshilfen zentral über ein EU-Portal bereitgestellt werden.
Zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard wird das Handwerk zusätzlich unterstützt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) entwickelt gemeinsam mit den Handwerkskammern sowie weiteren Zentralverbänden einschließlich des Bundesverbands Metall (BVM) das digitale Berichtstool „Zukunftskompass Handwerk“. Die erste Testphase wurde erfolgreich abgeschlossen. Eine Early-Access-Version des Tools soll Anfang 2026 zur Verfügung stehen und Handwerksbetrieben eine praxisnahe und schlanke Möglichkeit zur freiwilligen Berichterstattung bieten.
Erleichterungen beim Lieferkettengesetz
Auch beim europäischen Lieferkettengesetz ergeben sich Erleichterungen. Der Anwendungsbereich wird auf sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro begrenzt. Handwerksbetriebe, einschließlich des Metallhandwerks, fallen damit nicht unter die direkten Pflichten der CSDDD. Um indirekte Belastungen zu reduzieren, wird ein klar risikobasierter Ansatz eingeführt. Große Unternehmen sollen sich auf Geschäftspartner mit erhöhten Risiken konzentrieren und Prüfungen auf Basis vernünftigerweise verfügbarer Informationen durchführen. Informationsanfragen an kleinere Betriebe sind nur noch als letztes Mittel zulässig.
Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung von Klima-Übergangsplänen. Bei möglichen Verstößen richtet sich die zivilrechtliche Haftung weiterhin nach nationalem Recht; eine spätere EU-weite Regelung soll lediglich überprüft werden.
Insgesamt setzt die Einigung wesentliche Anliegen des Handwerks um. Durch die deutliche Reduzierung der berichtspflichtigen Unternehmen, die Begrenzung von Datenabfragen entlang der Wertschöpfungskette sowie den risikobasierten Ansatz im Lieferkettengesetz werden Handwerks- und Metallbetriebe spürbar entlastet. Es ist davon auszugehen, dass sie künftig seltener und mit deutlich geringerem Aufwand mit Nachhaltigkeits- und Lieferkettenanfragen großer Unternehmen konfrontiert werden.
Zwar steht die formale Annahme der Trilogeinigung noch aus. Das Europäische Parlament wird aber Mitte Dezember darüber abstimmen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt können die Änderungen voraussichtlich noch vor Jahresende in Kraft treten. Anschließend erfolgt die Umsetzung in nationales Recht.
Autor

Dr.-Ing. Reinhard Fandrich 
Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall, Essen
Der Beitrag Nachhaltigkeit: Deutliche Entlastung für das Metallhandwerk erschien zuerst auf Metallhandwerk.

METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen