Meldungen

Handwerk & Hightech – Betriebe für Gemeinschaftsstand auf der HANNOVER MESSE 2027 gesucht

Metallhandwerkliche Unternehmen sind in vielen industriellen Wertschöpfungsketten weit mehr als reine Fertigungsdienstleister. Mit Präzision, Flexibilität und kurzen Entscheidungswegen lösen sie anspruchsvolle Aufgaben – von der Einzelteilfertigung bis zu komplexen Komponenten und Baugruppen. Auf der HANNOVER MESSE 2027 bietet sich die Chance, diese Kompetenz sichtbar zu machen. Der Bundesverband Metall möchte geeignete Unternehmen aus dem Metallhandwerk für eine Beteiligung am Gemeinschaftsstand gewinnen. Angesprochen sind insbesondere Betriebe mit industriellem Zuliefergeschäft, spezialisierten Fertigungskompetenzen oder dem Ziel, neue industrielle Kunden und Geschäftsfelder zu erschließen. Für 2027 werden außerdem „Lightweight & Additive Manufacturing“ sowie „Supply for Defense“ hervorgehoben. Damit ergeben sich zusätzliche Anknüpfungspunkte für Betriebe mit entsprechenden Kompetenzen und Zielkunden.

Foto: Handwerk & Hightech auf der Hannover Messe 2027, KI-generiert

Industrie sucht flexible Zulieferer

Wenn besondere Bauteile benötigt werden oder individuelle Lösungen gefragt sind, sind spezialisierte Metallbetriebe gefragte Partner. Feinwerkmechaniker und Metallbauer verbinden Fertigungskompetenz mit direkter Abstimmung und kurzen Reaktionszeiten. Damit können sie nicht nur Zulieferer, sondern auch Problemlöser und Entwicklungspartner ihrer Industriekunden sein.
Doch gerade kleinere und mittlere Betriebe sind mit ihren Leistungen nicht immer dort präsent, wo industrielle Auftraggeber nach neuen Partnern suchen. Ein Messeauftritt kann deshalb interessant sein – insbesondere für Unternehmen, die ihr Kundenportfolio erweitern, bestehende Industriekontakte vertiefen oder neue Geschäftsfelder erschließen möchten.
Gemeinschaftsstand auf der HANNOVER MESSE 2027

Vom 5. bis 8. April 2027 findet die nächste HANNOVER MESSE statt. Im Bereich „Industrial Engineering & Supply“ ist erneut der Gemeinschaftsstand „Handwerk & Hightech – Präzision Made in Germany“ vorgesehen. Er richtet sich an handwerkliche Zulieferunternehmen mit industriellem Bezug und erleichtert insbesondere kleineren und mittleren Betrieben den Einstieg in einen internationalen Messeauftritt. Dort treffen Aussteller auf Fachbesucher aus Industrie, Einkauf, Entwicklung und Produktion. 2026 verzeichnete der Bereich 31.312 Besucher aus 121 Ländern; 88 Prozent waren Fachbesucher, 47 Prozent kamen aus dem Ausland.
Für Metallbetriebe bieten sich zahlreiche Anknüpfungspunkte: etwa Zerspanung, Konstruktion, Komponenten- und Baugruppenfertigung oder individuelle Sonderlösungen. Interessante Zielbranchen sind unter anderem Maschinen- und Anlagenbau, Automobil- und Fahrzeugindustrie, Elektrotechnik, Energie sowie die metallverarbeitende Industrie.
Mit überschaubarem Aufwand dabei sein

Der Gemeinschaftsstand bündelt wesentliche organisatorische Aufgaben. Das Beteiligungspaket umfasst unter anderem Standbau ab sechs Quadratmetern, Mobiliar, Elektroanschluss, Teppich und Beleuchtung, die Nutzung des Lounge-Bereichs sowie Verpflegung, Reinigung, Abfallentsorgung und Gemeinschaftsbewachung. Auch Fachbesuchertickets und eine Sprechermöglichkeit sind enthalten. Die Vorbereitung und Betreuung vor Ort übernimmt die Handwerkskammer Münster.
Die Kosten sind transparent kalkuliert: 440 Euro Anmeldebeitrag sowie 779 Euro je Quadratmeter bei sechs bis zwölf Quadratmetern, ab 13 Quadratmetern 699 Euro je Quadratmeter. Ein Eckstand kostet zusätzlich pauschal 750 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wer seine Leistungen auf der HANNOVER MESSE 2027 präsentieren und neue Kontakte zu Industrieunternehmen knüpfen möchte, kann sich an Thomas Röper beim Bundesverband Metall wenden.

Autor:
Thomas Röper (B.Eng.)
Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall in Essen
E-Mail: Thomas.Roeper@metallhandwerk.de

Der Beitrag Handwerk & Hightech – Betriebe für Gemeinschaftsstand auf der HANNOVER MESSE 2027 gesucht erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Verpackungsverordnung in der Praxis: Was Metallbetriebe zusätzlich beachten sollten

Teil 2 zur EU-Verpackungsverordnung PPWR: Eigene Verpackungen, Transportverpackungen und Lieferungen ins EU-Ausland können für Betriebe zusätzliche Fragen aufwerfen.

