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Bundesverband Metall veröffentlicht neue Richtlinie „Anbaubau- und Vorstellbalkone“

Der Bundesverband Metall hat eine neue technische Richtlinie für Anbau- und Vorstellbalkone veröffentlicht. Sie steht ab sofort im MetallPortal zur Verfügung und richtet sich an Metallbauer, Planer und Architekten. Ziel ist es, die fachgerechte Planung und Umsetzung dieser Balkonsysteme zu unterstützen sowie Qualität und Sicherheit nachhaltig zu verbessern.
Anbau- und Vorstellbalkone sind ein zentrales Geschäftsfeld im Metallbauerhandwerk und gewinnen sowohl im Neubau als auch insbesondere in der Sanierung und Nachverdichtung von Bestandsgebäuden zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen an Planung, Konstruktion, Statik und Ausführung.
In den vergangenen Jahren wurde eine Häufung medial wirksamer Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Balkonanlagen beobachtet. Auffällig waren insbesondere Fälle, die auf die Auswahl ungeeigneter Balkonbeläge oder auf fehlerhafte Ausführungen in Planung und Montage zurückzuführen sind. Daraus ergibt sich ein klarer Handlungsbedarf, die Qualität und Sicherheit im Metallbauerhandwerk zu sichern und weiter zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Metall die Richtlinie in enger Zusammenarbeit mit Innungsbetrieben, Fachverbänden und Sachverständigen erarbeitet. Sie bündelt relevante baurechtliche Anforderungen, technische Regelwerke sowie praxisbewährte Konstruktionslösungen und stellt diese kompakt und anwendungsorientiert dar.
Im Fokus stehen insbesondere die Besonderheiten selbsttragender Balkonanlagen sowie deren Schnittstellen zum Bestandsgebäude. Neben konstruktiven Details behandelt die Richtlinie umfassend die statischen Anforderungen nach den Eurocodes sowie Aspekte der Dauerhaftigkeit, etwa Entwässerung, Abdichtung und Korrosionsschutz.
Inhalte der Richtlinie:
• Baurecht und technische Regelwerke
• Begriffe, Werkstoffe und Konstruktionsprinzipien
• Anbau- und Vorstellbalkone – Anwendungen und Systeme
• Statische Anforderungen nach Eurocode
– Einwirkungen (Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee, Wind)
– Tragverhalten der Bauteile (Beläge, Träger, Rahmen, Stützen, Fundamente, Verankerungen)
• Tragende Balkonbeläge aus unterschiedlichen Werkstoffen
• Aufmaß und Montage
• Dauerhaftigkeit
– Entwässerung und Abdichtung
– Wärme-, Schall- und Brandschutz
– Korrosionsschutz und konstruktive Ausbildung
• Gute und schlechte Ausführungsbeispiele aus der Praxis
Ein besonderer Mehrwert liegt in der praxisorientierten Aufbereitung: Anhand konkreter Beispiele werden typische Konstruktionslösungen erläutert und häufige Planungs- und Ausführungsfehler aufgezeigt. Die Richtlinie ist gezielt auf die Anforderungen des Metallbauerhandwerks zugeschnitten und grenzt sich bewusst von allgemeiner baupraktischer Literatur ab. Sie dient als fundierte Arbeitsunterlage für Metallbauer und gleichzeitig als Planungsgrundlage für Architekten und Tragwerksplaner.
Preis:
Richtlinie Anbau- und Vorstellbalkone, 78 Seiten
Vorzugspreis für Innungsmitglieder 89,00 Euro zzgl. MwSt.
(für Nichtmitglieder: 109,00 Euro zzgl. MwSt.)
Bestellung: www.metallportal.de

 Autor:
Thomas Röper (B.Eng.) ist Technischer Berater
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
 
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“Bürokratieabbau“ beim Arbeitsschutz

