BVM-Präsident Willi Seiger: Vor der Sommerpause war Aufbruch zu spüren. Jetzt muss die Politik zeigen, dass aus Ankündigungen konkrete Umsetzung wird – und unseren Betrieben wieder mehr Freiraum geben.
Essen, 14. September 2026.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor der Sommerpause hatte man für einen Moment den Eindruck, dass sich etwas bewegt. Die Koalition trat geschlossen auf, ein umfangreiches Reformpaket wurde angekündigt und viele der Themen, die unsere Betriebe seit Jahren beschäftigen, sollten endlich angegangen werden.
Wachstum. Steuern. Sozialstaat. Bürokratie. – Das klang nach Aufbruch.
Und heute, nur wenige Wochen später erleben wir bei wichtigen Reformthemen wieder unterschiedliche Positionen, neue Diskussionen, offene Entscheidungen und nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eskaliert die politische Diskussion.
Vor dem Hintergrund der erheblichen strukturellen Herausforderungen der Deutschen Wirtschaft bei fehlendem Wirtschaftswachstum und Rekordwerte bei Insolvenzen in Teilen des Mittelstands und der Industrie, ist das aus meiner Sicht unfassbar. Die Probleme sind bekannt. Hohe Bürokratie, hohe Energiepreise, hohe Lohnzusatzkosten und globaler Druck insbesondere durch chinesische Anbieter in unseren Kernbranchen.
Unsere Betriebe brauchen keinen neuen Herbst der Ankündigungen von Reformen und Entlastungen. Sie brauchen einen Herbst mit klaren Entscheidungen und Regelungen damit wir wissen, wo wir dran sind.
Im Juli habe ich das Reformpaket ausdrücklich begrüßt. Auch wenn die Maßnahmen weit hinter den notwendigen Erfordernissen für einen wirtschaftlichen Aufschwung zurückblieben, waren wir alle erleichtert, dass sich die Regierungskoalition auf Minimal-Reformen verständigt hatte. Beide Koalitionspartner haben tatkräftig angekündigt, die Reformen in Gänze umsetzen zu wollen. Im August kamen mir die ersten Zweifel und ich habe genauso wie anderen Präsidenten von Wirtschaftsverbänden davor gewarnt, dass der Reformkurs nicht beim ersten Gegenwind enden darf. Genau das Gegenteil passiert. Bereits vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden die Reformen über alle Parteien hinweg in Frage gestellt.
Immerhin beschließt das Kabinett die geplante Reform der Einkommensteuer. In einer zweistufigen Reform sollen kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. Ab 2028 sollen insbesondere Familien mit Kindern bis zu 600 Euro jährlich mehr in der Tasche haben. Angesichts der enormen Kostensteigerungen z.B. bei den Lebenshaltungskosten ist das jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zur Gegenfinanzierung sollen die sogenannten Spitzenverdiener und auch Personenunternehmen zusätzlich belastet werden. Zusammenfassend kann ich nur feststellen, dass die Beschlüsse hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die versprochenen Entlastungen werden nicht erreicht. Im Metallhandwerk, und das gilt sicher auch für die gesamte Wirtschaft, benötigen wir ein Klima für Wachstum und Investition. Mit der geplanten Einkommenssteuerreform wird das wohl nicht gelingen.
Auch der Rekordhaushalt schafft nur Wachstum, wenn die strukturellen Probleme Deutschlands und die Fesseln für wirtschaftliche Entwicklung gelöst werden. Angesichts der immensen Schulden des Bundeshaushaltes 2027 bleibe ich bei meiner Einschätzung, ohne bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit sowie weiterer struktureller Reformen ist ein Umschwung und wirtschaftliches Wachstum nicht zu erreichen. Einfach nur mehr Geld reicht definitiv nicht aus.
Mit Blick auf die nächste Generation bereitet mir die hohe Neuverschuldung Sorge. Die Zinsausgaben sollen laut Medienberichten bis 2030 auf 80,7 Milliarden Euro steigen. Diese Ausgaben stehen definitiv nicht für Zukunftsinvestitionen in Fachkräfte, berufliche Bildung, Infrastruktur und Innovation zur Verfügung.
Unternehmerinnen und Unternehmer im Metallhandwerk denken über Generationen und über die nächste Legislaturperiode hinaus. Die nächste Generation soll auch gut leben können. Das erwarte ich auch von unseren, für die Haushaltspolitik zuständigen politischen Verantwortlichen. Die Bundesregierung muss Voraussetzungen schaffen, dass aus den hohen staatlichen Ausgaben auch nachhaltige wirtschaftliche Wachstumsimpulse entstehen. Nur bei einer finanzpolitisch tragfähigen Strategie und einem wettbewerbsfähigen Standort mit wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen werden unsere Betriebe auch wieder investieren und weiter ausbilden und Arbeitsplätze schaffen.
Nach den Ergebnissen der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt verstehe ich die politische Aufregung und die harte parlamentarische Generaldebatte zu den Reformen und dem Bundeshaushalt. Mit Blick auf die dringend erforderlichen Reformen kommt es jetzt darauf an, dass die Regierung das Reformprogramm gegen die neu entflammte Widerstandsdebatte durchzieht.