Seit dem 12. August 2026 gelten die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. In unserem ersten Beitrag haben wir erläutert, welche grundsätzlichen Pflichten sich daraus für Betriebe des Metallhandwerks ergeben können. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der eigenen Rolle in der Lieferkette, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die erforderlichen Konformitäts- und Materialnachweise.
In der betrieblichen Praxis ergeben sich darüber hinaus weitere Fragen. Verpackungen sind im Metallhandwerk häufig kein eigentliches Produkt, sondern dienen dazu, Bauteile, Werkzeuge, Ersatzteile oder Konstruktionen sicher zu transportieren und an Kunden auszuliefern. Trotzdem können auch diese Verpackungen unter die Vorgaben der PPWR fallen.
Transportverpackungen gehören mit in die Betrachtung

Metallbaubetriebe und Feinwerkmechaniker verwenden beispielsweise Kartons, Folien, Kantenschutz, Paletten, Holzkisten oder andere Materialien, um ihre Produkte für Transport und Auslieferung zu schützen. Teilweise werden Transportverpackungen individuell für ein Produkt angefertigt. Daneben kommen Mehrweglösungen zum Einsatz, die nach einer Lieferung wieder in den Betrieb zurückkehren.
Die PPWR erfasst auch Transportverpackungen. Für Betriebe bedeutet das zunächst, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Verpackungen tatsächlich verwendet werden, woher diese stammen und welche Rolle der eigene Betrieb dabei einnimmt.
Eigener Firmenname oder eigene Marke auf der Verpackung

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verpackungen erforderlich, die unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke eines Unternehmens in Verkehr gebracht werden. Die PPWR sieht vor, dass ein Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt, grundsätzlich als Erzeuger gilt und den entsprechenden Pflichten unterliegt.

Für Kleinstunternehmen enthält die Verordnung eine Ausnahme: Fällt das Unternehmen unter die Definition eines Kleinstunternehmens und befindet sich der Lieferant der Verpackung in der Europäischen Union, gilt für diese Regelung grundsätzlich der Lieferant als Erzeuger. Deshalb lässt sich aus einem aufgedruckten Firmenlogo allein nicht für jeden Betrieb dieselbe Rechtsfolge ableiten. Entscheidend ist die konkrete Konstellation.

Für Metallbetriebe kann es daher sinnvoll sein zu prüfen, ob beispielsweise Versandkartons, Produktverpackungen oder andere Verpackungen mit eigenem Firmennamen oder eigener Marke eingesetzt werden und wer diese Verpackungen liefert beziehungsweise herstellen lässt.
Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten

Ein weiterer Punkt betrifft grenzüberschreitende Lieferungen. Bei Lieferungen verpackter Produkte in andere EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche Registrierungs-, Melde- und gegebenenfalls Vertretungspflichten entstehen. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Lieferweg, vom Empfänger und von den Regelungen im jeweiligen Mitgliedstaat ab.
Betriebe, die Bauteile, Ersatzteile oder andere Produkte beispielsweise nach Frankreich, Österreich oder in die Niederlande versenden, sollten deshalb prüfen, welche Verpflichtungen im jeweiligen Zielland bestehen. Die praktische Umsetzung grenzüberschreitender Lieferungen gehört zu den Bereichen, bei denen Handwerksorganisationen derzeit Vereinfachungen fordern.
Informationen und Unterlagen vom Lieferanten einholen

Nicht jede erforderliche Information muss ein Metallbetrieb selbst ermitteln. Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien müssen dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Konformität der Verpackung nachzuweisen. Dazu gehört auch die nach der PPWR erforderliche technische Dokumentation. Die Unterlagen können in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden.
Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten prüfen, welche Nachweise bereits vorhanden sind und bei welchen Verpackungslieferanten noch Informationen angefordert werden müssen. Eine geordnete Ablage erleichtert es, die erforderlichen Unterlagen bei Bedarf verfügbar zu haben.
Rückverfolgbarkeit wird wichtiger

Neben der eigentlichen Konformität spielt auch die Rückverfolgbarkeit eine Rolle. Wirtschaftsakteure müssen auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörden angeben können, von welchen Wirtschaftsakteuren sie Verpackungen oder verpackte Produkte bezogen und an welche sie diese geliefert haben.

Für Einwegverpackungen müssen entsprechende Informationen grundsätzlich fünf Jahre,

für wiederverwendbare Verpackungen zehn Jahre nach dem Bezug oder der Lieferung vorgelegt werden können.

Damit gewinnt eine nachvollziehbare Dokumentation auch für Betriebe an Bedeutung, bei denen Verpackungen bislang nur eine untergeordnete Rolle im Geschäftsalltag gespielt haben.
Änderungen und Vereinfachungen werden diskutiert

Parallel zur praktischen Umsetzung wird auf politischer Ebene über Änderungen und Vereinfachungen gesprochen. Nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung werden unter anderem Bagatell- beziehungsweise Geringmengenregelungen für kleine Betriebe, eine zentrale Anlaufstelle für Registrierung und Mengenmeldungen sowie Möglichkeiten zur Pflichtenübernahme durch Dritte gefordert.