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) plant, die Grenze für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von aktuell 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben (§22 SGB VII). Ziel ist, Bürokratie im Arbeitsschutz abzubauen. Das klingt grundsätzlich positiv, könnte aber im Metallhandwerk genau das Gegenteil bewirken.
Der Haken: Diese Befreiung gilt nicht pauschal. Sie ist abhängig von der betrieblichen Gefährdungslage.
Bedeutung für die Betriebe: Da im Metallhandwerk mit Maschinen, Hitze (Schweißen) und schweren Lasten gearbeitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Betriebe trotz weniger als 50 Mitarbeitern weiterhin Sicherheitsbeauftragte benötigen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird zum „Zünglein an der Waage“
Die Gefährdungsbeurteilung ist künftig nicht mehr nur ein internes Dokument zur Prävention, sondern das rechtliche Fundament für die Frage: „Braucht der Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten?“ Ergibt die Beurteilung ein hohes Risiko (was im Metallbereich die Regel ist), bleibt die Bestellpflicht bestehen – egal, wie klein der Betrieb ist.
Neue Pflicht für Kleinstbetriebe (< 20 Mitarbeiter)
Das ist die wohl wichtigste Neuerung für kleine Werkstätten: Bisher waren Betriebe unter 20 Mitarbeitern von der Pflicht befreit. Nach dem neuen Konzept müssten künftig auch Kleinstbetriebe aktiv prüfen, ob aufgrund ihrer spezifischen Gefahrenlage ein Sicherheitsbeauftragter nötig ist. Das bedeutet im Zweifel mehr Dokumentationsaufwand statt weniger.
Der Zeitplan
Die gesetzliche Änderung wurde zum 02.03.2026 in den zuständigen Ausschuss eingebracht werden. Das bedeutet, dass die neuen Regeln zeitnah (voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026) greifen könnten.
Zusammenfassende Einschätzung

Die Empfehlung
Metallhandwerksbetriebe sollten nicht auf eine Entlastung durch den „Bürokratieabbau“ warten. Prüfen Sie stattdessen bei der nächsten Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung kritisch, ob Ihre Sicherheitsorganisation (Sicherheitsbeauftragte) die realen Gefahren in der Werkstatt oder auf Montage noch abdeckt. Nutzen Sie dazu ggf. professionelle Arbeitsschutzmanagement – Software. Parallel arbeiten die Verbände in Abstimmung mit den Sozialpartnern und den Berufsgenossenschaften an einer angemessenen Berücksichtigung der Gefährdungslage im Baugewerbe.
Autor

Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
Technischer Berater in der Fachberatungs-
und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
Kontakt: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de
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Präsidentenbrief 05-26: Reform der Sozialkassen – Metallhandwerk fordert ausgewogene Maßnahmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,
unsere Sozialversicherungen stehen auf dem Prüfstand und das ist auch gut so. Im letzten Präsidentenbrief habe ich von Solidarität und davon gesprochen, dass Gerechtigkeitslücken geschlossen werden müssen. Genau darum finde ich die Reform unserer Sozialkassen, mit der immerhin rund 20 Milliarden Euro eingespart werden sollen, absolut wichtig. Sie sind ein starkes Fundament unserer Solidargemeinschaft, aber leider ein wirtschaftliches Desaster.
Ich schließe mich ganz dem Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, an, der sagt, dass die aktuelle Finanzlage ein unmissverständliches Warnsignal ist und die Reform keinen Aufschub duldet. Handeln wir nicht sofort, droht uns 2027 eine Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro. Mit fortsetzender Wirkung. Es ist notwendig, neben kurzfristig wirksamen Maßnahmen vor allem strukturelle Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist es unerlässlich, unser Gesundheitswesen weiterzuentwickeln.
Ich bin voller Hoffnung, aber habe auch berechtigte Sorge. Das Gesundheitssystem ist ein zentraler Pfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Gleichzeitig stellt es für Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere durch die Beiträge, die wir als Arbeitgeber zur Sozialversicherung zu leisten haben. Für das Handwerk ist die Entwicklung der Beiträge von zentraler Bedeutung. Gerade die personalintensiven Betriebe sind darauf angewiesen, verlässliche und tragfähige Lösungen zu erhalten. Ziel muss es sein, die Lohnzusatzkosten dauerhaft zu senken und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder unter die Marke von 40 Prozent zu bringen.
Explodierende Beiträge, die in zu viele Kanäle fließen, müssen dringend verhindert werden. Positiv ist, dass die kostenfreie Familienmitversicherung nicht gänzlich entfallen soll, sondern Ausnahmen erhalten bleiben. Eltern in die Doppelverdienerrolle zu zwängen, was schon oft genug der Fall ist, empfinde ich als ein zu starkes Druckmittel. Oftmals fehlt es an verlässlichen Betreuungsangeboten. Die Begrenzung auf Eltern von Kindern unter 7 Jahren greift da zu kurz.
Ungeklärt ist weiterhin die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bezieher von Grundsicherung. Das ist sicherlich ein wichtiger Punkt, auch hier sind Kinder, Ehegatten und Partner mitversichert. Ich finde es nicht akzeptabel, versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend durch Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren zu lassen. Vielmehr sehe ich Einsparpotential, wenn die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln finanziert würden und der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung verlässlich erhöht und dynamisiert würde. Das spart den Gesetzlichen Krankenversicherungen um die 12 Milliarden Euro. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist abzuwarten.
Kritisch sehe ich die außerordentliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro. Sie stärkt nicht, wie behauptet, die Beitragsgerechtigkeit, sondern bedeutet eine massive und zusätzliche Belastung für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Positiv ist, dass die Finanzkommission nicht nur an der Einnahmenseite arbeitet, sondern auch die Ausgabenseite berücksichtigt. Und die muss unbedingt stärker im Fokus stehen. So, wie auch Unternehmen wirtschaftlich effizient arbeiten und vorhandene Mittel zielgerichtet einsetzen müssen, stellt sich die Frage: Ob 90 Krankenkassen sein müssen. Die enormen Haushaltslöcher spiegeln eine gänzlich andere Realität wider.
Strukturelle Verbesserungen sollten gefördert werden, unbedingt. Hier müsste man noch darüber nachdenken, ob Ausgaben durch stärkere Kontrollmechanismen zu überwachen sind. Hier fehlt es derzeit noch an klaren Aussagen.
Der Bundesverband wird sich weiterhin entschlossen für die Fortschreibung der Reformen einsetzen und darauf hinwirken, dass alle am System Beteiligten ausgewogen belastet werden, nicht zuletzt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu sichern.

Euer Willi Seiger
Präsident Bundesverband Metall
 
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Fristverlängerung für Honorar-Dozenten

Der neue § 127 SGB IV trägt der sich kontinuierlich verschärfenden Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger beim Einsatz von Solo-Freelancern im Bildungssektor Rechnung und schafft eine Möglichkeit einvernehmlich mit dem Solo-Freelancer die Selbständigkeit der Tätigkeit vor einer Umdeutung in eine abhängige Beschäftigung durch Rentenversicherungsträgern zu schützen.
Seit dem 1. März 2025 ist der § 127 SGB IV in Kraft – eine Übergangsregelung, die unter gewissen Voraussetzungen eine potenzielle Sozialversicherungspflicht aufschiebt. Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten SGB und anderer Gesetze vom 16. April 2026 wurde diese Frist nun bis zum 31. Dezember 2027 aufgeschoben. Die Rechtssicherheit für die zahlreichen Vertragsverhältnisse mit Honorarkräften und Dozenten im Bildungssektor wird also verlängert. Bildungsträger werden vor erheblichen Beitragsforderungen der Sozialkassen geschützt.
Kern der Regelung ist eine gesetzliche Fiktion einer selbstständigen Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2027. Das gilt selbst dann, wenn ein Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Statusfeststellung oder Betriebsprüfung die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung einstuft. Voraussetzung dafür ist:
– eine übereinstimmende Annahme der Selbstständigkeit bei Vertragsschluss und
– eine ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft zur Anwendung des § 127 SGB IV.
Die Zustimmungserklärung kann formlos durch die Honorarkraft abgegeben werden. Die Zustimmung sollte jedoch nachweisbar (z. B. per E-Mail oder unterschriebenem Formular) erfolgen.
Bildungsträger werden entlastet. Mit der Zustimmungserklärung gilt die Tätigkeit nicht nur bis Ende des Jahres 2027 als selbstständig. Die Fiktion des § 127 SGB IV entfaltet auch Rückwirkung. Diese ist nicht begrenzt auf einen Zeitraum ab Inkrafttreten.
Damit sind Nachforderungen von Sozialbeiträgen für Tätigkeiten vor dem 1. Januar 2027 abgewendet. Aber: Laufende Statusfeststellungsverfahren werden durch die Zustimmung zu § 127 SGB IV nicht beendet, sondern die Bescheidung einer abhängigen Beschäftigung entfaltet dadurch frühstens ab dem 1. Januar 2027 Wirkung.
Unternehmen, die Solo-Selbständige außerhalb des Bildungssektors einsetzen, hilft diese Übergangsregelung nicht. Sie sollten die sich ständig verschärfende Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger beobachten.
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Geplante Entlastungen der Regierung erhöhen den Druck auf Betriebe