Willi Seiger
Präsident des Bundesverbands Metall
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Gemeinsam für mehr Qualität und Sicherheit: PV-Vereinbarung neu gefasst
Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Qualifikationen und verbindliche Arbeitsabläufe: Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Zum 1. September 2026 wurde die Vereinbarung erweitert und unter Beteiligung zweier neuer Verbände und einer weiteren Berufsgenossenschaft neu gefasst. Sie umfasst nun auch die Gewerke der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer. Der ZVSHK, der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.
Die Vereinbarung, der bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär, Heizung Klima (ZVSHK) sowie die zugehörigen Berufsgenossenschaften – die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) – angehören, wurde zum 1. September auch von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband Metall sowie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterzeichnet.
Sicherheit bei Installation von PV-Anlagen erhöhen
Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) ist es, die Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen zu erhöhen. Dafür wurden Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert. Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen. Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.
Für Kundinnen und Kunden hat die Vereinbarung den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben. Zugleich können die Leistungen der an der Installation einer PV-Anlage beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abgestimmt werden.
Ergänzende Musternachunternehmerverträge überarbeitet
Ergänzt wird die neu aufgesetzte Vereinbarung wie bisher durch Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerks-unternehmen, die nun noch einmal überarbeitet wurden. Nach entsprechender Vereinbarung übernimmt dessen Elektrofachkraft gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten und sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) grundsätzlich nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Absicherung für gewerkeübergreifende Zusammenarbeit
Mit der Vereinbarung, die das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Gewerke und der Berufsgenossenschaften ist, bekennen sich die beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jeder Betrieb fokussiert sich auf seine Kompetenzen und kann die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechend absichern.
Stimmen zur Vereinbarung:
„Die Energiewende wird im Handwerk nur dann erfolgreich umgesetzt, wenn die beteiligten Gewerke ihre Kompetenzen sinnvoll bündeln und zugleich klare Verantwortlichkeiten gelten. Die neu gefasste Verbändevereinbarung schafft hierfür einen praxisnahen und verlässlichen Rahmen“, so Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall: „Für unsere Metallbaubetriebe bedeutet das klar definierte Qualifikationen und Abläufe, eine verlässliche Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk und vor allem ein hohes Maß an Sicherheit für die Beschäftigten. Damit verbinden wir Qualität, Arbeitsschutz und effiziente gewerkeübergreifende Zusammenarbeit auf eine Weise, die in der betrieblichen Praxis funktioniert.“
„Wir freuen uns sehr, Teil dieser Vereinbarung zu sein. Damit erreichen wir Qualität und Sicherheit auf höchstem Niveau. Gebäudestrukturen, die in der Lage sind, durch Sonnenenergie Strom zu erzeugen, passen hervorragend zu unserem nachwachsenden und dabei CO₂-bindenden Rohstoff Holz“, so Peter Aicher, Vorsitzender Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB.
„Mit der erweiterten Verbändevereinbarung setzen wir ein klares Signal: Die beteiligten Handwerke arbeiten gewerkeübergreifend zusammen, um Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen verlässlich zu gewährleisten“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
„Wir können die Energiewende und die Sanierung der Infrastruktur nur gewerkeübergreifend bewältigen. Gleichzeitig brauchen wir Prozesse, die die Sicherheit für unsere Mitarbeiter und Kunden gewährleisten. Die E-Handwerke zeigen mit dieser Vereinbarung ihre Bereitschaft, einen Beitrag zu effizienten Prozessen zu leisten“, so Stefan Ehinger, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke: „Dass sich nun auch die Holz- und Metallbauer einem bewährten und von den Verbänden und Berufsgenossenschaften anerkannten Verfahren anschließen, verdeutlicht den Stellenwert, den Arbeitsschutz und Qualität innerhalb unserer Gewerke besitzen.“
„Photovoltaik ist längst Teil moderner Gebäudetechnik. Deshalb ist es richtig, dass auch SHK-Betriebe klar definierte Arbeiten bei der Installation übernehmen können. Die Vereinbarung schafft dafür einen verlässlichen Rahmen: mit eindeutigen Zuständigkeiten, abgestimmten Qualifikationen und klaren Grenzen zwischen den Gewerken. Das erleichtert die Zusammenarbeit auf der Baustelle und gibt den Kunden Sicherheit“, sagt Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
„Die Energiewende verändert auch die Arbeitswelt. Für die BG BAU ist entscheidend, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dabei von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): „Gerade bei der Installation von PV-Anlagen kommt es auf gute Qualifikation, klare Verantwortlichkeiten und wirksame Prävention an. Die Verbändevereinbarung ist dafür ein gutes Beispiel: Sie verbindet die praktische Umsetzung der Energiewende mit sicherem und gesundem Arbeiten.“
„Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe“, macht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, deutlich.
„Mit der Unterzeichnung der Verbändevereinbarung gibt die BGHM den Betrieben der Branchen Holz und Metall wichtige Regelungen für die sichere Installation von PV-Anlagen an die Hand. Wirksame Prävention gelingt nur, wenn alle Gewerke an einem Strang ziehen. Deshalb beteiligen wir uns mit Überzeugung an dieser Kooperation über die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus“, sagt Christian Heck, Hauptgeschäftsführer der BGHM.