Wichtig: Diese Änderungen sind derzeit nicht beschlossen. Betriebe sollten diskutierte Erleichterungen deshalb nicht als bereits geltende Ausnahmen behandeln.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks setzt sich für Vereinfachungen ein. Zu den genannten Forderungen gehören wirksame Bagatellschwellen, vereinfachte Verfahren für EU-Lieferungen und eine freiwillige Benennung von Bevollmächtigten.
Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Für Metallbaubetriebe und Feinwerkmechaniker ergeben sich daraus insbesondere folgende Prüfpunkte:

Welche Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen werden im Betrieb verwendet?
Werden Verpackungen selbst angefertigt oder unter dem eigenen Namen beziehungsweise der eigenen Marke beschafft?
Welche Verpackungen werden mehrfach verwendet?
Werden verpackte Produkte in andere EU-Mitgliedstaaten geliefert?
Liegen die erforderlichen Informationen und Konformitätsunterlagen der Lieferanten vor?
Ist nachvollziehbar dokumentiert, von wem Verpackungen oder verpackte Produkte bezogen und an wen sie geliefert wurden?

Welche konkreten Pflichten einen Betrieb treffen, hängt insbesondere von seiner Rolle in der Lieferkette, der Art der verwendeten Verpackungen und den jeweiligen Vertriebswegen ab.

Fachliche Einordnung: Friederike Tanzeglock, Rechtsanwältin (Syndikusanwältin), Bereichsleiterin Wirtschaft und Soziales, Bundesverband Metall.

Der Beitrag Verpackungsverordnung in der Praxis: Was Metallbetriebe zusätzlich beachten sollten erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Innungsmitglied Krumpholz ausgezeichnet: „Produkt des Jahres 2026“

Große Auszeichnung für Krumpholz Werkzeuge e.K.: Der Gärtnerspork des traditionsreichen Innungsbetriebs wurde in Berlin als „Produkt des Jahres 2026“ im Bereich Garten und Natur ausgezeichnet.

Claus Krumpholz jun. und Juliane Krumpholz freuen sich über die Auszeichnung „Produkt des Jahres 2026“ für den Krumpholz Gärtnerspork.

Der Gärtnerspork von Krumpholz Werkzeuge e.K. ist am 17. September 2026 in Berlin als „Produkt des Jahres 2026“ im Bereich Garten und Natur ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung wurde vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) gemeinsam mit dem Fernsehsender ntv überreicht.
Drei Gartenwerkzeuge in einem

Der ausgezeichnete Gärtnerspork vereint drei wichtige Gartenwerkzeuge in einem Gerät: Spaten, Spatengabel und Rasenkantenstecher. Damit ist das Werkzeug vielseitig einsetzbar – unter anderem zum Graben und Umstechen, zum Lockern und Bearbeiten des Bodens sowie zum sauberen Abstechen von Rasenkanten.
Die Idee dahinter: mehrere Funktionen in einem hochwertigen Werkzeug zu verbinden und Gartenarbeiten damit einfacher und effizienter zu machen.

„Wir freuen uns sehr über diese besondere Auszeichnung. Sie ist eine schöne Anerkennung für die Arbeit, die hinter der Entwicklung unseres Gärtnersporks steckt.“
Claus Krumpholz jun.

Traditionelles Schmiedehandwerk trifft auf Produktentwicklung

Krumpholz Werkzeuge steht für hochwertige Werkzeuge und traditionelles Handwerk. Gleichzeitig entwickelt das Unternehmen seine Produkte kontinuierlich weiter und setzt dabei auf praktische Lösungen für die Anforderungen moderner Garten- und Naturfreunde.
Der Gärtnerspork verbindet beide Ansätze: Bewährte Werkzeugfunktionen werden in einem vielseitigen Produkt zusammengeführt. Die Auszeichnung als „Produkt des Jahres 2026“ ist für das Unternehmen damit Anerkennung und Motivation zugleich.
Handgeschmiedet in Deutschland – seit 1799

Krumpholz Werkzeuge gehört zu den ältesten und zugleich letzten Herstellern handgeschmiedeter Werkzeuge in Deutschland. Seit 1799 steht das Unternehmen für traditionelles Schmiedehandwerk und produziert seine Werkzeuge heute in achter Generation in Deutschland.

Der Bundesverband Metall gratuliert Krumpholz Werkzeuge herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung. Der Erfolg zeigt beispielhaft, wie sich handwerkliche Tradition, langlebige Qualität und innovative Produktideen miteinander verbinden lassen.

Der Beitrag Innungsmitglied Krumpholz ausgezeichnet: „Produkt des Jahres 2026“ erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Bürokratie frisst Monat für Monat wertvolle Arbeitszeit im Handwerk

Nicht das eine große Gesetz – die Summe der Pflichten

Es ist selten die eine große Vorschrift, die Handwerksbetriebe an ihre Grenzen bringt – es ist die Fülle vermeintlich kleiner Pflichten, die sich Woche für Woche zu einem echten Zeitfresser summiert. Das ist das deutliche Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Kreishandwerkerschaft Essen unter ihren Mitgliedsbetrieben aus den verschiedensten Gewerken – vom Sanitär- und Heizungsbau über das Dachdecker-, Maler-, Tischler-, Elektro- und Kfz-Handwerk bis hin zu Friseuren und Gebäudereinigern.

Eine ganze Arbeitswoche für den Papierkram

Nahezu alle befragten Betriebe verbringen jeden Monat etliche Stunden ausschließlich mit administrativen Vorgaben. Bei einem Großteil der Handwerkerinnen und Handwerker beläuft sich dieser Aufwand auf zehn Stunden und mehr pro Monat, in Einzelfällen sogar auf über 40 Stunden. Das bedeutet: Bis zu eine komplette Arbeitswoche geht Monat für Monat im Büro verloren – Zeit, die auf der Baustelle, in der Werkstatt und beim Kunden fehlt.

Als größte Belastungsfaktoren kristallisieren sich in der Umfrage der Arbeitsschutz und allgemeine Dokumentationspflichten heraus, dicht gefolgt von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Nachweis- und Aufbewahrungspflichten sowie Vorgaben aus der Steuer- und Finanzverwaltung.

Viele kleine Nadelstiche lähmen den Alltag

Ob Gefährdungsbeurteilung für jede einzelne Baustelle, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Statistikmeldungen an Landes- und Bundesämter, Entsorgungsnachweise für Reifen und Betriebsmittel, langjährige Aufbewahrungsfristen für Rechnungen, Dienstpläne, Fahrtenbücher oder Gefahrstoff- und Brandschutzdokumentationen: Jede einzelne Pflicht mag für sich genommen harmlos wirken. In der Gesamtheit entwickeln sie sich jedoch zu einer massiven Hürde. Hinzu kommen zahlreiche gewerkespezifische Sonderregelungen, die oft für völlig andere Zusammenhänge geschaffen wurden und für kleine Handwerksbetriebe kaum praxisgerecht umsetzbar sind.

Martin van Beek, Essens Kreishandwerksmeister, bringt die Sorgen der Betriebe auf den Punkt: „Unsere Handwerkerinnen und Handwerker wollen anpacken, gestalten und für ihre Kundschaft da sein – anstatt wertvolle Stunden mit immer neuen Formularen und Nachweisen zu verbringen. Nicht ein einzelnes Paragrafenwerk erdrückt das Handwerk, sondern die Unmenge an alltäglichen bürokratischen Nadelstichen. Wir brauchen endlich spürbare Entlastungen, die in den Betrieben auch wirklich ankommen: Verfahren müssen konsequent digitalisiert, Nachweispflichten gebündelt und Praxistauglichkeit wieder an erste Stelle gesetzt werden. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Verwaltungsabteilung benötigen diese Zeit dringend für das, was sie am besten können – ihr Handwerk.“

Die Forderung des Handwerks: Entrümpeln, bündeln, digitalisieren

Das Urteil der Essener Handwerksbetriebe fällt über alle Branchen hinweg eindeutig aus: Sie fordern eine Reduzierung von Dokumentationspflichten, eine Zusammenfassung von Nachweisverfahren sowie einfache, durchgängig digitale Abläufe. Nur wenn der Dschungel aus Sonder- und Aufbewahrungspflichten nachhaltig gelichtet wird, bleibt dem Handwerk wieder der nötige Freiraum für Qualität, Ausbildung und Kundenservice vor Ort.

EmpCo ab 27. September 2026: Das sollten Metallbaubetriebe wissen

Neue Vorgaben betreffen vor allem Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie bestimmte Informationspflichten im Geschäft mit Verbrauchern. Für Betriebe heißt das vor allem: Aussagen prüfen und bei Bedarf anpassen.
Ab dem 27. September 2026 gelten weitere Vorgaben aus der europäischen EmpCo-Richtlinie. Ziel ist es, Verbraucher besser vor unklaren Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und Informationen beim Verkauf von Waren verständlicher zu machen.
Für Betriebe im Metallhandwerk bedeutet das vor allem: Werbung, Website, Social Media und gegebenenfalls den Online-Shop einmal überprüfen. Ein Grund zur Unruhe besteht nicht.
Umweltaussagen konkret formulieren
Besondere Aufmerksamkeit gilt allgemeinen Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“. Solche Aussagen sollten nicht pauschal verwendet werden, sondern klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Für die Praxis gilt: Besser konkret beschreiben, was ein Betrieb tatsächlich tut, als mit allgemeinen Umweltversprechen zu werben.
Was gilt beim Verkauf an Verbraucher?
Wer Waren an Privatkunden verkauft, muss je nach Produkt zusätzliche Informationen beachten – etwa zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Software-Updates. Im Metallhandwerk werden häufig Werkverträge geschlossen. Bei Kaufverträgen oder Werklieferverträgen können die neuen Vorgaben jedoch eine größere Rolle spielen.
Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantien
Neu sind außerdem einheitliche Hinweise zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und zu bestimmten Herstellergarantien. Dafür gibt es sogenannte harmonisierte Kennzeichnungen, die im stationären Handel beziehungsweise im Online-Shop gut sichtbar bereitgestellt werden müssen. Wichtig: Händler müssen nicht selbst nach Herstellergarantien suchen. Eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht entsteht erst, wenn die entsprechenden Informationen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Kurz-Check für Betriebe

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret und belegbar formulieren.
Bei B2C-Verkäufen prüfen, welche Informationspflichten für das eigene Produkt gelten.
Online-Shop oder Ladengeschäft auf die neuen Hinweise und Kennzeichnungen vorbereiten.

Fachliche Einordnung:
Friederike Tanzeglock, Rechtsanwältin (Syndikusanwältin), Bereichsleiterin Wirtschaft und Soziales, Bundesverband Metall.
Weitere Informationen und offizielle Vorlagen:

EUR-Lex – Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Der Beitrag EmpCo ab 27. September 2026: Das sollten Metallbaubetriebe wissen erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Verpackungen im Betrieb: Neue Pflichten für das Metallhandwerk

Die Verpackungsverordnung bzw. PPWR erweitert die bisherigen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Die Vorgaben gelten jetzt nicht nur im B2C-, sondern auch im B2B-Bereich. Ausnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe gibt es grundsätzlich nicht. Neben den Verkaufs- und Umverpackungen sind jetzt auch Transportverpackungen betroffen. Die Verordnung unterscheidet zwischen Erzeugern, Herstellern, Importeuren, Vertreibern und Lieferanten.
Für die meisten Metallhandwerksbetriebe sind drei Fragen wichtig:

Welche Verpackungen bringen wir selbst erstmals in Verkehr?
Sind wir dafür als Erzeuger registrierungs- und meldepflichtig?
Haben wir von unseren Verpackungslieferanten die notwendigen Konformitäts- und Materialnachweise?

Als Erzeuger gilt grundsätzlich, wer eine Verpackung erstmals in Verkehr bringt. Das kann auch ein Unternehmen sein, das verpackte Waren aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat bezieht und in Deutschland weiterverkauft.
Erzeuger müssen sich – falls noch nicht nach dem „alten“ Verpackungsgesetz geschehen – beim Verpackungsregister LUCID unter https://www.verpackungsregister.org/registrierung/alle-informationen-zur-registrierung registrieren.
Zur Erfüllung der Kennzeichnungs- und Informationspflichten erhalten die Betriebe die erforderlichen Informationen von ihren Lieferanten. Die neuen Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sogenannte „Ewigkeitschemikalien“) gelten nur für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Für Verpackungen ist ein Konformitätsnachweis erforderlich. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
Der Nachweis sollte insbesondere enthalten:

eindeutige Identifikation und Beschreibung der Verpackung,
Nachweis der Rückverfolgbarkeit,
Erklärung der Einhaltung der PPWR-Anforderungen,
Nachweise zu Schwermetallgrenzwerten,
gegebenenfalls Nachweise zu PFAS bei Kontakt mit Lebensmitteln,
Nachweis der Verpackungsminimierung hinsichtlich Gewicht und Volumen,
Prüf- und Berechnungsunterlagen,
Unterschrift der verantwortlichen Person.

Unternehmen sollten ihre verwendeten Verpackungen und ihre Rolle in der Lieferkette prüfen, die notwendigen Nachweise von Lieferanten einholen und klären, ob eine Registrierung und Meldung beim Verpackungsregister erforderlich ist.
Fachliche Einordnung: Friederike Tanzeglock, Rechtsanwältin (Syndikusanwältin), Bereichsleiterin Wirtschaft und Soziales, Bundesverband Metall.
Der Beitrag Verpackungen im Betrieb: Neue Pflichten für das Metallhandwerk erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Volles Programm, starker Nachwuchs und jede Menge Action: Das Essener Handwerk begeistert beim A!-Festival auf der Zeche Carl

Am 10. September 2026 verwandelte sich das die Zeche Carl in Altenessen zum zweiten Mal in einen lebendigen Hotspot für berufliche Zukunft und handwerkliche Leidenschaft. Beim A!-Festival 2026 präsentierte sich auch das Essener Innungshandwerk von seiner Schokoladenseite – modern, digital, vielseitig und zum Anfassen nah.

Unter der Koordination der Kreishandwerkerschaft Essen boten zahlreiche Innungen und Fachbetriebe den Besucherinnen und Besuchern – insbesondere Jugendlichen auf der Suche nach dem perfekten Karrierestart – eine eindrucksvolle Leistungsschau. Mit dabei waren die Dachdecker- und Zimmerer-Innung, die Elektro-Innung, die Maler- und Lackierer-Innung, die Metall-Innung, die Raumausstatter-Innung, der Bildhauermeister Stefan Königsfeld, die Tischler-Innung, die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Ruhr-West sowie die Klima-Akademie des Essener Handwerks.

Handwerk hautnah: Geschicklichkeit und echtes Können gefragt

Langeweile? Fehlanzeige! An den zahlreichen Mitmach- und Aktionsständen ging es vor allem darum, selbst Hand anzulegen. Ob filigrane Handwerksarbeit, moderne Technik oder kreative Gestaltung: Die Jugendlichen nutzten die Chance intensiv, um ihre Talente zu testen, Fragen an Auszubildende und Meister zu stellen und Berufsfelder hautnah zu erleben.

Ein absoluter Publikumsmagnet war in diesem Jahr erneut die speziell organisierte Handwerks-Rallye. Wer an den Ständen Geschick, Kreativität und echtes handwerkliches Können bewies, sammelte eifrig Stempel. Am Ende warteten tolle, attraktive Preise auf die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was für strahlende Gesichter und einen sportlichen Ehrgeiz auf dem gesamten Festivalgelände sorgte.

Ausbildung mit Zukunft

Das A!-Festival hat einmal mehr gezeigt, wie vielseitig und krisensicher eine Ausbildung im modernen Handwerk ist. Von handwerklicher Tradition bis hin zu innovativen Zukunftstechnologien – das Essener Handwerk bot an diesem Tag Orientierung auf Augenhöhe und zeigte jungen Menschen, dass eine Karriere im Handwerk exzellente Perspektiven bietet.

Ein herzlicher Dank geht an alle beteiligten Innungen, Betriebe und Helferinnen und Helfer, die diesen Tag mit ihrem unermüdlichen Engagement zu einem vollen Erfolg gemacht haben!

Neue KI-Regeln: Nicht alles braucht ein KI-Etikett

KI-Verordnung: Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Das betrifft auch Metallhandwerksbetriebe – aber längst nicht jeden Text, jedes Bild und jede Softwarefunktion. Entscheidend ist, wer KI wofür einsetzt, wie echt ein Inhalt wirkt und ob eine Maschine selbst mit Menschen kommuniziert.

Echt oder KI? Was auf den ersten Blick wie eine reale Fotoaufnahme wirkt, kann heute auch künstlich erzeugt sein. Seit dem 2. August 2026 regelt die EU-KI-Verordnung, wann KI-generierte Inhalte als solche kenntlich gemacht werden müssen. Dieses Bild wurde KI-generiert.
Bild: Bundesverband Metall | KI-generiert
Ein Metallbauer lässt für seine Website ein täuschend echtes Bild einer neuen Überdachung erzeugen. Ein Chatbot beantwortet Kundenfragen, den Beitrag zur Treppenkonstruktion hat eine KI formuliert. Muss nun überall „KI-generiert“ stehen? Nein. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026 Transparenz bei bestimmten KI-Systemen und -Inhalten, aber keine pauschale Kennzeichnung für alles, was mit KI in Berührung kam.
Nicht jeder KI-Einsatz muss gekennzeichnet werden
Beim Bild der angeblich bereits gebauten Überdachung wird es ernst. Wirkt die Szene authentisch, obwohl es dieses Objekt oder Ereignis so nicht gibt, kann sie als Deepfake gelten. Wer sie veröffentlicht, muss klar erkennbar offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurde.
Anders liegt der Fall bei einer erkennbaren Skizze oder einer Darstellung, von der niemand ein echtes Baustellenfoto erwartet. Auch eine übliche Korrektur von Helligkeit, Farbe oder Bildausschnitt macht ein reales Foto noch nicht zum kennzeichnungspflichtigen Deepfake. Maßgeblich sind Wirkung und Kontext, nicht allein der Einsatz einer KI-Funktion.
Bei Texten ist der Anwendungsbereich ebenfalls eng. Die besondere Offenlegungspflicht betrifft KI-erzeugte oder -veränderte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Angebot, Terminbestätigung oder gewöhnlicher Werbetext fallen nicht automatisch darunter. Bei einem Fachbeitrag zu Sicherheit, Energiepolitik oder Bauvorschriften kann es anders sein. Wurde er fachkundig menschlich geprüft, redaktionell kontrolliert und übernimmt eine Person oder das Unternehmen die Verantwortung, greift eine Ausnahme.
Sichtbarer Hinweis und technisches Signal sind zweierlei
Die Verordnung unterscheidet zwischen maschinenlesbarer Markierung und einem Hinweis für Menschen. Anbieter generativer KI-Systeme müssen Ausgaben technisch markieren. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt allein für diese Anbieterpflicht eine Schonfrist bis 2. Dezember 2026. Das ist keine allgemeine Übergangsfrist für Betriebe und kein Aufschub für sichtbare Deepfake-Hinweise.
Der Metallhandwerksbetrieb ist meist Nutzer eines fremden Systems, in der Verordnung „Betreiber“ genannt. Er muss kein digitales Wasserzeichen entwickeln. Veröffentlicht er aber einen Deepfake, braucht es zusätzlich einen verständlichen sichtbaren oder hörbaren Hinweis. Metadaten allein reichen nicht; der Hinweis muss beim ersten Kontakt mit dem Inhalt wahrnehmbar sein.
Bei einem Chatbot oder KI-Sprachsystem muss erkennbar sein, dass eine Maschine antwortet, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Die Gestaltungspflicht richtet Artikel 50 zunächst an den Anbieter. Wer den Dienst auf Website oder Telefon einsetzt, sollte dennoch prüfen, ob der Hinweis vor oder mit der ersten Antwort erfolgt und ihn nicht verdecken.
Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025
Die Transparenzregeln dürfen nicht mit Artikel 4 vermischt werden. Die Pflicht, Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz zu treffen, gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Seit einer Änderung im Juli 2026 ist klargestellt: Unternehmen müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau jedes Einzelnen garantieren.
Was erforderlich ist, hängt vom Einsatz ab. Eine Schreibhilfe verlangt anderes Wissen als KI für Kalkulation, Qualitätsprüfung oder Kundenkommunikation. Nutzer sollten verstehen, was das System kann, wo es irren kann und wann ein Mensch kontrollieren muss. Dazu gehören Regeln für personenbezogene Daten, Auftragsdaten und Betriebsgeheimnisse. Deren Schutz folgt auch aus Datenschutz, Vertrag und betrieblicher Vertraulichkeit.
Wer KI sinnvoll und regelkonform nutzen will, braucht Mitarbeiter, die Möglichkeiten, Grenzen und Regeln kennen. Die KI-Schulung gemäß Art. 4 KI-Verordnung (EU AI Act) am 2. Dezember 2026 bietet Gelegenheit, diese Kompetenz aufzubauen und praktische Fragen aus dem eigenen Betrieb einzuordnen. Die Buchung erfolgt über das Metallportal.
Direktlink: https://www.metallportal.de/produkt/ki-schulung-gemaess-art-4-ki-verordnung-eu-ai-act-02122026/
Erst Bestand aufnehmen, dann Regeln festlegen
Der Einstieg beginnt nicht mit einem dicken Handbuch, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme werden genutzt, welche Funktionen stecken in Büro-, CAD-, Kalkulations- oder Kommunikationssoftware? Wer arbeitet damit, welche Daten werden eingegeben und wer prüft die Ergebnisse?
Dann folgt die Außenwirkung: Kommuniziert eine KI mit Kunden? Entstehen realistisch wirkende Bilder, Audioaufnahmen oder Videos? Werden Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht? Wo ist ein sichtbarer Hinweis nötig, und stellt der Anbieter die technische Markierung bereit? Daraus lassen sich wenige Regeln ableiten: zugelassene Anwendungen, unzulässige Daten, Kontrollen, Freigaben und Qualifizierung.
Ein Betrieb muss aus KI kein Verwaltungsmonster machen. Er sollte aber wissen, wo und wie er KI einsetzt. So erkennt er auch Doppelarbeit, ungeklärte Datenwege und Anwendungen ohne echten Nutzen.
Fazit: Mehr Zeit für das eigentliche Handwerk
KI kann Angebote und Schriftverkehr vorbereiten, Kalkulationsdaten schneller aufbereiten oder Baustellennotizen in eine geordnete Dokumentation überführen. In der Fertigung kann sie Abläufe unterstützen; Kamerasysteme können bei der Qualitätskontrolle helfen. Ein interner Assistent kann Erfahrungswissen auffindbar machen, bevor es mit ausscheidenden Fachkräften verloren geht.
Bei Fachkräftemangel, Zeitdruck, steigenden Kosten und wachsendem Dokumentationsaufwand ist das wertvoll. Ergebnisse müssen jedoch geprüft werden, die Verantwortung bleibt beim Menschen. KI ersetzt weder Erfahrung noch handwerkliches Können. Richtig eingesetzt, kann sie beides verstärken.
Autor: Thomas Röper (B.Eng.) ist Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall in Essen
 