BVM-Präsident Willi Seiger: „Die Senkung der Energiesteuer ist ein erster Schritt zur Entlastung für unsere Mitarbeitenden und für unsere Betriebe, wobei die steuer- und abgabenfreie Prämie den Belastungsdruck auf die Betriebe in zum Teil schwieriger wirtschaftlicher Lage zusätzlich erhöht.“
Die Entlastungen bei der Spritsteuer um 17 Cent pro Liter, wie sie die Koalitionsparteien angekündigt haben, hält Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall, für absolut notwendig. „Die sind zwar teuer, kommen aber gerade den metallhandwerklichen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden zugute. Niedrigere Preise an den Tankstellen entlasten sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten unmittelbar. Langfristige Modelle helfen weder der Wirtschaft noch dem Verbraucher“, so Seiger für das Metallhandwerk.
Insbesondere bei den Logistikkosten hätten die vergangenen Wochen deutliche Spuren hinterlassen, wie eine aktuelle Konjunkturbefragung zeige. Den vorgesehenen Zeitraum von zwei Monaten hält Seiger allerdings für nicht ausreichend. Wichtige Signale für Unternehmen und Beschäftigte setze auch die angekündigte Vorlage eines Reformvorschlags für die Krankenversicherung bis Ende April sowie die geplante Einkommensteuerreform zum Jahreswechsel. Hier hoffe man auf eine gezielte Entlastung von Personenunternehmen.
Zur steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro sagt der Präsident einer Branche mit 30.000 Betrieben: „Sie weckt Erwartungen bei den Mitarbeitenden, die viele Betriebe angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht erfüllen können. Kaum ein kleiner oder mittelständischer Betrieb im Metallhandwerk kann zurzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der ohnehin hohen Kostenstrukturen am Standort Deutschland zusätzlich Lohnkosten finanzieren. Bei einem Betrieb mit z.B. 55 Mitarbeitenden fallen zusätzlich 55.000 Euro an, die durch die Einsparungen aus der reduzierten Spritsteuerreduzierung betrieblich nicht eingespart werden können.“
Die zusätzlichen Sonderzahlungen zur Entlastung unserer Mitarbeitenden sind richtig und wichtig, wenn sie durch die versprochenen Einsparungen im Bundeshaushalt finanziert würden. „Jetzt ist es wie immer, die gewählte politische Lösung führt zu Zusatzbelastung unserer mittelständischen Betriebe. „Sie entziehen den Unternehmen, die aufgrund von Transformationsprozessen unter enormen wirtschaftlichen Druck stehen Liquidität und schmälern die Erträge für wichtige Investitionen in notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen“, so Seigers klares Fazit. Für das Metallhand-werk gilt: „Für Lohnverhandlungen sind die Tarifvertragspartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände zuständig und nicht die Politik. Staatliche Eingriffe sind aus Sicht des Metallhandwerks der falsche Weg.“
Angesichts tiefgreifender geopolitischer Veränderungen fordert das Metallhandwerk die Umsetzung der seit langem angekündigten, dringend erforderlichen struktureller Reformen und verlässliche Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe am Standort Deutschland zu sichern.
Pressekontakt:
Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Metall
Tel. 0201 – 896 19 11
E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de
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Bundesverband Metall zu Reformplänen in der Sozialversicherung