Pressekontakte:
Bundesverband Metall: André Kohut, Bereichsleiter Presse/Öffentlichkeitsarbeit
: 0201 89619-22 | Mobil: 0160 90937722 | E-Mail: andre.kohut@metallhandwerk.de
Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB: Ing. (FH) Roland Glauner, Referent, Tel.: 030 20314-538 | E-Mail: glauner@zdb.de
ZVDH: Claudia Büttner, Bereichsleiterin Presse
: 0221 398038-12 | Mobil 0151 42205125 | E-Mail: cbuettner@dachdecker.de
ZVEH: Maren Cornils, Pressesprecherin
: 069 247747-28 | Mobil: 0170 8565369 | E-Mail: m.cornils@zveh.de
ZVSHK: Frank Ebisch, Bereichsleiter Kommunikation
: 02241 9299-114 | E-Mail: f.ebisch@zvshk.de
BG BAU: Birte Hagedorn, Pressesprecherin | Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, Pressesprecherin | Telefon: 030 85781-461, E-Mail: presse@bgbau.de
BG ETEM: Christian Sprotte, Leiter Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
: 0221 3778-5521 | Mobil: 0175 2607390 | E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
BGHM: Nicole Schneider-Brennecke, Pressesprecherin
: 06131 802-13510 | E-Mail: presse@bghm.de
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Handwerk läutet die Essener Ausbildungsoffensive 2026/2027 ein
8 Auszubildende aus Betrieben der Dachdecker- und Zimmerer-Innung Essen, Elektro-Innung Essen, Metall-Innung Essen und Tischler-Innung Essen freuen sich auf Ihren ersten großen Auftritt im Rahmen der Ausbildungsoffensive. Gleich berichten sie vor über 100 Schülerinnen und Schülern, wie sie den Weg ins Handwerk gefunden haben, was sie bei Ihrer täglichen Arbeit lernen und erleben, welche Karriereperspektiven sie haben und warum man heutzutage mehr denn je zukunftssichere und attraktive Jobs im Handwerk findet.
Wie wird ein Dach fit für Photovoltaik und eine bessere Energiebilanz? Welche Aufgaben übernimmt das Elektrohandwerk beim Umstieg auf erneuerbare Energien? Wie lässt sich mit Holz nachhaltig bauen und welche Lösungen entwickelt der Metallbau für moderne Gebäude?
Statt abstrakter Berufsbilder standen die Erfahrungen der Auszubildenden im Mittelpunkt – und dabei auch die Frage, wie Klimaschutz und systemrelevantes Arbeiten im handwerklichen Berufsalltag ganz konkret aussehen. Nach den ersten Einblicken in der Talkrunde konnten die Schülerinnen und Schüler an den Unternehmensständen persönlich nachhaken, sich über Praktika und Einstiegsmöglichkeiten informieren und mit den Nachwuchskräften auf Augenhöhe über deren Berufsalltag sprechen.
Der Stopp der Handwerkstour an der Gesamtschule Bockmühle läutete zugleich auch den diesjährigen Durchlauf der Ausbildungsoffensive ein, die sich in Essen und weit über die Stadtgrenzen hinaus als attraktives Format der Berufsinformation etabliert hat. Der Tourstart wurde daher von allen Beteiligten mit besonderer Vorfreude erwartet und wurde zum vollen Erfolg: Heiko Seidel, Berufsorientierungslehrer an der Gesamtschule Bockmühle, betont: „Die Zusammenarbeit mit der Ausbildungsoffensive ist einfach klasse. Unsere Schüler/-innen profitieren enorm von dem lockeren Format.“ Und René Blank, Leiter der Klima-Akademie der Kreishandwerkerschaft Essen ergänzt: „Ich bin immer wieder von Neuem positiv überrascht, wie gut sich die Auszubildenen des Handwerks beim Bühnentalk und anschließend an den Innungsständen in den persönlichen Gesprächen schlagen – als hätten sie schon lange Bühnenerfahrung und ein gutes Beratungscoaching erfahren.“
Bundesverband Metall und Bildungswerk Metall beenden Zusammenarbeit mit Rolf Rehbold
Der Bundesverband Metall, das Bildungswerk Metall e.V. und Herr Rolf Rehbold haben ihre Zusammenarbeit beendet.
Der Bundesverband Metall, das Bildungswerk Metall e.V. und Herr Rolf Rehbold haben ihre Zusammenarbeit beendet. Herr Rehbold möchte sich künftig beruflich neu ausrichten und den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Förderung und Gewinnung von Nachwuchskräften legen. Der Bundesverband Metall dankt Herrn Rehbold für die bisherige Zusammenarbeit und sein Engagement und wünscht ihm viel Erfolg.
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Bundesverband Metall begrüßt FARO als neuen Kooperationspartner
FARO ist neuer Kooperationspartner des Bundesverbandes Metall. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen 3D-Reality-Capture, Laserscanning und digitales Aufmaß – mit Blick auf konkrete Anwendungen im Metallhandwerk.
Essen, 2. September 2026. FARO ist neuer Kooperationspartner des Bundesverbandes Metall. Mit der FARO EUROPE GmbH und FARO INSIGHT erweitert der BVM sein Partnernetzwerk um einen erfahrenen Anbieter von 3D-Reality-Capture, Laserscanning und digitalen Aufmaßlösungen.
FARO entwickelt 3D-Mess-, Bildgebungs- und Reality-Capture-Technologien für Anwendungen unter anderem in Fertigung, Architektur, Ingenieurwesen und Bau. FARO INSIGHT konzentriert sich auf Lösungen, mit denen reale Umgebungen digital erfasst und die gewonnenen Daten für Planung, Dokumentation und weitere Arbeitsprozesse genutzt werden können.
Für Metallbaubetriebe ist das vor allem dann interessant, wenn Bestandsmaße schnell und präzise aufgenommen, komplexe Einbausituationen dokumentiert oder 3D-Daten direkt in Planung und Konstruktion übernommen werden sollen.
„Wir freuen uns, FARO als neuen Kooperationspartner im Netzwerk des Bundesverbandes Metall begrüßen zu können. Digitales Aufmaß und verlässliche 3D-Daten werden für viele unserer Betriebe immer wichtiger. Entscheidend ist, dass die Lösungen im Arbeitsalltag funktionieren und einen echten Nutzen bringen. Darüber wollen wir mit FARO und unseren Betrieben ins Gespräch kommen“, sagt Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall.
BVM und FARO wollen dazu konkrete Anwendungsfälle aufgreifen und den direkten Austausch mit den Betrieben suchen. Ziel ist, technische Möglichkeiten verständlich zu machen und zu zeigen, wo sie im Arbeitsalltag tatsächlich helfen.
Herzlich willkommen im Netzwerk des Bundesverbandes Metall, FARO. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
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Gemeinsam Zukunft gestalten: Geschäftsführerkonferenz des Bundesverbandes Metall in Kassel
Austausch, Vernetzung und die zentralen Zukunftsthemen des Metallhandwerks standen im Mittelpunkt der diesjährigen Geschäftsführerkonferenz des Bundesverbandes Metall.
Essen/Kassel, 28. August 2026 – Wie stellen wir das Metallhandwerk für die kommenden Herausforderungen gut auf? Welche Themen beschäftigen die Betriebe, die Landesverbände und den Bundesverband? Und wie gelingt es, Kräfte noch stärker zu bündeln?
Diesen und weiteren Fragen widmeten sich die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Landesverbände gemeinsam mit Vertretern des Bundesverbandes Metall bei der Geschäftsführerkonferenz am 26. August 2026 im Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel.
Die Bandbreite der Themen machte deutlich, wie vielfältig die Herausforderungen für das Metallhandwerk derzeit sind. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Weiterentwicklung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der gemeinsamen Kommunikation, aktuelle Fragen der Berufsbildung und Nachwuchsgewinnung und technische Entwicklungen rund um Nachhaltigkeit, europäische Anforderungen und die zunehmende Digitalisierung.
Darüber hinaus beschäftigte sich die Runde mit der Rolle des Handwerks in Krisen- und Vorsorgeszenarien. Einen besonderen fachlichen Impuls setzte Dr. Constantin Terton, Leiter des Bereichs Wirtschaftspolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Gemeinsam mit BVM-Hauptgeschäftsführer Diether Hils und den Geschäftsführungen der Landesverbände wurde dabei auch die Rolle des Handwerks im Kontext von Krisenvorsorge und gesellschaftlicher Resilienz in den Blick genommen.
Auch die Interessenvertretung des Metallhandwerks auf Bundes- und Landesebene, die Vernetzung innerhalb der Handwerksorganisation sowie aktuelle Entwicklungen in den Mitgliedsbetrieben und Verbandsstrukturen waren Teil des intensiven Austauschs.
Neben den fachlichen Themen bot die Konferenz vor allem Raum für das persönliche Gespräch zwischen Bundes- und Landesebene. Denn gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher, politischer und technologischer Veränderungen ist der direkte Austausch eine wichtige Grundlage für eine starke und abgestimmte Verbandsarbeit.
Die Geschäftsführerkonferenz ist damit ein zentraler Treffpunkt, um aktuelle Entwicklungen aus unterschiedlichen Regionen zusammenzubringen, Perspektiven auszutauschen und Themen zu identifizieren, die das Metallhandwerk heute und in Zukunft bewegen.
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Gemeinsam stärker: Landesinnungsmeister stellen Weichen für die Zukunft
Wie können die Verbände enger zusammenarbeiten, mehr Betriebe für die Innungen gewinnen und das Metallhandwerk gemeinsam stärken? Beim Landesinnungsmeistertreffen in Garching standen genau diese Zukunftsfragen im Mittelpunkt.
Essen/Garching, 24. August 2026. Zwei Tage intensiver Austausch, neue Impulse und ein klares gemeinsames Ziel: die Kräfte innerhalb des Metallhandwerks noch stärker zu bündeln. Am 21. und 22. August kamen zwölf Vertreter aus 13 Landesverbänden zum Landesinnungsmeistertreffen im BBZ Garching zusammen.
Zum Auftakt richteten die Teilnehmer den Blick auf die aktuelle Situation in den Ländern. Ausbildung, Auslastung der Betriebe und regionale Entwicklungen zeigen unterschiedliche Herausforderungen – aber auch viele Themen, bei denen ein engerer Austausch und gemeinsame Lösungen sinnvoll sind.
Genau daran knüpfte die weitere Diskussion an: Wie kann die Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden verbessert werden? Welche erfolgreichen Ansätze lassen sich übertragen? Und wie gelingt es, künftig wieder mehr Betriebe für die Innungen zu gewinnen? Erfahrungen aus den Ländern wurden zusammengetragen und neue Ideen diskutiert. Auch die Vorsitzenden der Tarifausschüsse sollen sich künftig stärker untereinander abstimmen.
Ein weiterer Blick galt den Gesellschaften des Bundesverbandes und ihrer Bedeutung für die gemeinsame Verbandsarbeit. Beim anschließenden Abend in München stand dann vor allem das persönliche Netzwerken im Mittelpunkt.
Einen besonderen Abschluss bot der Rundgang durch das BBZ Garching. Gastgeber Christian Metges zeigte, welche Möglichkeiten das Bildungszentrum heute für Aus- und Weiterbildung in Metallbau und Feinwerktechnik bietet. Die moderne Ausstattung machte deutlich, wie vielfältig und zukunftsorientiert berufliche Bildung im Metallhandwerk gestaltet werden kann.
BVM-Präsident Willi Seiger dankte den Teilnehmern zum Abschluss für den offenen und konstruktiven Austausch. Das Treffen zeigte: Viele Herausforderungen unterscheiden sich regional – gemeinsam lassen sich Lösungen, Ideen und erfolgreiche Ansätze deutlich wirkungsvoller voranbringen.
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Neue Regeln für die Allgemeintoleranzen
Normungsarbeit: Der angenommene Schlussentwurf der neuen ISO 2768 passt die bekannten Allgemeintoleranzen an das ISO-GPS-System an und schränkt ihren Anwendungsbereich deutlicher ein. Betriebe sollten bei ihrer Anwendung künftig genauer hinsehen. Dieser Artikel zeigt, was sich mit der neuen ISO 2768 ändert, welche Folgen sich für Altzeichnungen ergeben und worauf insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung achten sollten.
Bei der ISO 2768-1 handelt es sich um ein Werkzeug, das in unzähligen Zeichnungen und Werkstätten täglich gebraucht wird. Als im ISO/TC 213 ihre Zurückziehung diskutiert wurde, hat der Bundesverband Metall in Zusammenarbeit mit Small Business Standards für ihren Erhalt gekämpft.
Der Kompromiss: Die vertrauten Tabellen bleiben, die Norm wird an das ISO-GPS-System angepasst. Der Schlussentwurf ISO/FDIS 2768 ist angenommen. ISO 2768 befindet sich in Veröffentlichung. Hat sich der Einsatz gelohnt? Ja, aber damit gehen Änderungen einher.
Bekannte Zahlen, engerer Anwendungsbereich
Die vier Klassen f, m, c und v und die Toleranzwerte für lineare und Winkelgrößenmaße bleiben erhalten. Das klingt nach Kontinuität. Entscheidend ist jedoch, worauf ein Wert angewendet werden darf. Die neue ISO 2768 gilt nur für lineare Größenmaße und Winkelgrößenmaße mit Nennmaß, aber ohne individuelle Toleranz. Abstände, Lochabstände und Stufenmaße sind keine Größenmaße und fallen nicht mehr darunter. Gleiches gilt für theoretisch exakte Maße und Hilfsmaße. Auch die Tabelle für gebrochene Kanten, Radien und Fasen entfällt.
Mehr ISO GPS, mehr Verantwortung
Die Überarbeitung ordnet ISO 2768 ausdrücklich in das ISO-GPS-System ein und verweist auf ISO 8015, die Reihe ISO 14405 und ISO 22081. Mit ISO 22081 können die bekannten Werte für eine allgemeine Größenmaßspezifikation genutzt werden. ISO 22081 regelt zudem allgemeine geometrische Spezifikationen mithilfe der Flächenprofiltoleranz in einem vollständigen Bezugssystem. DIN 2769 liefert zusätzliche Tabellenwerte. Die Dokumente sind nicht austauschbar: ISO 2768 liefert Größenmaßtoleranzen, ISO 22081 das Anwendungskonzept und DIN 2769 weitere nationale Werte.
Auch bei Konformitätsbewertung und Zurückweisung ändert sich etwas. Die bisherige Regel, nach der ein nicht konformes Werkstück trotz Überschreitung einer Allgemeintoleranz nicht zurückgewiesen werden sollte, solange keine Beeinträchtigung seiner Funktion nachgewiesen war, wurde gestrichen. Der informative Anhang B.4 der neuen ISO 2768 stellt klar: „Entsprechend dem ISO-GPS-System ist ein Teil nur dann konform, wenn es alle festgelegten Anforderungen erfüllt“. Gemeint sind die in der Technischen Produktdokumentation einschließlich der allgemeinen Spezifikationen festgelegten Anforderungen. Etwaige Ausnahmen sollten in der TPD, im Vertrag oder in einem anderen offiziellen Dokument zwischen Kunde und Lieferant festgehalten werden – eine technische Hausaufgabe für Konstruktion, Einkauf und Qualitätssicherung.
Die offene Flanke: alte Zeichnungen
Hier setzt die berechtigte Kritik aus der Schweiz an. Das Spiegelgremium erkennt die Annäherung an ISO GPS an, warnt aber vor undatierten Angaben wie „ISO 2768-m“. Unter derselben Normnummer kann eine alte Zeichnung plötzlich anders gelesen werden: Werte bleiben gleich, ihr Anwendungsbereich nicht. Das berührt Ersatzteile, Lieferverträge und Prüfpläne. Das Gremium verlangte eine Lösung für Bestandsunterlagen und legte Einspruch ein. Auch Österreich und Schweden stimmten beim FDIS dagegen; Deutschland stimmte zu. Der Schlussentwurf wurde mit 17 von 20 gezählten teilnehmenden Mitgliedern angenommen.
Eingewandt wird, die alte Ausgabe heiße ISO 2768-1, die neue ISO 2768; ein Verweis auf Teil 1 könne eindeutig bleiben. In Schriftfeldern stehen jedoch oft verkürzte Angaben. Diese Lücke zwischen korrekter Bezeichnung und gelebtem Bestand macht pauschale Antworten gefährlich. Altzeichnungen sollten nicht automatisch nach der neuesten Ausgabe interpretiert werden. Die anzuwendende Ausgabe gehört im Zweifel in Vertrag, Bestellung oder technische Klärung.
Wann erscheint die Norm?
Die ISO 2768 befindet sich seit 2. Juni in der ISO-Publikationsphase. Die von ISO genannte Produktionsdauer von bis zu sieben Wochen ist bereits überschritten. Auch EN ISO 2768 und die endgültige DIN EN ISO 2768 sind noch nicht erschienen. Für die Veröffentlichung der deutschen Ausgabe erscheint derzeit das vierte Quartal 2026, am ehesten November oder Dezember, für wahrscheinlich. Bei weiteren redaktionellen, europäischen oder nationalen Verzögerungen ist das erste Quartal 2027 plausibel.
Was KMU jetzt tun sollten
Der Nutzen entsteht nicht durch einen neuen Eintrag im Schriftfeld, sondern wenn Konstruktion, Fertigung, Einkauf und Prüfung dasselbe Merkmal gleich verstehen. Dann können Rückfragen, unbeabsichtigt enge Forderungen und Abnahmestreit abnehmen. Betriebe sollten CAD- und Zeichnungsvorlagen prüfen, Normverweise datieren, undatierte Altbestände nach Risiko ordnen und Verantwortlichkeiten für Erstellung, Prüfung und Freigabe festlegen. Kunden und Lieferanten sind früh einzubeziehen; Änderungen gehören dokumentiert.
Seminarangebote: 10.+11.11.2026
Wer nur „ISO 2768-m“ durch einen neuen Textbaustein ersetzt, hat wenig gewonnen. Entscheidend ist das Verständnis von Größenmaßen, Abständen, geometrischen Spezifikationen und Bezügen. Dieses Grundgerüst vermittelt das Online-Live-Seminar „ISO GPS: Grundlagen der Geometrischen Produktspezifikation“ am 10. November 2026.
Buchung für 10.11.2026: metallportal.de
Am 11. November 2026 folgt vertiefend „ISO GPS: Anwendung der neuen Allgemeintoleranzen nach ISO 22081“. Dort werden ISO 22081, die historische ISO 2768, DIN 2769 und die neue ISO 2768 verständlich eingeordnet und die Anwendung der neuen Allgemeintoleranzen an einem Zeichnungsbeispiel zusammengeführt.
Buchung für 11.11.2026: metallportal.de
Fazit
Die ISO 2768 ist also gerettet. Das ist ein klarer Erfolg für KMU, der durch die andauernde Normungsarbeit des Bundesverbands Metall und Small Business Standards erzielt werden konnte. ISO 2768 bleibt ein praktisches Werkzeug, aber kein Ersatz für funktionale Tolerierung und geschulte Anwender. Ihre neue Fassung kann KMU helfen, wenn sie bewusst eingeführt wird. Ohne Bestandsprüfung und klare Datierung droht jedoch ausgerechnet die Norm, die Zeichnungen vereinfachen soll, neue Mehrdeutigkeit zu erzeugen.
Autor
Thomas Röper (B.Eng.)
Technischer Berater
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
E-Mail: Thomas.Roeper@metallhandwerk.de
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Aus den Bundesfachgruppen Metall- & Stahlbau (Teil 2)
Am 23./24. April 2026 tagten die Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau/Schweißen des Bundesverbands Metall im rheinland-pfälzischen Zweibrücken. Schwerpunkte des zweiten Teils der Veranstaltung waren Neuigkeiten zur Normung und technischen Hilfestellungen.
EU-Bauproduktenverordnung 2024 und EN 1090-1
Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 (EU-BauPVO 2024) wirkt sich zurzeit noch nicht auf die Anwendung der bestehenden harmonisierten Normen aus. Das gilt insbesondere für die Anforderungen an den Konformitätsnachweis für Stahl- und Aluminiumtragwerke nach EN 1090-1. Bis zur Veröffentlichung der Norm im Amtsblatt der EU besteht für die Betriebe kein Anlass zu Änderungen bezüglich der werkseigenen Produktionskontrolle oder der CE-Kennzeichnung.
Umweltproduktdeklaration (EPDs) für Stahl- und Aluminiumtragwerke
Zur Bauproduktendokumentation gewinnen Nachhaltigkeitskriterien an Bedeutung. Der rechtliche Treiber ist die EU-BauPVO 2024. Sie schreibt im Anhang I mit der Grundanforderung 8 die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen vor. Hauptaspekte sind Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Haltbarkeit sowie die Ökobilanz im Lebenszyklus eines Bauwerks. Für den Nachweis der ökologischen Qualität von Metallbauteilen gegenüber Bauherren und Behörden werden Umweltproduktdeklarationen (EPDs) zum zentralen Dokument. Die Grundlage zur Ausfertigung von EPDs ist die DIN EN 15804. Speziell für tragende Bauteile aus Stahl, Eisen und Aluminium entstehen nun darauf aufbauend spezifische Regeln in der prEN 17662. Der Bundesverband Metall begleitet diese Normungsarbeiten auf europäischer Ebene im CEN/TC 135/WG 17 bzw. CEN/TC 350.
Metallbauarbeiten – ATV DIN 18360
Auf Antrag des Hauptausschusses Hochbau des DVA fand im März 2026 die konstituierende Sitzung zur Überarbeitung der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Metallbauleistungen nach DIN 18360 statt. Ziele sind u.a. Anpassungen an die Entwicklung der Baupraxis, fachliche
Ergänzungen, die Abgrenzung zu anderen ATVen, Ergänzungen bei der Abrechnung sowie die Aufnahme der Themenbereiche Nachhaltigkeit, Sanierung und Schadstoffe. Der BVM arbeitet hier mit hochrangigen Experten zusammen.
Gebäudetreppen – DIN 18065
Regelmäßige Auslegungsanfragen an den Normenausschuss des DIN haben die Überarbeitung der
DIN 18065 zu Begriffen, Messregeln und Hauptmaßen von Gebäudetreppen angeregt. Vorrangige Ziele sind eindeutigere Regelungen sowie optimierte Zeichnungen. Änderungen an den etablierten Maßen sind nicht zu erwarten.
Toleranzen im Hochbau – Bauausführung: DIN 18202
Die Überarbeitung der DIN 18202 zu Toleranzen im Hochbau ist fast abgeschlossen. Der Titel wird geringfügig geändert. Änderungen bei den etablierten Maßen sind nicht vorgesehen. Allerdings soll klar herausgestellt werden, dass die Norm ausschließlich einen Grunddatensatz darstellt. Zur Dokumentation der Toleranzen reicht der alleinige Bezug auf die Norm im Leistungsverzeichnis (LV) nicht aus. Genauigkeitsanforderungen und die Festlegung von Bautoleranzen bleiben Planungsaufgabe.
Tragwerke: Neues Handbuch zur Zertifizierung nach DIN EN 1090
Im Mai 2026 erschien die Version 6.0 des Fertigungshandbuchs als Zertifizierungsgrundlage für Stahltragwerke nach DIN EN 1090. Das Handbuch dient als Leitfaden für die betriebsinterne Produktionskontrolle. Zertifizierten Betrieben wird empfohlen, die neue Version zeitnah zu beziehen, um die Übereinstimmung ihrer Prozesse mit den Zertifizierungsanforderungen sicherzustellen.
Schweißerprüfung nach ISO 9606
Die ISO 9606 zur Qualifizierung von Schweißern wird weiterhin überarbeitet. Die Veröffentlichung der neuen DIN EN ISO 9606 ist im 2. Halbjahr 2027 vorgesehen. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen fort. Betriebe sollten jedoch bei langfristigen Qualifizierungsplanungen berücksichtigen, dass Änderungen zu erwarten sind. Wir werden weiter dazu berichten.
EasyCode vs Eurocode
Verglichen wurde das etablierte europäischen Regelwerks Eurocode 3 (EC 3) mit der neuen DASt-Richtlinie „EasyCode“ für den Stahlbau. Zwar deckt der rund 2000 Seiten starke EC 3 als international anerkannter Standard sämtliche Sonderfälle ab, er stellt aber Ingenieure oft vor Herausforderungen bei der manuellen Berechnung. Der als vereinfachte Alternative entwickelte, komprimierte EasyCode behandelt auf nur 159 Seiten etwa 80 % der Standardfälle im Stahlbau. Er bietet zwar eine effiziente Handhabung, in Einzelfällen sind aber Minderbemessungen möglich. Der EasyCode ist daher momentan primär in Nordrhein-Westfalen zugelassen.
Richtlinie Anbau- und Vorstellbalkone
Im April 2026 hat der Bundesverband Metall zusammen mit Innungsbetrieben, Fachverbänden und Kooperationspartnern die Richtlinie „Anbau- und Vorstellbalkone im Metallbauerhandwerk“ fertiggestellt. Auf 78 Seiten werden bauaufsichtliche Anforderungen, Begriffe, Werkstoffe, Anwendungen und Konstruktion, Eignungsnachweise, statische und konstruktive Anforderungen nach den Eurocodes sowie tragende Balkonbeläge behandelt. Die Richtlinie kann über die Website „metallportal.de“ bezogen werden.
Baukörperanschluss bodentiefer Elemente – Merkblatt MO-05/1
Mit dem neuen Merkblatt MO-05/1 „Baukörperanschluss bodentiefer Fenster“ liegt erstmals eine gewerkeübergreifende Empfehlung vor, die Planer, Ausführende und Ausschreibende bei einer der sensibelsten Schnittstellen der Gebäudehülle unterstützt. Beteiligt an der Erstellung waren die einschlägigen Fachverbände der betroffenen Gewerke einschließlich des Bundesverbands Metall sowie das ift Rosenheim als Herausgeber. Das Merkblatt gliedert sich in Anwendungsbereich, Begriffe, Grundlagen der Planung, Hinweise zu Sonderlösungen und Anschlussbeispiele.
Fachregelwerk Metallbauerhandwerk-Konstruktionstechnik
Die 48. Aktualisierung des Fachregelwerks liegt seit März 2026 erstmals auch als App für Mobiltelefone oder Tablets vor. Damit entfällt zukünftig die DVD. Infos und Bestellung: metallbaupraxis.de.
Fazit der Veranstaltung
Die Phase der Modernisierung, Digitalisierung und präziseren Verantwortungsaufteilung im Metallbauerhandwerk hält an. Auch wenn akuter Handlungsdruck an Stellen wie der EU-BauPVO derzeit noch ausbleibt, zeichnen sich klare Trends ab, auf die sich Betriebe einstellen müssen. Wer sauber dokumentiert und die neuen Praxishilfen nutzt, sichert seine Marge. Wer heute das Fertigungshandbuch zur DIN EN 1090 ignoriert, oder die Änderungen zur Schweißerqualifizierung ab 2027, zahlt später drauf. Nutzen Sie die aktuellen Leitfäden wie die neue Richtlinie für Vorstellbalkone oder das Merkblatt MO-05/1 für den bodentiefen Baukörperanschluss gegen spätere Mängelrügen.
Autor
Dr.-Ing. Reinhard Fandrich
Technischer Berater in der
Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall, Essen
E-Mail: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de
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Bundesverband Metall warnt vor neuer EU-Bürokratie beim Bauen
Gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden und Institutionen fordert der Bundesverband Metall eine grundlegende Überarbeitung des geplanten EU-Normungsauftrags für Fenster und Türen. Zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und Zertifizierungspflichten dürfen Mittelstand und Handwerk nicht unnötig belasten.
Essen, 14. August 2026. Der Bundesverband Metall hat sich gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden und Institutionen der Bau-, Fenster- und Fassadenwirtschaft an Bundesbauministerin Verena Hubertz gewandt. In einem gemeinsamen Schreiben fordern die Unterzeichner die Bundesregierung auf, dem derzeit vorgesehenen EU-Normungsauftrag für Fenster und Türen nicht zuzustimmen und sich auf europäischer Ebene für eine grundlegende, praxisgerechte Überarbeitung einzusetzen.
Hintergrund sind die geplanten Anforderungen im Zuge der neuen europäischen Bauproduktenverordnung. Nach Einschätzung der beteiligten Verbände drohen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und Zertifizierungspflichten. Gerade bei Fenstern und Türen, die in zahlreichen Varianten und häufig projektbezogen gefertigt werden, könnte dies erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen.
„Europäische Standards sind wichtig. Sie müssen aber so ausgestaltet sein, dass sie auch von mittelständischen Betrieben und dem Handwerk in der Praxis umgesetzt werden können. Neue Vorgaben dürfen nicht zu immer mehr Prüfungen, Dokumentationspflichten und Kosten führen, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert für Bauherren und Verbraucher gegenübersteht“, erklärt Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall.
Die beteiligten Verbände sehen insbesondere die Gefahr, dass zusätzliche regulatorische Anforderungen das Bauen und Sanieren weiter verteuern. Gleichzeitig könnten neue Prüf- und Nachweispflichten Unternehmen personell und organisatorisch erheblich belasten.
Für den Bundesverband Metall steht deshalb fest: Europäische Harmonisierung und verlässliche Qualitätsstandards sind grundsätzlich richtig. Entscheidend ist jedoch, dass Anforderungen verhältnismäßig, technisch sinnvoll und für die überwiegend mittelständisch geprägte Branche praktikabel bleiben.
Der gemeinsame Verbändeappell richtet sich auch mit Blick auf die im September anstehende Befassung im europäischen „Committee on Standards“ an die Bundesregierung. Die Unterzeichner halten den derzeitigen Entwurf in seiner vorliegenden Form nicht für zustimmungsfähig.
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