Der Beitrag Neue KI-Regeln: Nicht alles braucht ein KI-Etikett erschien zuerst auf Metallhandwerk.

Fahrzeugbauhandwerk zeigt starke Präsenz auf der IAA TRANSPORTATION 2026

Gemeinschaftsstand des Bundesverbandes Metall wird zum Treffpunkt für Austausch, Innovationen und neue Impulse
Die internationale Nutzfahrzeugbranche trifft sich derzeit in Hannover – und das Fahrzeugbauhandwerk ist mittendrin. Auf der IAA TRANSPORTATION 2026 präsentiert sich die Fachgruppe Fahrzeugbau im Bundesverband Metall mit einem Gemeinschaftsstand und schafft damit einen zentralen Anlaufpunkt für Betriebe, Partner und Branchenvertreter.
Noch bis zum 20. September dreht sich auf dem Messegelände in Hannover alles um die Zukunft von Transport, Logistik und Nutzfahrzeugen. Digitalisierung, neue Antriebstechnologien, nachhaltige Mobilität und innovative Fahrzeugkonzepte gehören zu den Themen, die die Branche aktuell bewegen.
Für den Bundesverband Metall ist die IAA TRANSPORTATION deshalb weit mehr als eine reine Produktschau. Sie bietet die Möglichkeit, Entwicklungen unmittelbar zu erleben, Kontakte zu pflegen, neue Netzwerke aufzubauen und die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugbauhandwerks einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren.
Hubert Heimann, Vorsitzender der Fachgruppe Fahrzeugbau im Bundesverband Metall und Geschäftsführer der Heimann Fahrzeugbau GmbH, unterstreicht die Bedeutung der Messe für die Branche:
„Die IAA TRANSPORTATION ist für uns alle zwei Jahre ein echtes Highlight und einer der wichtigsten Treffpunkte unserer Branche. Hier erlebt man unmittelbar, welche Innovationen und neuen Antriebstechnologien den Fahrzeug- und Nutzfahrzeugbau weltweit bewegen und wohin sich unsere Branche entwickelt. Diese internationale Vielfalt, die neuen Ideen und der direkte Austausch machen die Messe so besonders. Für unsere Betriebe und den Bundesverband Metall ist die IAA eine hervorragende Bühne, um das Fahrzeugbauhandwerk zu präsentieren, neue Impulse mitzunehmen und zu zeigen, welche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft in unserer Branche steckt.“
Austausch im Mittelpunkt
Wie wichtig dabei der persönliche Austausch ist, zeigte auch der Begrüßungsabend der Fachgruppe Fahrzeugbau. Der Bundesverband Metall nutzte die Gelegenheit, um mit Branchenvertretern ins Gespräch zu kommen, bestehende Kontakte zu vertiefen und sich über aktuelle technische, wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen auszutauschen. Der Gemeinschaftsstand in Halle 27, Stand C10, bildet dafür während der Messe einen zentralen Treffpunkt.
Die zahlreichen Gespräche und Eindrücke aus Hannover machen deutlich: Der Fahrzeugbau befindet sich in einem dynamischen Wandel. Umso wichtiger sind Plattformen, auf denen Betriebe Erfahrungen austauschen, Entwicklungen gemeinsam diskutieren und ihre Kompetenzen sichtbar machen können.
Der Bundesverband Metall und seine Fachgruppe Fahrzeugbau zeigen auf der IAA TRANSPORTATION 2026: Das Fahrzeugbauhandwerk gestaltet diesen Wandel aktiv mit.
Der Beitrag Fahrzeugbauhandwerk zeigt starke Präsenz auf der IAA TRANSPORTATION 2026 erschien zuerst auf Metallhandwerk.

ZINQ im Gespräch mit Diether Hils: Volker Hastler spricht mit dem BVM-Hauptgeschäftsführer über die Zukunft des Metallhandwerks

Fachkräfte, Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Wandel: Im Interview mit ZINQ spricht Diether Hils darüber, welche Herausforderungen die Betriebe bewegen – und warum Zusammenarbeit immer wichtiger wird.
Essen, 16. September 2026. Wie verändert sich das Metallhandwerk – und was brauchen die Betriebe, um auch künftig erfolgreich zu sein? Darüber hat Volker Hastler, Leiter der ZINQ-Manufaktur, mit Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall (BVM), gesprochen. Das Interview wurde von ZINQ veröffentlicht und greift zentrale Zukunftsthemen der Branche auf.
Im Mittelpunkt stehen Herausforderungen, die viele Metallbaubetriebe unmittelbar beschäftigen: der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, steigende Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften und die Frage, wie Unternehmen mit dem technologischen und wirtschaftlichen Wandel umgehen können.
Hils macht dabei deutlich, dass gerade in Zeiten großer Veränderungen der Austausch innerhalb der Branche an Bedeutung gewinnt. Innungen, Landesverbände und Kooperationspartner können Wissen bündeln, Erfahrungen weitergeben und Lösungen schneller in die betriebliche Praxis bringen.
Auch beim Thema Nachhaltigkeit sieht Hils Chancen für das Metallhandwerk. Metall bietet als langlebiger und wiederverwertbarer Werkstoff gute Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Wer sich frühzeitig mit neuen Verfahren, Materialien und nachhaltigen Lösungen beschäftigt, kann daraus auch wirtschaftliche Vorteile entwickeln.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs ist die Nachwuchsgewinnung. Mit Initiativen wie „Let’s play Metall“ und einer stärkeren Ansprache junger Menschen arbeitet das Metallhandwerk daran, die vielfältigen Berufs- und Karrierechancen der Branche sichtbarer zu machen.
Kooperation mit ZINQ bringt Fachwissen in die Betriebe
Das Gespräch zeigt zugleich, welchen Stellenwert die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband Metall und ZINQ hat. Themen wie Korrosionsschutz, Oberflächenveredlung und zirkuläres Produktdesign spielen im Metallbau eine wichtige Rolle. Durch die Kooperation soll entsprechendes Fachwissen möglichst praxisnah für die Mitgliedsbetriebe zugänglich gemacht werden.
Für Diether Hils ist genau dieser Wissenstransfer ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Partnerschaften: Kompetenzen zusammenzubringen und daraus einen konkreten Mehrwert für die Betriebe zu schaffen.

„Wer Kompetenzen bündelt und gemeinsam an Lösungen arbeitet, der ist nicht nur heute gut aufgestellt, sondern hat auch morgen eine starke Position.“  Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall

 
Das vollständige Interview von Volker Hastler von ZINQ mit Diether Hils ist auf der Website von ZINQ veröffentlicht worden.
Vollständiges Interview: zinq.com/aktuelles/2026/news/volker-hastler-im-gespraech-mit/
 
Der Beitrag ZINQ im Gespräch mit Diether Hils: Volker Hastler spricht mit dem BVM-Hauptgeschäftsführer über die Zukunft des Metallhandwerks erschien zuerst auf Metallhandwerk.

METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen