An der Umfrage haben insgesamt 452 Betriebe aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein teilgenommen. 75% gehören dem Metallbau / Stahlbau an, 20 % befassen sich mit Feinwerkmechanik, Werkzeugbau oder Maschinenbau, 1 Betrieb ist Metall- und Glockengießer, und 5 % fallen unter „sonstige“.
Ein Viertel der Betriebe beschäftigt bis zu 4 Mitarbeiter/innen. 53 % haben zwischen 5 und 25 Beschäftigte und nur 2 Betriebe haben mehr als 250 Beschäftigte.
Die schwierige Wirtschaftslage und die unsicheren außenpolitischen Zeiten machen sich nun auch in der individuellen Situation der Betriebe bemerkbar. Im Gegensatz zum Sommer 2025 bewerten immerhin nur noch 58 % der Betriebe ihre Geschäftslage mit „befriedigend“ oder besser. Das ist ein Rückgang von 10 %-Punkten.
Im Zusammenhang mit der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage könnte die Entwicklung des Auftragsbestands stehen: Im Juli 2025 waren bei 49 % der Betriebe die Auftragsbücher nur für 1 bis 2 Monate gefüllt, aktuell sind es 65 %, die über eine vergleichsweise dünne Auftragsdecke verfügen. 22% geben eine Auslastung für die kommenden 3 bis 4 Monate an. 6 % haben Aufträge für bis zu 6 Monaten, immerhin 7 % der Betriebe sind über 6 Monate hinaus ausgelastet.
Im Juli 2025 erwarteten die Betriebe eine weitgehend unveränderte Umsatz- und Auftragslage. Das hat sich nicht bewahrheitet. Bei 55 % der Betriebe ist der Auftragsbestand gesunken.
Die internationalen Krisen beeinflussen die Betriebe nicht unmittelbar. Drei Viertel exportieren nicht. Bei 7 % der Betriebe sind die Ausfuhren gesunken, immerhin gibt es auch einige wenige Betriebe, deren Ausfuhren gestiegen sind. Die Importe sind jedoch in der Mehrzahl der Fälle unverändert.
Ein weiterer Indikator für die wirtschaftliche Lage ist die Investitionsbereitschaft. Die Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei 43% der Betriebe zurück gegangen. Nur 11 % investieren mehr als im vergangenen Jahr.
Die Altersstruktur bei den Geschäftsführer/innen und Betriebsinhaber/innen ist vergleichbar der Altersstruktur bei Hausärztinnen und -ärzten (https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16397.php): 37% sind bis 50 Jahre alt, 33 % zwischen 50 und 60 und 30% sind älter als 60 Jahre.
Erfreulich ist, dass die Betriebe die Angebote zu Austausch und Fortbildung nutzen: 66 % geben an, die Veranstaltungen der Innungen und Landesverbände zu besuchen, 21 % nutzen das Fortbildungsangebot des Bundesverbandes.
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Tachographen-Pflicht update
Zum 01. Juli 2026 ändert sich die Tachographen-Pflicht. Dann gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugzügen über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse die Tachographen-Pflicht. Durch intensive Verhandlungen konnten weitreichende Ausnahmen für das Handwerk vereinbart werden, wodurch Handwerker von der Tachographen-Pflicht weitgehend freistellt bleiben.
Mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat der ZDH eine Interpretation zur Neuregelung – insbesondere in Hinblick auf die Ausnahmebestimmungen – abgesprochen und einige offene Fragestellungen geklärt. Die Erläuterungen finden Sie auf der ZDH-Homepage.
Zusammengefasst gilt:
Nach Artikel 2 Abs. 1 lit. aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unterliegen ab dem 1. Juli 2026 auch grenzüberschreitende Güterbeförderungen mit Fahrzeugen, deren zHM einschließlich Anhänger 2,5 Tonnen übersteigt, den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten. Damit verbunden ist grundsätzlich auch die Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers (Tachograph).
Für die Betriebe des Handwerks können Ausnahmen nach Artikel 3 der Verordnung greifen.
Für Fahrzeuge, die „zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt“, gelten je nach Gewichtsklasse unterschiedliche Ausnahmen.
Ausgenommen von der Tachographen-Pflicht sind Güterbeförderungen mit Fahrzeugen mit einer zHM einschließlich Anhänger von mehr als 2,5 aber nicht mehr als 3,5 Tonnen, wenn
• die Beförderung nicht als gewerbliche Beförderung, sondern durch das Unternehmen oder den Fahrer im Werkverkehr erfolgt und
• das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person darstellt, die das Fahrzeug führt.
Werkverkehr ist der Transport von Gütern, Maschinen, Werkzeugen für eigene betriebliche Zwecke mit eignen oder angemieteten Fahrzeugen und eigenem Personal.
Für den Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen gilt, dass neben dem Transport von Materialien zur eigenen Verwendung auch dort Auslieferungsfahrten des Handwerks im Umkreis von 100 km in die Ausnahmeregelung fallen. Hier darf allerdings das Lenken des Fahrzeugs für die Fahrer nicht die Hauptbeschäftigung sein und die zGM 7,5 Tonnen darf nicht überschritten werden. Der Radius wird vom Betriebssitz ausgehend gemessen.
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Sachverständigentag 11.-12.06.2026
Der Bundesverband Metall lädt am 11. und 12. Juni 2026 erneut zum Sachverständigentag des Metallhandwerks nach Ratingen (Düsseldorf) ein. Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren als feste Größe im Kalender der Sachverständigen etabliert und steht für fachliche Tiefe, praxisorientierten Austausch und kontinuierliche Weiterbildung auf hohem Niveau.
Im Mittelpunkt der zweitägigen Fachveranstaltung stehen aktuelle Fragestellungen aus der Sachverständigenpraxis. Informative Vorträge und die Diskussion realer Fallbeispiele ermöglichen einen fundierten Einblick in die Verbindung zwischen technischen Normen und deren Anwendung im beruflichen Alltag. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern konkrete Lösungsansätze für die steigenden Anforderungen an die Sachverständigentätigkeit zu entwickeln. In den Tagungsunterlagen ist zudem die druckfrische Ausgabe der neuen Richtlinie „Anbau- und Vorstellbalkone“ enthalten.
Neben den fachlichen Inhalten spielt der persönliche Austausch eine zentrale Rolle. So wird der Sachverständigentag mehr als nur eine Fortbildung – ein praxisnaher Treffpunkt, bei dem Austausch, neue Impulse und ein starkes Netzwerk im Mittelpunkt stehen.
Dieses Seminar ist für Sachverständige nach § 17 der Mustersachverständigenordnung (MSVO) auf Ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar.
Programm und Anmeldung
Ansprechpartnerin
Sandra Friedrich
Eventmanagement und Seminarorganisation
sandra.friedrich@metallhandwerk.de
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Der Digitale Produktpass kommt – ab 2028 Pflicht!
Der Digitale Produktpass (DPP) kommt – und er wird nicht nur das Metallhandwerk grundlegend verändern. Was auf den ersten Blick nach einer weiteren bürokratischen Last klingt, ist in Wahrheit der Schlüssel, um die zirkuläre Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) auch in unseren Betrieben gewinnbringend umzusetzen. Denn: Ohne lückenlose, digitale Produktinformationen ist kein hochwertiges Recycling und keine effiziente Reparatur möglich.
Warum wir Rohstoffe sparen müssen
Der europäische Weg ist klar: Wir müssen den Umgang mit Rohstoffen radikal ändern. Die EU verfolgt das Ziel, Ressourcen zu schonen und die Wirtschaft bis 2050 zu dekarbonisieren. Das Metallhandwerk ist hier besonders gefordert, da wir maßgeblich an der Wertschöpfung von langlebigen Gütern wie Bauprodukten beteiligt sind. Unsere Aufgabe wird es, die Ressourcennutzung zu intensivieren und den Materialkreislauf aktiv zu schließen („Close the Loop“). Der DPP schafft die dafür nötige Transparenz.
Für bestimmte Bauprodukte ab 2028 verpflichtend
Der DPP ist ein digitaler Datensatz über ein Produkt. Er wird durch die die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO 2024) und die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zur Pflicht. Für bestimmte wichtige Bauprodukte beginnt der Start bereits ab 2028. Unter anderem müssen Fenster und Türen ab dann per DPP dokumentiert werden. Die Hersteller sind dann gehalten, Informationen zur Kreislauffähigkeit der Produkte bereitzustellen, darunter Angaben zur Haltbarkeit und Rückführbarkeit in den Wertschöpfungskreislauf, also etwa zur Reparierbarkeit, Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit. Dadurch können neue Geschäftsmodelle entstehen.
Wie funktioniert der DPP?
Der DPP ist eine intelligente Datenbank, in der die wesentlichen Informationen zur Produktdokumentation zusammengestellt werden (DPP-System). Dafür ist der Hersteller verantwortlich.
Abbildung Prinzip Digitaler Produktkompass (Copyright Dr. Reinhard Fandrich)
Für Bauprodukte etwa sind die Vorgaben der Bauproduktenverordnung und ggf. der Ökodesignverordnung zu berücksichtigen (vgl. Bild). Die Produkte werden mit einem QR-Code versehen, der es ermöglicht, die erforderlichen Informationen auszulesen wie etwa Konformitätserklärung, allgemeine Produktinfos, Sicherheitsinfos, technische Dokumentationen usw. Zugriff auf die Daten haben alle Marktteilnehmer, die in der DPP-Registratur angemeldet sind, wie z.B. B2B-Kunden, Händler, Endkunden, Reparaturunternehmen, Recyclingunternehmen sowie die Behörden zur Marktüberwachung.
Der Fenster-DPP: Komplexität im Handwerk
Die Dokumentationspflicht trifft besonders das Handwerk hart. Fenster und Türen beispielsweise sind fast immer Unikate. Bei Großimmobilien sind oft mehr als 10 % der Fenster unterschiedlich, in Einfamilienhäusern sind häufig alle Fenster unterschiedlich. Das erfordert individuelle und exakte Dokumentation für jedes Element. So soll der Datenfluss funktionieren: Der DPP bündelt alle Daten. Der Hersteller ergänzt die Daten der Vorlieferanten und legt die Dokumente im DPP-Register/System ab. Später erhält die Abfallwirtschaft die notwendigen Infos für hochwertiges Recycling.
Die Gefahr: Bürokratie für Mikrounternehmen
Die DPP-Pflichten stellen besonders für Klein- und Mikrounternehmen (kleiner 50 und besonders kleiner 10 Mitarbeiter), die oft unzureichend digitalisiert sind, eine große Belastung dar. Zusätzliche Bürokratie wirkt wie Gift für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen. Das Kernproblem sind die Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Die EU-Planung sieht bislang nicht vor, dass alle Vorprodukte per DPP rechtzeitig dokumentiert werden. Das bedeutet, die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation der gesamten Lieferkette fällt an den handwerklichen Endproduzenten.
Die Lösung ist die Automatisierung des DPP-Systems. Die Vorlieferanten müssen verpflichtet werden, alle Produktdaten einzuspeisen, damit der DPP für das Endprodukt automatisch generiert wird. Der Handwerker darf nicht die händische Aufgabe übernehmen, die Datenkette lückenlos abzubilden.
Wichtig: Nutzen Sie Ausnahmen!
Produkte, die individuell oder als Sonderfertigung hergestellt werden, oder solche zur Erhaltung des kulturellen Erbes, sind von der Pflicht zur Erstellung eines DPP nach EU-BauPVO 2024 ausgenommen.
Erforderliche Entlastungen für das Handwerk
Das produzierende Handwerk und als solches auch das Metallhandwerk benötigt an verschiedenen Stellen regulative Entlastungen. Dies betrifft besonders die Ausweitung der in der EU-BauPVO 2024 vorgesehenen Sonderfertigungsklausel für Einzelanfertigungen auf handwerklich gefertigte Kleinserien. Zudem müssen Systemlieferanten in die Pflicht genommen werden und die Dokumentationspflichten der Vorprodukte bereitstellen. Dies betrifft beispielsweise Fenster und Türen.
Geschäftsmodelle der Zukunft
Der DPP schafft aber auch die Datenbasis für innovative Einnahmequellen durch neue Geschäftsmodelle. Zu nennen sind:
Product-as-a-Service (PaaS): Statt Fenster oder Fassaden zu verkaufen, wird die Nutzung oder Funktion vermietet oder geleast. Der DPP hilft, die Wartungshistorie zu erfassen und den Restwert präzise zu kalkulieren.
Zertifizierte Wiederaufbereitung (Remanufacturing): Durch die transparente Historie (DPP) kann das Handwerk gebrauchte Komponenten oder Produkte systematisch auf Neuzustand aufbereiten und mit Neuwert-Garantie wiederverkaufen.
Daten-gestützte Reparatur: Der DPP ermöglicht schnellen Zugriff auf technische Anleitungen und Ersatzteilverfügbarkeit, wodurch Reparaturdienstleistungen effizienter und gewinnbringender werden.
Material-Recovery: Exakte Angaben zur Materialzusammensetzung führen zu hochwertigem (sortenreinem) Recycling (Upcycling), was den Wert der zurückgewonnenen Rohstoffe maximiert.
Fazit: Begreifen wir den DPP als Chance – nicht als Last
Der Digitale Produktpass ist das Werkzeug für die datenbasierte Kreislaufwirtschaft. Allerdings müssen wir uns im Handwerk gemeinsam dafür einsetzen, dass die Automatisierung und die lückenlose Bereitstellung der Vorproduktdaten zur Pflicht wird. Nur so kann der DPP die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichern, ohne sie zu erdrücken.
Autor
Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
Technischer Berater in der Fachberatungs-
und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
Kontakt: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de
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Sonderumfrage Feinwerkmechanikerhandwerk
Das Feinwerkmechanikerhandwerk steht derzeit unter spürbarem wirtschaftlichem Druck . Das zeigt eine im Februar 2026 durchgeführte Unternehmensumfrage , an der sich 181 Betriebe des Feinwerkmechanikerhandwerks beteiligt haben. Stagnierende oder rückläufige Aufträge, steigende Kosten und hohe bürokratische Belastungen setzen viele Betriebe zunehmend unter Druck. Gleichzeitig bleibt das Feinwerkmechanikerhandwerk ein unverzichtbarer Bestandteil industrieller Wertschöpfungsketten in Deutschland.
Konjunkturelle Schwächephase in vielen Betrieben
Die Mehrheit der befragten Unternehmen berichtet von einer spürbaren Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage liegt im Durchschnitt bei 2,66 auf einer Fünf-Punkte-Skala, was auf eine insgesamt eingetrübte Situation hinweist. Auch das Auftragsvolumen hat sich in den vergangenen sechs Monaten deutlich verschlechtert. „Die Ergebnisse zeigen klar, dass viele Betriebe derzeit eine konjunkturelle Schwächephase erleben“, sagt Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Metall. „Zwar befinden wir uns noch nicht in einer flächendeckenden Krise, aber die wirtschaftliche Dynamik hat deutlich nachgelassen.“
Pessimistischer Ausblick auf das Jahr 2026
Auch der Blick nach vorne bleibt vorsichtig. Die Erwartungen der Unternehmen für das laufende Jahr fallen überwiegend gedämpft aus. Viele Betriebe rechnen nicht mit einer kurzfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Branche ist dabei stark vom Binnenmarkt abhängig: Der Großteil der Aufträge stammt aus Deutschland und aus dem EU-Raum, während internationale Märkte – insbesondere Drittstaaten – für viele Betriebe nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Hohe Lohnnebenkosten belasten Betriebe
Ein weiterer zentraler Befund der Umfrage betrifft die Kostenentwicklung. In den vergangenen zwölf Monaten sind die Betriebskosten bei den meisten Unternehmen deutlich gestiegen. Insbesondere die Lohn- und Lohnnebenkosten belasten das Feinwerkmechanikerhandwerk und beeinträchtigen in signifikanter Form die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen und internationalen Vergleich. Darüber hinaus berichten viele Unternehmen über steigende Belastungen durch Versicherungen, Gebäudekosten und administrative Anforderungen.
Bürokratie als eines der größten strukturellen Probleme
Besonders nervt die Betriebe die bürokratischen Anforderungen. Die Belastung durch bürokratische Vorgaben wird im Durchschnitt mit 4,04 von 5 Punkten bewertet und zählt damit zu den größten strukturellen Herausforderungen der Branche. Zu den häufigsten Belastungen zählen:
• umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten
• komplexe Melde- und Berichtspflichten gegenüber Behörden
• zunehmende steuer- und abgabenrechtliche Bürokratie
Investitionen werden zurückgestellt
Die wirtschaftliche Unsicherheit wirkt sich zunehmend auf die Investitionstätigkeit aus. Viele Betriebe verschieben oder reduzieren geplante Investitionen. Der typische Investitionsbedarf zur Modernisierung eines Betriebs liegt zwar im Bereich von 250.000 bis 600.000 Euro, doch häufig fehlen Planungssicherheit oder Finanzierungsmöglichkeiten.
Politischer Handlungsbedarf
Aus Sicht der befragten Unternehmen sind vor allem drei Maßnahmen entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern:
• Lohnzusatzkosten senken (Sozialversicherungsbeiträge)
• Bürokratische Hürden abbauen
• finanzielle Entlastungen und bessere Investitionsbedingungen schaffen
„Das Feinwerkmechanikerhandwerk ist ein wichtiger Partner der Industrie und trägt wesentlich zur technologischen Leistungsfähigkeit des Standorts Deutschland bei“, betont Hils. „Damit die Betriebe weiterhin investieren und innovativ bleiben können, braucht es verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen.“
Industrielles Handwerk als Rückgrat der Wertschöpfung
Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt das Feinwerkmechanikerhandwerk ein zentraler Bestandteil der industriellen Wertschöpfung. Ohne gezielte wirtschaftspolitische Impulse droht jedoch langfristig ein schleichender Substanzverlust in diesem technologisch wichtigen Bereich des Handwerks.
Download Konjunkturumfrage Feinwerkmechanik 03-2026
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Pressekontakt:
Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Metall
Tel. 0201 – 896 19 11
E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de
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Konjunkturumfrage Q1 2026
Die schwierige Wirtschaftslage und die unsicheren außenpolitischen Zeiten machen sich nun auch in der individuellen Situation der Betriebe bemerkbar. Im Gegensatz zum Sommer 2025 bewerten nur noch 58 % der Betriebe ihre Geschäftslage mit „befriedigend“ oder besser. Das ist ein Rückgang von 10 %-Punkten.
Von den befragten Betrieben haben 452 geantwortet. 75% dem Metallbau / Stahlbau an, 20 % befassen sich mit Feinwerkmechanik, Werkzeugbau oder Maschinenbau, 1 Betrieb ist Metall- und Glockengießer, und 5 % fallen unter „sonstige“.
Im Zusammenhang mit der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage könnte die Entwicklung des Auftragsbestands stehen: Im Juli 2025 waren bei 49 % der Betriebe die Auftragsbücher nur für 1 bis 2 Monate gefüllt, aktuelle sind es 65 %, die über eine vergleichsweise dünne Auftragsdecke verfügen. 22% geben eine Auslastung für die kommenden 3 bis 4 Monate an. 6 % haben Aufträge für bis zu 6 Monaten, immerhin 7 % der Betriebe sind über 6 Monate hinaus ausgelastet.
Im Juli 2025 erwarteten die Betriebe eine weitgehend unveränderte Umsatz- und Auftragslage. Das hat sich nicht bewahrheitet. Bei 55 % der Betriebe ist der Auftragsbestand gesunken.
Die internationalen Krisen beeinflussen die Betriebe nicht unmittelbar. Drei Viertel exportieren nicht. Bei 7 % der Betriebe sind die Ausfuhren gesunken, immerhin gibt es auch einige wenige Betriebe, deren Ausfuhren gestiegen sind. Die Importe sind jedoch in der Mehrzahl der Fälle unverändert.
Ein weiterer Indikator für die wirtschaftliche Lage ist die Investitionsbereitschaft. Die Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei 43% der Betriebe zurück gegangen. Nur 11 % investieren mehr als im vergangenen Jahr.
Die Altersstruktur ein den Geschäftsführer/inne/n und Betriebsinhaber/innen ist vergleichbar der Altersstruktur bei Hausärztinnen und -ärzten (https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16397.php): 37% sind bis 50 Jahre alt, 33 % zwischen 50 und 60 und 30% sind älter als 60 Jahre.
Erfreulich ist, dass die Betriebe die Angebote zu Austausch und Fortbildung nutzen: 66 % geben an, die Veranstaltungen der Innungen und Landesverbände zu besuchen, 21 % nutzen das Fortbildungsangebot des Bundesverbandes.
Interessant dabei ist, dass die Metallbauer sehr viel häufiger die Seminarangebote der Landesverbände und Innungen nutzen, als die Feinwerkmechaniker. Vielleicht muss hier das Angebot auf die Bedürfnisse der Feinwerkmechanik-Betriebe angepasst werden.
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Entlastung Nachhaltigkeit: Zukunfts-Kompass Handwerk startet Early-Access-Phase
Entlastung für das Metallhandwerk: Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 die Trilog-Einigung zur umfassenden Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD verabschiedet. Damit wurden zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen, die zu einer spürbaren administrativen Entlastung der Betriebe im Metallhandwerk führen werden. Entscheidend ist die starke Einschränkung des Anwendungsbereichs: Künftig unterliegen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro der direkten Berichtspflicht (vorher: 250 Mitarbeiter, 250 Mio. € Umsatz). Damit ist das klassische Metallhandwerk vor Berichtsbegehren durch Großkunden und Banken (indirekte Berichtspflicht) besser geschützt.
Der sogenannte „Value-Chain-Cap“ stellt sicher, dass Großunternehmen und Banken von Zulieferern aus dem Handwerk lediglich Daten nach dem freiwilligen KMU-Standard “VSME“ erfragen dürfen. Weitergehende oder übermäßig aufwendige Informationsanfragen nach den Industriestandards ESRS oder GRI dürfen die Betriebe künftig zurückweisen. Darüber hinaus können sich KMU auf die Berichterstattung nach dem Basis-Modul des VSME-Standards beschränken, die Berichterstattung nach dem Zusatzmodul (Comprehensive-Modul) ist freigestellt.
Der BVM hat die Entwicklung des VSME-Standards zusammen mit weiteren Verbänden und den Handwerkskammern intensiv begleitet. Dabei konnten wesentliche Vereinfachungen für unsere Branche durchgesetzt werden. Beispielsweise wurde der Verzicht auf die Offenlegung der sog. Scope 3-Emissionen erreicht (indirekte Emissionen in der vor- und nachgelagerten Lieferkette). Dies verbessert die praktische Umsetzbarkeit des Standards im Betrieb erheblich.
Berichtstool Zukunfts-Kompass Handwerk: Early-Access-Phase angelaufen
Um die Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen, entwickelt die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) das digitale Berichtstool „Zukunfts-Kompass Handwerk“. Der BVM hat hierbei zusammen mit dem Landesverband NRW maßgeblich mitgearbeitet. Seit dem 25. Februar 2026 steht für interessierte Betriebe eine Early-Access-Version des Online-Tools zur Verfügung: https://zwh.de/zukunfts-kompass-handwerk-entdecken-sie-die-early-access-version-des-online-tools/.
Durch aktive Nutzung und Kommentierung soll das Berichtstool nun weiterentwickelt werden. Dabei sind die Betriebe gefragt. Wenn uns dies gemeinsam gelingt, erreichen wir eine erhebliche Erleichterung für alle handwerklichen Unternehmen, die durch Großkunden und Banken zukünftig zur Berichterstattung aufgefordert werden.
Der BVM wird dieses für die Branche strategisch wichtige Thema weiter begleiten. Im Rahmen der Bundesfachgruppentagung Metallbau und Stahlbau-Schweißen am 23./24. April 2026 werden der „Zukunfts-Kompass Handwerk“ sowie die neuen Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Schwerpunkt behandelt. Ziel ist, die Landesverbände und Betriebe auf die praktische Umsetzung vorzubereiten und die Abstimmung mit der ZWH weiter zu verbessern.
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Reinhard Fandrich
Technischer Berater in der
Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
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IHM: Sie finden uns in Halle C1, Stand 400
Der Bundesverband Metall ist in diesen Tagen zusammen mit unserem Mitgliedsbetrieb Metallbau Lührmann auf der Internationalen Handwerksmesse 2026 am Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu finden.
Ausgestellt wird u.a. eine vollständig aus Metall gefertigte Gitarre, anhand derer viele verschiedene Fertigungsverfahren im Metallhandwerk mithilfe von Videos demonstriert und erklärt werden. Zusätzlich können Besucherinnen und Besucher am Stand selbstständig eine Handyhalterung in Form einer Gitarre aus Blech biegen und anschließend ihr Werkstück mitnehmen.
Besuch von Markus Söder und Katherina Reiche am 4. März an unserem Stand
Am Mittwoch, den 04.03. wird gegen 12.30 Uhr der Besuch der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder erwartet.
Besuchen Sie uns am Stand, wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
Ansprechpartner:
Thomas RöperTechnischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
E-Mail: Thomas.roeper@metallhandwerk.de
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Forschungszulage: Mehr Förderung fürs Metallhandwerk
Seit 1. Januar 2026 sind deutliche Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will der Gesetzgeber die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt stärken – besonders in technologieorientierten Handwerksbranchen wie dem Metallhandwerk.
Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der ansetzbaren Eigenleistungen von bisher 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde. Damit können Einzelunternehmer und Mitgesellschafter von Personengesellschaften ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten künftig deutlich besser steuerlich geltend machen. Ansetzbar sind bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche; die Regelung gilt auch für laufende Projekte mit Tätigkeiten seit 1. Januar 2026.
Zudem werden künftig auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent zusätzlich berücksichtigt. Neben Personal-, Auftrags- und Abschreibungskosten können so auch indirekte Aufwendungen wie Energie-, Werkstatt- oder Verwaltungskosten in die Förderung einfließen.
Vorteile ergeben sich auch bei Investitionen: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, können höher abgeschrieben werden – auch im Rahmen der Forschungszulage. Parallel steigt die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 12 Millionen Euro jährlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
Start: Neue Regelungen zur Forschungszulage gelten seit 1. Januar 2026.
Eigenleistung: 100 € pro Stunde (statt bisher 70 €), bis zu 40 Stunden pro Woche.
Gemeinkosten: Pauschale von 20 % zusätzlicher Förderung auf förderfähige Aufwendungen.
Investitionen: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Anlagen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Bemessungsgrundlage: Steigt auf 12 Mio. € pro Jahr.
Ziel: Bessere steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand – insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks.
Weitere Infos: www.bescheinigung-forschungszulage.de
Für Metallbetriebe ist die neue Regelung ein wichtiges Signal: Forschung, Entwicklung und technische Verbesserung lohnen sich stärker als bisher. Die steuerliche Forschungszulage wird damit zu einem praxisnahen und wirkungsvollen Instrument, um Innovationsprojekte aus eigener Kraft zu finanzieren und den technologischen Anschluss im Mittelstand zu sichern.
Ansprechpartner
Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
Technischer Berater in der
Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
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Präsidentenbrief: Was für unsere Betriebe jetzt wichtig ist!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,
die wirtschaftliche Lage bleibt für viele unserer Betriebe herausfordernd. Hohe Kosten, zunehmender Fachkräftemangel und eine stetig wachsende Regulierungsdichte engen den unternehmerischen Handlungsspielraum spürbar ein. Gerade das produzierende Metallhandwerk befindet sich aktuell in einer existenzbedrohenden Krise. Umso wichtiger ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen wieder stärker und vor allem schnell an der betrieblichen Realität ausgerichtet werden.
Die führenden Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände in Deutschland haben hierzu klare Reformforderungen formuliert. Diese Forderungen decken sich in zentralen Punkten mit den Interessen des Metallhandwerks. Als Verband bringen wir sie aktiv in den politischen Dialog ein.
Arbeitszeitrecht modernisieren – europäische Spielräume nutzen
Das geltende Arbeitszeitgesetz ist in vielen Bereichen zu starr und wird den heutigen Anforderungen der Betriebe und der Beschäftigten nicht mehr gerecht. Gefordert wird eine Anpassung des Arbeitszeitrechts an das Niveau der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Konkret bedeutet das: weg von einer engen täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer stärkeren Orientierung an Wochen- oder Jahresarbeitszeiten. Für das Metallhandwerk mit projektbezogenen Auftragsspitzen, saisonalen Schwankungen und witterungsabhängigen Arbeiten würde dies deutlich mehr Flexibilität schaffen – ohne den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schwächen. In anderen Berufszweigen wie z.B. Krankenhäusern, Gastronomie oder Landwirtschaft geht dies ja auch. Voraussetzung ist zugleich, dass zusätzliche Bürokratie und neue Dokumentationspflichten ausdrücklich vermieden werden.
Länger arbeiten ermöglichen – Frühverrentung weniger attraktiv machen
Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel spürbar. Gleichzeitig setzen die bestehenden rentenrechtlichen Regelungen weiterhin Anreize für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben.
Arbeitgeberverbände fordern daher ein flexibleres Renteneintrittsalter, das längeres Arbeiten erleichtert und honoriert. Gleichzeitig sollen die finanziellen Anreize für eine frühe Rente reduziert werden. Diskutiert wird unter anderem, den monatlichen Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt für langjährig Versicherte von derzeit 0,3 % auf 0,5 % anzuheben. Ziel ist es, Erfahrung und Know-how länger im Betrieb zu halten – auf freiwilliger Basis und unter fairen Bedingungen für alle Beteiligten.
Krankenversicherung reformieren – Beiträge gezielt entlasten
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen derzeit erhebliche Kosten für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa für die gesundheitliche Absicherung von Grundsicherungsempfängern. Diese Leistungen sind gesellschaftliche Aufgaben und müssen daher aus Steuermitteln finanziert werden – nicht aus Beiträgen der Betriebe und ihrer Beschäftigten. Diese Auffassung stützen im Übrigen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gegen den Bund auf höhere Kostenbeteiligung klagen. Eine klare Trennung würde die Beitragssätze stabilisieren und die Lohnnebenkosten spürbar entlasten.
Zugleich fordern wir mehr Effizienz im Gesundheitssystem, etwa durch eine bessere Steuerung der ärztlichen Versorgung mittels eines Primärarztsystem zum Abbau von Doppelstrukturen und Doppeluntersuchungen.
Bürokratie abbauen – Arbeitsschutz praxisnah gestalten
Der Schutz der Beschäftigten ist für unsere Betriebe selbstverständlich. Gleichzeitig hat sich im Arbeitsschutz ein kaum noch überschaubarer Berg an Dokumentationspflichten aufgebaut.
Gefordert wird, überflüssige, doppelte oder rein formale Nachweispflichten zu streichen und den Fokus wieder stärker auf die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung im Betrieb zu legen. Weniger Papier bedeutet mehr Zeit für echte Prävention – und für das operative Geschäft.
Unser gemeinsames Ziel
Diese Reformen sind kein Selbstzweck. Sie sind notwendig, um das Metallhandwerk wettbewerbsfähig zu halten, Arbeitsplätze zu sichern und unternehmerisches Engagement wieder zu stärken. Als Verband werden wir diese Positionen weiterhin mit Nachdruck gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.
Ich lade Sie ein, diesen Weg aktiv mitzugehen und die Stimme des Metallhandwerks gemeinsam hörbar zu machen.
Euer Willi Seiger
Präsident Bundesverband Metall
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