Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) plant, die Grenze für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von aktuell 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben (§22 SGB VII). Ziel ist, Bürokratie im Arbeitsschutz abzubauen. Das klingt grundsätzlich positiv, könnte aber im Metallhandwerk genau das Gegenteil bewirken.
Der Haken: Diese Befreiung gilt nicht pauschal. Sie ist abhängig von der betrieblichen Gefährdungslage.
Bedeutung für die Betriebe: Da im Metallhandwerk mit Maschinen, Hitze (Schweißen) und schweren Lasten gearbeitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Betriebe trotz weniger als 50 Mitarbeitern weiterhin Sicherheitsbeauftragte benötigen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird zum „Zünglein an der Waage“
Die Gefährdungsbeurteilung ist künftig nicht mehr nur ein internes Dokument zur Prävention, sondern das rechtliche Fundament für die Frage: „Braucht der Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten?“ Ergibt die Beurteilung ein hohes Risiko (was im Metallbereich die Regel ist), bleibt die Bestellpflicht bestehen – egal, wie klein der Betrieb ist.
Neue Pflicht für Kleinstbetriebe (< 20 Mitarbeiter)
Das ist die wohl wichtigste Neuerung für kleine Werkstätten: Bisher waren Betriebe unter 20 Mitarbeitern von der Pflicht befreit. Nach dem neuen Konzept müssten künftig auch Kleinstbetriebe aktiv prüfen, ob aufgrund ihrer spezifischen Gefahrenlage ein Sicherheitsbeauftragter nötig ist. Das bedeutet im Zweifel mehr Dokumentationsaufwand statt weniger.
Der Zeitplan
Die gesetzliche Änderung wurde zum 02.03.2026 in den zuständigen Ausschuss eingebracht werden. Das bedeutet, dass die neuen Regeln zeitnah (voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026) greifen könnten.
Zusammenfassende Einschätzung
Die Empfehlung
Metallhandwerksbetriebe sollten nicht auf eine Entlastung durch den „Bürokratieabbau“ warten. Prüfen Sie stattdessen bei der nächsten Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung kritisch, ob Ihre Sicherheitsorganisation (Sicherheitsbeauftragte) die realen Gefahren in der Werkstatt oder auf Montage noch abdeckt. Nutzen Sie dazu ggf. professionelle Arbeitsschutzmanagement – Software. Parallel arbeiten die Verbände in Abstimmung mit den Sozialpartnern und den Berufsgenossenschaften an einer angemessenen Berücksichtigung der Gefährdungslage im Baugewerbe.
Autor
Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
Technischer Berater in der Fachberatungs-
und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
Kontakt: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de
Der Beitrag “Bürokratieabbau“ beim Arbeitsschutz erschien zuerst auf Metallhandwerk.