Mit Skepsis aber auch Zuversicht sieht der Bundesverband Metall den Reformvorschlägen der Bundesregierung zu den Sozialversicherungen entgegen. Die Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung für Familienangehörige als einer von 66 Vorschlägen in dem Papier der Expertenkommission sei kein sinnvolles Instrument um Kosten einzusparen, bezieht Willi Seiger, Präsident des größten Dachverbandes der Metallbranche mit über 33.000 Betrieben, Position. „Solange die Kinderbetreuung weder flächendeckend noch zeitlich umfassend sichergestellt ist, sollte den Familien keine finanzielle Mehrbelastung aufgebürdet werden. Sie sind diejenigen, die zukünftige Beitragszahler großziehen“.  Der Wegfall der Familienversicherung würde außerdem eine Reform des Mini-Job-Prinzips erforderlich machen.
Hingegen begrüßt der Bundesverband den Ansatz, die Reformvorschläge nicht einseitig zugunsten einzelner Interessengruppen zu gestalten. Hier gehe man konform mit der Expertenkommission, die in ihrem Papier die Notwendigkeit eines fairen, transparenten und langfristig tragfähigen Finanzierungssystems betone. „Weder dürfen bestimmte Berufsgruppen noch Branchen oder Einkommensarten privilegiert behandelt werden. In einer so wichtigen Entscheidung über die Gesundheit einer Gesellschaft darf die Politik nicht der Argumentation einzelner Lobby-Gruppen nachgeben“, mahnt Seiger, alle möglichen Hebel mit einzubeziehen. Dazu gehöre auch, nicht nur die Einnahmenseite zu betrachten. „Durch die Erhöhung der Beitragssätze werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärker belastet. Das treibt die Arbeitskosten für Unternehmen in die Höhe und setzt eine ohnehin schon schwächelnde Wirtschaft noch stärker unter Druck. Der Bundesverband fordert schon seit langem, den Fokus auf die Ausgabenseite zu richten“, stimmt Seiger den darauf abzielenden Vorschlägen der Kommission zu.
Auch moniert Seiger, dass in der Gesundheitsfürsorge zu wenig Kontrollmechanismen greifen könnten – dies vor dem Hintergrund des Datenschutzgesetzes. Konform geht er damit, Leistungen der Krankenkassen, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist, zu kürzen. Für sinnvoll hält er neben der Einführung einer Zuckersteuer auch, die Kosten für Arzneimittel zu prüfen. Seiger: „Im internationalen Vergleich sind Medikamente in Deutschland teuer. Dabei erzielt die Pharmaindustrie längst einen Großteil ihrer Umsätze im Ausland. Hier zieht das Argument nicht mehr, die Forschung von Pharma-Unternehmen fördern zu wollen“.
Pressekontakt:
Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Metall
Tel. 0201 – 896 19 11
E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de
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Die Knackpunkte der ISO/DIS 9606 Schweißerprüfung

Nachdem der internationale Normenausschuss ISO/TC 44/ SC 11 „Qualification requirements for welding and allied processes personnel“ den ersten Entwurf der ISO/DIS 9606:2024-10 „Prüfung von Schweißern – Schmelzschweißender“  im Oktober 2024 veröffentlich hatte, konnten Kommentare zu dem Entwurf formuliert werden.
In der Folgezeit gingen ca. 240 Einsprüche und 12 Seiten mit geänderten Tabellen und Listen an den Normenausschuss. In einer Reihe von Sitzungen wurden die Einsprüche in der Arbeitsgruppe ISO/TC 44/SC 11/WG 4 diskutiert und entschieden. Abschließend werden alle Punkte erst im Frühjahr 2026 diskutiert sein.
Da das Ergebnis der Diskussion von dem ersten Entwurf stark abweicht, wird zumindest Deutschland eine Abstimmung über einen zweiten Entwurf fordern. Damit wird das vorgesehene Datum der Veröffentlichung am 01.05.2026 nicht mehr eingehalten werden können. Eine Veröffentlichung als DIN EN ISO 9606 wird vor 2027 nicht möglich sein.
Neben vielen Einsprüchen von deutscher Seite sind für uns immer noch einige „Knackpunkte“ offen:
1.     Der Geltungsbereich für Schweißzusätze beinhaltet beim Schweißen mit dem Schweißzusatz FE1 (früher FM1) die Gruppe der Schweißzusätze FE1 und FE2. D. h., ein Schweißer mit einer Prüfung an S235 mit FM1 darf auch in Zukunft hochfeste Feinkornbaustähle mit dem Zusatz FE2 schweißen. Diese Handfertigkeit wird von den deutschen Delegierten bezweifelt. Unser Vorschlag ist, dass der Geltungsbereich FE1 nur FE1 beinhaltet.
2.     Insbesondere die amerikanischen Delegierten sehen einen Gaswurzelschutz, wie z. B. beim Formieren, als Badsicherung an. D. h., ein Schweißen unter den Prüfbedingungen ss gb beinhaltet ss mb und bs. Ein Schweißen ohne Badsicherung (ss nb) ist nicht erlaubt. Von deutscher Seite wird die unterstützende Wirkung eines Gaswurzelschutzes als nicht gravierend angesehen und das Schweißen ohne Badsicherung (ss nb) sollte erlaubt sein.
3.     Die Art des Werkstoffübergangs (im Kurzschluss (D), großtropfig (G) oder feintropfig (S)) ist zu beachten. Kein Delegierter kann erklären, wo physikalisch ein Lichtbogen im Kurzschluss endet und wo ein Übergangslichtbogen anfängt. Die gleiche Problematik stellt sich bei der Trennung zwischen Übergangslichtbogen und Sprühlichtbogen.
4.     Für mich ist ein weiterer Knackpunkt die Einführung eines weiteren Prüfstücks für Kehlnähte mit einem Winkel von < 60° (ähnlich wie beim Rohrabzweig).
5.     Die halbjährliche schriftliche Bestätigung des Schweißens im Geltungsbereich auf der Prüfbescheinigung soll für die Positionen H-L045 und H-J045 für die Positionen PC und PF bzw. PG gesondert erfolgen.
Es bleibt abzuwarten welche weiteren Einsprüche nach der Umfrage zum zweiten Entwurf im Jahr 2026 hereinkommen. Z. Z. sieht es für mich so aus, dass es dem zukünftigen Nutzer der Norm nicht einfacher gemacht wird.
Autor:

Dipl.-Ing. Frank KaniaTechnischer Berater
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
frank.kania@metallhandwerk.de

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Zukunft der Bildung in Essen: Kreishandwerkerschaft setzt auf Dialog und moderne Infrastruktur nach Kurswechsel in Kupferdreh

Die Entscheidung der Ratsfraktionen von CDU und SPD, am Standort Kupferdreh eine Gesamtschule statt des angedachten Berufskollegs zu realisieren, sorgt im Essener Handwerk für Gesprächsbedarf. Die Kreishandwerkerschaft Essen nimmt die veränderten Planungen mit großem Interesse zur Kenntnis und betont die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Bildungsstrategie für die Stadt.

Verständnis für Schulplatzbedarf – Fokus auf Gleichwertigkeit

„Wir verkennen nicht, dass der Bedarf an Gesamtschulplätzen im Essener Süden groß ist und die Politik hier unter Handlungsdruck steht“, erklärt Martin van Beek, Essens Kreishandwerksmeister. „Als konstruktive Partner der Essener Kommunalpolitik schätzen wir den langjährigen Austausch und wissen, dass beiden Seiten die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt am Herzen liegt. Dennoch dürfen wir die berufliche Bildung bei der Lösung dieses Engpasses nicht aus den Augen verlieren.“

Das Handwerk erinnert in diesem Zusammenhang an das politische Versprechen der Gleichstellung von akademischer und beruflicher Bildung. Ein modernes Berufskolleg ist mehr als nur ein Schulgebäude – es ist die Werkstatt der Fachkräfte von morgen.

Forderung nach einem „Zukunftskonzept Berufskolleg“

Damit der Verzicht auf den Standort Kupferdreh nicht zu einem dauerhaften Nachteil für die duale Ausbildung wird, fordert die Kreishandwerkerschaft nun zeitnah einen konkreten Alternativplan.

Stadtverwaltung und Politik sind aufgerufen, schnellstmöglich einen Ersatzstandort zu präsentieren, der die Anforderungen an ein modernes Kompetenzzentrum erfüllt. Ein neues Berufskolleg muss dabei modernsten Standards entsprechen – von der digitalen Ausstattung bis hin zur energetischen Bauweise. Nur in einem attraktiven Umfeld können wir junge Menschen nachhaltig für handwerkliche Berufe begeistern. Die Kreishandwerkerschaft bietet ihre Expertise an, um bei der Konzeption des neuen Standorts eng mitzuwirken. Ziel muss eine Infrastruktur sein, die den Anforderungen der Wirtschaft und der Auszubildenden gleichermaßen gerecht wird.

Partner für die Stadtentwicklung

„Wir sehen uns als Partner der Stadt und der Politik“, so van Beek weiter. „Gerade weil wir seit Jahren konstruktiv zusammenarbeiten, sind wir zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung finden, die sowohl den Bedarf an allgemeinbildenden Schulen deckt als auch ein starkes Signal für die berufliche Bildung sendet. Wir brauchen jetzt eine verbindliche Perspektive, damit die Gleichwertigkeit von Master und Meister in Essen keine leere Formel bleibt, sondern in Beton und modernste Technik gegossen wird.“

Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte erhöht

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Präsidentenbrief: Gedanken zum Sozialstaat

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,
unser Sozialstaat gehört zu den größten Errungenschaften unseres Landes. Er steht für Sicherheit, Zusammenhalt und die Gewissheit, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung erhalten. Doch damit dieses Versprechen auch in Zukunft gilt, müssen wir offen über Fehlentwicklungen sprechen und den Mut haben, notwendige Reformen anzustoßen.
Der Sozialstaat lebt von gelebter Solidarität. Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen geholfen wird, wenn sie in Not geraten. Gleichzeitig gilt aber auch: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Sie setzt voraus, dass diejenigen, die Hilfe erhalten, sie tatsächlich benötigen – und dass diejenigen, die Unterstützung ermöglichen, nicht überfordert werden. Wo Sozialleistungen missbraucht werden, wird nicht nur Geld verschwendet. Es wird auch das Vertrauen in unseren Sozialstaat beschädigt. Deshalb müssen Missbrauch und Fehlanreize konsequent bekämpft werden.
Ebenso zentral ist die Eigenverantwortung. Sie ist kein Gegensatz zur Solidarität – sie ist ihre Voraussetzung. Unser Gemeinwesen funktioniert nur, wenn jeder, der dazu in der Lage ist, seinen Beitrag leistet. Leistungsbereitschaft und persönliches Engagement müssen wieder stärker anerkannt und eingefordert werden. Wer Unterstützung braucht, soll sie erhalten. Wer aber arbeiten kann, muss auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und seinen Beitrag zu leisten.
Darüber hinaus müssen wir bestehende Gerechtigkeitslücken schließen. Menschen haben ein feines Gespür dafür, ob es in einer Gesellschaft fair zugeht. Wenn der Eindruck entsteht, dass sich manche entziehen, während andere immer stärker belastet werden, gerät das Gleichgewicht ins Wanken. Deshalb muss sichergestellt werden, dass alle in einem angemessenen und zumutbaren Umfang zur Finanzierung unseres Sozialstaats beitragen. Gerechtigkeit bedeutet auch, dass Lasten und Leistungen nachvollziehbar verteilt sind.
Schließlich steht unser Sozialstaat vor großen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung wird die sozialen Sicherungssysteme in den kommenden Jahren erheblich unter Druck setzen. Gerade die junge Generation darf mit der Finanzierung nicht überfordert werden. Beiträge und Leistungen müssen über Generationen hinweg in einem gerechten und tragfähigen Verhältnis stehen. Deshalb müssen wir unsere Sozialversicherung jetzt zukunftsfest aufstellen – bevor die Probleme unbeherrschbar werden.
Unser Sozialstaat kann auch künftig ein starkes Fundament unseres Gemeinwesens sein. Dafür braucht es jedoch klare Regeln, mehr Gerechtigkeit und den Mut, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Solidarität, Eigenverantwortung und Generationengerechtigkeit dürfen keine Schlagworte bleiben – sie müssen wieder zum Maßstab politischen Handelns werden.
Hier gilt es gemeinsam Stellung zu beziehen und unsere Vorstellungen als Metaller, als Unternehmer klar und eindeutig zu formulieren.

Euer Willi Seiger
Präsident Bundesverband Metall
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen