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Bundesfachgruppentagung Feinwerkmechanik in Bramsche unter neuer Leitung

Die Bundesfachgruppentagung Feinwerkmechanik am 15. und 16. April 2026 in Bramsche hat einmal mehr gezeigt, wie stark das Feinwerkmechanikerhandwerk im Spannungsfeld zwischen Tradition, technologischer Entwicklung und strukturellem Wandel steht. Gastgeber war die Ma-schinenbau Feik GmbH & Co. KG, ein bewusst gewählter Ort, der exemplarisch für die Anpassungs- und Leistungsfähigkeit mittelständischer Betriebe steht.
Bereits der erste Tag setzte einen ungewöhnlichen, aber treffenden Akzent: Der Besuch der Varusschlacht in Kalkriese eröffnete nicht nur kulturelle Perspektiven, sondern auch einen bemerkenswerten Blick auf metallhandwerkliche Leistungen über Jahrtausende hinweg. Die Fassade des Ausstellungsgebäudes aus Cortenstahl, bewusst auf Korrosion ausgelegt, vermittelte eine gewollt gealterte, fast archaische Anmutung. Dem gegenüber standen metallische Exponate wie die Varus-Maske oder die Schienenrüstung, die trotz ihres Alters einen erstaunlich gut erhaltenen Eindruck hinterließen. Dieser Kontrast zwischen bewusst erzeugter Patina und tatsächlicher Dauerhaftigkeit machte eindrucksvoll deutlich: Metallhandwerk ist immer auch ein Arbeiten für die Zeit – oft weit über die eigene Generation hinaus.
Normung als Fundament der Praxis
Im Zentrum der Fachtagung stand am zweiten Tag die fachliche Arbeit der Bundesfachgruppe. Einen der Schwerpunkte bildeten die Kurzberichte aus dem Bundesverband.
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich ISO GPS, insbesondere die Überarbeitung der ISO 2768, verdeutlichen, dass sich normative Anforderungen kontinuierlich weiterentwickeln. Gleich-zeitig wird klar, dass die eigentliche Herausforderung nicht in der Norm selbst liegt, sondern in ihrer praktischen Anwendung und Vermittlung.
Die zunehmende Integration von ISO GPS in Ausbildung und Prüfung stellt Betriebe und Bildungseinrichtungen vor die Aufgabe, komplexe Inhalte verständlich und praxisnah aufzubereiten. Der neu gegründete Arbeitskreis zur Integration in die berufliche Bildung ist ein konsequenter Schritt, um genau diese Brücke zwischen Theorie und Anwendung zu schlagen.
Positionierung im Bereich Verteidigungswirtschaft
Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt war die strategische Positionierung des Metallhandwerks im Bereich der Verteidigungswirtschaft. In flankierenden politischen Gesprächen werden die Kompetenzen des Feinwerkmechanikerhandwerks als Hi-Tech-Zulieferer – insbesondere durch Hauptgeschäftsführer Diether Hils – gezielt sichtbar gemacht. In der praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch weiterhin erhebliche Hürden: hohe Zertifizierungsanforderungen, etablierte Lieferketten und strukturelle Zugangsbeschränkungen erschweren insbesondere kleinen und mittleren Betrieben den Einstieg. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage nach geeigneten Plattformen zur Sichtbarmachung handwerklicher Kompetenzen an Bedeutung. Die Entscheidung der Bundesfachgruppe, einen Messeauftritt auf der Security Essen – insbesondere im Hinblick auf die parallel stattfindende EURO DEFENCE EXPO – zu testen, ist daher als strategischer Schritt zu verstehen, um neue Marktpotenziale zu erschließen und das Metallhandwerk gezielt zu positionieren.
Berufsbild im Wandel
Mit Blick auf die Zukunft stand die Neuordnung des Berufsbildes Feinwerkmechanik erneut im Fokus. Die Bundesfachgruppe adressiert in diesem Kontext eine klare Haltung an den zuständigen Sachverständigenkreis: Die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung mit industriellen Berufen wird als notwendig erachtet, um die wohnortnahe Ausbildung langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig wird die eindeutige Verortung des Berufs im Handwerk betont – nicht zuletzt aufgrund der spezifischen Interessen mittelständischer Betriebe.
Die Diskussion machte jedoch auch deutlich, dass die Herausforderungen struktureller Natur sind: sinkende Ausbildungszahlen sowie regionale Probleme in der Berufsschullandschaft. Lösungsansätze wie Blockunterricht oder eine stärkere Bündelung von Ausbildungsstandorten wurden entsprechend intensiv diskutiert.
Thomas Feik neuer Bundesfachgruppenleiter
Ein markanter Einschnitt und zugleich ein klares Signal für die Zukunft war die Neuwahl der Bundesfachgruppenleitung. Mit Thomas Feik wurde einstimmig ein neuer Bundesfachgruppenleiter gewählt, der als aktiver Unternehmer die Perspektive der betrieblichen Praxis unmittelbar ein-bringt. Ebenso einstimmig wurde die bisherige stellvertretende Bundesfachgruppenleiterin Christine Waldschmidt im Amt bestätigt.
Fazit: Zwischen Substanz und Zukunft
Die Tagung in Bramsche hat deutlich gemacht, dass das Feinwerkmechanikerhandwerk vor tiefgreifenden Veränderungen steht. Normative Anforderungen, neue Marktchancen und strukturelle Herausforderungen greifen ineinander und erfordern eine klare strategische Ausrichtung.
Gleichzeitig wurde aber auch sichtbar: Die Branche verfügt über das notwendige fachliche Fundament, die Bereitschaft zur Veränderung und die Geschlossenheit, diesen Wandel aktiv zu gestalten.
Autor:

Thomas Röper (B.Eng.) ist Technischer Berater
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
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Steuerbonus für Handwerkerleistungen: „Reform statt Abschaffung“

Im Zuge der Haushaltsberatungen für 2027 wird die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen überprüft und teilweise ihre Abschaffung diskutiert. Das Handwerk lehnt eine ersatzlose Streichung ab, da der Steuerbonus private Nachfrage nach legalen Leistungen stärkt, Schwarzarbeit bekämpft und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet. Zudem würde eine Abschaffung nur begrenzte Einsparungen bringen, aber ein wichtiges politisches Signal gegen bestehende Ziele senden. Stattdessen fordert die Handwerksorganisation Reformen, einen fairen Konsolidierungsbeitrag aller Bereiche sowie die Nutzung der Mittel für wachstumsfördernde Strukturreformen.
ZDH-Kompakt-Info zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen
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Erfolgreiche Interessenvertretung: spürbare Entlastung für Metallbetriebe

Gute Nachrichten für das Metallhandwerk: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) werden bereits ab Mai 2026 sinken. Damit profitieren zahlreiche Betriebe unmittelbar von einer erfolgreichen Interessenvertretung innerhalb der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung setzen sich bei der BGHM aus mehreren Faktoren zusammen, darunter insbesondere der sogenannte Beitragsfuß sowie die Zuordnung zu Gefahrklassen. Nach einer umfassenden Umstrukturierung im Jahr 2024 waren die Beiträge in einigen Bereichen deutlich gestiegen. Umso bedeutender ist nun die erzielte Entlastung.
Maßgeblich vorangetrieben wurde die Anpassung durch engagierte Vertreter aus dem Metallhand-werk in den Gremien der BGHM. So konnte Thoralf Volkens, Vizepräsident des Bundesverbands Metall (BVM) und Vorsitzender des Finanzausschusses der BGHM, in der Vorstandssitzung im April eine Senkung des Beitragsfußes der Basis- und Strukturumlage von 4,88 auf 4,75 durchsetzen.
Insgesamt ergibt sich daraus eine Reduzierung der Beiträge um rund 2,66 Prozent, die die Betriebe bereits mit der Beitragsrechnung im Mai 2026 spüren werden.
Neben der aktuellen Beitragssenkung stehen weitere Reformen im Fokus: Geplant ist eine Überarbeitung der Gefahrklassen, um eine noch gerechtere Verteilung der Beiträge entsprechend der tatsächlichen Risiken zu gewährleisten. Zudem soll das Bonusverfahren weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, Unternehmen finanziell zu entlasten, die sich besonders im Arbeitsschutz engagieren und dadurch eine geringere Unfallbelastung aufweisen.
Die BGHM betont auf ihrer Internetseite die zentrale Bedeutung von Prävention und Arbeitssicherheit. Dies soll sich für die Unternehmen, die aktiv in den Arbeitsschutz investieren, auch wirtschaftlich lohnen: Sie tragen nicht nur zur Sicherheit ihrer Beschäftigten bei, sondern sollen künftig auch stärker finanziell davon profitieren.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass eine engagierte Mitwirkung in den Gremien der Selbstverwaltung konkrete Verbesserungen für die Mitgliedsbetriebe bewirken kann.
 
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Bundesverbandstag in Berlin mit starken Impulsen für das Metallhandwerk

Der Bundesverband Metall  hat mit dem „Bundesverbandstag“ am 8. und 9. Mai 2026 in Berlin ein neues Veranstaltungsformat eingeführt. Zwei intensive Tage voller wirtschaftspolitischer Impulse, praxisnaher Zukunftsthemen und persönlicher Begegnungen sorgten bei Teilnehmenden, Referierenden und Kooperationspartnern gleichermaßen für ein durchweg positives Fazit.
Die Impulse von BVM-Präsident Willi Seiger zur Zukunft des Metallhandwerks, die fundierten Einblicke von Prof. Dr. Dr. Friederike Welter zu den Herausforderungen und Chancen des Mittelstands sowie die klaren wirtschaftspolitischen Perspektiven von ZDH-Präsident Jörg Dittrich haben wichtige Denkanstöße geliefert. Auch der Beitrag von Wirtschaftsjournalist Dominic Possoch mit anschaulichen Zahlen und Fakten sowie das anschließende wirtschaftspolitische Forum mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Politik haben gezeigt, wie entscheidend verlässliche Rahmenbedingungen für das Metallhandwerk sind.
Einen beeindruckenden Auftritt lieferte ZDH-Präsident Jörg Dittrich, der sich zwischen 2 Terminen in Köln und Leipzig die Zeit nahm, beim Bundesverbandstag dabei zu sein. In seiner Ansprache schaffte er es, Klartext zu reden, ohne dabei den Glauben an unser Land und unsere Politik zu verlieren. „Wenn wir den jungen Leuten ständig sagen, dass sowieso alles schlecht wird, dann ist das nicht richtig“ stellte er klar. Im wirtschaftspolitischen Forum diskutierte Dittrich unter anderem mit MdB Alexander Hoffmann (Vorsitzender der CSU im Bundestag) dann über die Frage, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, damit mittelständische Betrieb im Metallhandwerk auch künftig leistungsfähig und wettbewerbsstark bleiben. Dabei wurde deutlich, wie wichtig verlässliche politische Entscheidungen, weniger Bürokratie und eine stärkere Wahrnehmung des Handwerks in Öffentlichkeit und Politik sind. Dass MdB Alexander Hoffmann das gerade gekippte 1.000-Euro-Gesetz sogar noch verteidigte, sorgte für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Unmut und bestätigte die aktuelle Befürchtung, dass die Politik die Sorgen und Nöte der Wirtschaft nicht wirklich realisiert und versteht.
Am zweiten Tag wurden in den Praxisforen zentrale Zukunftsthemen weiter vertieft: Von Nachwuchsgewinnung und moderner Ausbildung über die Bedeutung von Normung im Mittelstand bis hin zu Social Media und KI im Betriebsalltag – unter anderem mit Beiträgen von Alexandra Horn (Abteilungsleiterin Deutsches Institut für Normung DIN e.V. und Geschäftsführerin des KMU-Rats im DIN), Dr. Gesa Koglin (Referatsleiterin Innovation und Technik im ZDH und Vorsitzende des KMU-Rats im DIN), Klaus Mayerhofer (Geschäftsführer Metall-Zert GmbH), Deborah Kroef, Rolf Rehbold und Karsten Zimmer vom Bundesverband Metall.
Gerade das Forum „Social Media und KI-Anwendung im Betrieb“ machte deutlich, wie stark digitale Sichtbarkeit inzwischen über Fachkräftegewinnung, Kundenbindung und Unternehmenswachstum entscheidet. Besonders die Praxisberichte von Sandra Damaschke (Metallbau Windeck GmbH) Isabel Schaefers (G. Schaefers GmbH) Nico Höffer (NH Metalltechnik) und Yannick Weber (WT Media Solution) zeigten eindrucksvoll, dass moderne Kommunikation längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor geworden ist.
BVM-Präsident Willi Seiger zog zum Abschluss ein entsprechend positives Gesamtfazit:
„Der Bundesverbandstag 2026 in Berlin hat eindrucksvoll gezeigt, wie stark unser Metallhandwerk ist, wenn engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbände, Politik und Partner miteinander ins Gespräch kommen. Die Expertenvorträge, die offenen Diskussionen und die große Kollegialität unter den Teilnehmenden haben unserem neuen Veranstaltungsformat starke Impulse gegeben. Dieser Bundesverbandstag hat Rückenwind für unsere gemeinsame Arbeit erzeugt und deutlich gemacht, dass das Metallhandwerk bereit ist, die Zukunft aktiv zu gestalten.“
Und nach dem Bundesverbandstag ist bekanntlich vor dem nächsten Bundesverbandstag, wie Hauptgeschäftsführer Diether Hils feststellte: Der Termin für den Bundesverbandstag 2027 steht bereits fest. Am 16. und 17. April 2027 trifft sich die Metallbranche erneut in Berlin. Interessierte Kolleginnen und Kollegen sollten sich den Termin bereits jetzt vormerken.
Nächster Bundesverbandstag in Berlin: 16./17.04.2027
Buchung: www.metallportal.de
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Bundesverband Metall veröffentlicht neue Richtlinie „Anbaubau- und Vorstellbalkone“

Der Bundesverband Metall hat eine neue technische Richtlinie für Anbau- und Vorstellbalkone veröffentlicht. Sie steht ab sofort im MetallPortal zur Verfügung und richtet sich an Metallbauer, Planer und Architekten. Ziel ist es, die fachgerechte Planung und Umsetzung dieser Balkonsysteme zu unterstützen sowie Qualität und Sicherheit nachhaltig zu verbessern.
Anbau- und Vorstellbalkone sind ein zentrales Geschäftsfeld im Metallbauerhandwerk und gewinnen sowohl im Neubau als auch insbesondere in der Sanierung und Nachverdichtung von Bestandsgebäuden zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig stellen sie hohe Anforderungen an Planung, Konstruktion, Statik und Ausführung.
In den vergangenen Jahren wurde eine Häufung medial wirksamer Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Balkonanlagen beobachtet. Auffällig waren insbesondere Fälle, die auf die Auswahl ungeeigneter Balkonbeläge oder auf fehlerhafte Ausführungen in Planung und Montage zurückzuführen sind. Daraus ergibt sich ein klarer Handlungsbedarf, die Qualität und Sicherheit im Metallbauerhandwerk zu sichern und weiter zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Metall die Richtlinie in enger Zusammenarbeit mit Innungsbetrieben, Fachverbänden und Sachverständigen erarbeitet. Sie bündelt relevante baurechtliche Anforderungen, technische Regelwerke sowie praxisbewährte Konstruktionslösungen und stellt diese kompakt und anwendungsorientiert dar.
Im Fokus stehen insbesondere die Besonderheiten selbsttragender Balkonanlagen sowie deren Schnittstellen zum Bestandsgebäude. Neben konstruktiven Details behandelt die Richtlinie umfassend die statischen Anforderungen nach den Eurocodes sowie Aspekte der Dauerhaftigkeit, etwa Entwässerung, Abdichtung und Korrosionsschutz.
Inhalte der Richtlinie:
• Baurecht und technische Regelwerke
• Begriffe, Werkstoffe und Konstruktionsprinzipien
• Anbau- und Vorstellbalkone – Anwendungen und Systeme
• Statische Anforderungen nach Eurocode
– Einwirkungen (Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee, Wind)
– Tragverhalten der Bauteile (Beläge, Träger, Rahmen, Stützen, Fundamente, Verankerungen)
• Tragende Balkonbeläge aus unterschiedlichen Werkstoffen
• Aufmaß und Montage
• Dauerhaftigkeit
– Entwässerung und Abdichtung
– Wärme-, Schall- und Brandschutz
– Korrosionsschutz und konstruktive Ausbildung
• Gute und schlechte Ausführungsbeispiele aus der Praxis
Ein besonderer Mehrwert liegt in der praxisorientierten Aufbereitung: Anhand konkreter Beispiele werden typische Konstruktionslösungen erläutert und häufige Planungs- und Ausführungsfehler aufgezeigt. Die Richtlinie ist gezielt auf die Anforderungen des Metallbauerhandwerks zugeschnitten und grenzt sich bewusst von allgemeiner baupraktischer Literatur ab. Sie dient als fundierte Arbeitsunterlage für Metallbauer und gleichzeitig als Planungsgrundlage für Architekten und Tragwerksplaner.
Preis:
Richtlinie Anbau- und Vorstellbalkone, 78 Seiten
Vorzugspreis für Innungsmitglieder 89,00 Euro zzgl. MwSt.
(für Nichtmitglieder: 109,00 Euro zzgl. MwSt.)
Bestellung: www.metallportal.de

 Autor:
Thomas Röper (B.Eng.) ist Technischer Berater
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
 
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“Bürokratieabbau“ beim Arbeitsschutz

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) plant, die Grenze für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von aktuell 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben (§22 SGB VII). Ziel ist, Bürokratie im Arbeitsschutz abzubauen. Das klingt grundsätzlich positiv, könnte aber im Metallhandwerk genau das Gegenteil bewirken.
Der Haken: Diese Befreiung gilt nicht pauschal. Sie ist abhängig von der betrieblichen Gefährdungslage.
Bedeutung für die Betriebe: Da im Metallhandwerk mit Maschinen, Hitze (Schweißen) und schweren Lasten gearbeitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Betriebe trotz weniger als 50 Mitarbeitern weiterhin Sicherheitsbeauftragte benötigen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird zum „Zünglein an der Waage“
Die Gefährdungsbeurteilung ist künftig nicht mehr nur ein internes Dokument zur Prävention, sondern das rechtliche Fundament für die Frage: „Braucht der Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten?“ Ergibt die Beurteilung ein hohes Risiko (was im Metallbereich die Regel ist), bleibt die Bestellpflicht bestehen – egal, wie klein der Betrieb ist.
Neue Pflicht für Kleinstbetriebe (< 20 Mitarbeiter)
Das ist die wohl wichtigste Neuerung für kleine Werkstätten: Bisher waren Betriebe unter 20 Mitarbeitern von der Pflicht befreit. Nach dem neuen Konzept müssten künftig auch Kleinstbetriebe aktiv prüfen, ob aufgrund ihrer spezifischen Gefahrenlage ein Sicherheitsbeauftragter nötig ist. Das bedeutet im Zweifel mehr Dokumentationsaufwand statt weniger.
Der Zeitplan
Die gesetzliche Änderung wurde zum 02.03.2026 in den zuständigen Ausschuss eingebracht werden. Das bedeutet, dass die neuen Regeln zeitnah (voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026) greifen könnten.
Zusammenfassende Einschätzung

Die Empfehlung
Metallhandwerksbetriebe sollten nicht auf eine Entlastung durch den „Bürokratieabbau“ warten. Prüfen Sie stattdessen bei der nächsten Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung kritisch, ob Ihre Sicherheitsorganisation (Sicherheitsbeauftragte) die realen Gefahren in der Werkstatt oder auf Montage noch abdeckt. Nutzen Sie dazu ggf. professionelle Arbeitsschutzmanagement – Software. Parallel arbeiten die Verbände in Abstimmung mit den Sozialpartnern und den Berufsgenossenschaften an einer angemessenen Berücksichtigung der Gefährdungslage im Baugewerbe.
Autor

Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
Technischer Berater in der Fachberatungs-
und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
Kontakt: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de
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Präsidentenbrief 05-26: Reform der Sozialkassen – Metallhandwerk fordert ausgewogene Maßnahmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,
unsere Sozialversicherungen stehen auf dem Prüfstand und das ist auch gut so. Im letzten Präsidentenbrief habe ich von Solidarität und davon gesprochen, dass Gerechtigkeitslücken geschlossen werden müssen. Genau darum finde ich die Reform unserer Sozialkassen, mit der immerhin rund 20 Milliarden Euro eingespart werden sollen, absolut wichtig. Sie sind ein starkes Fundament unserer Solidargemeinschaft, aber leider ein wirtschaftliches Desaster.
Ich schließe mich ganz dem Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, an, der sagt, dass die aktuelle Finanzlage ein unmissverständliches Warnsignal ist und die Reform keinen Aufschub duldet. Handeln wir nicht sofort, droht uns 2027 eine Finanzierungslücke von über 15 Milliarden Euro. Mit fortsetzender Wirkung. Es ist notwendig, neben kurzfristig wirksamen Maßnahmen vor allem strukturelle Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist es unerlässlich, unser Gesundheitswesen weiterzuentwickeln.
Ich bin voller Hoffnung, aber habe auch berechtigte Sorge. Das Gesundheitssystem ist ein zentraler Pfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Gleichzeitig stellt es für Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere durch die Beiträge, die wir als Arbeitgeber zur Sozialversicherung zu leisten haben. Für das Handwerk ist die Entwicklung der Beiträge von zentraler Bedeutung. Gerade die personalintensiven Betriebe sind darauf angewiesen, verlässliche und tragfähige Lösungen zu erhalten. Ziel muss es sein, die Lohnzusatzkosten dauerhaft zu senken und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder unter die Marke von 40 Prozent zu bringen.
Explodierende Beiträge, die in zu viele Kanäle fließen, müssen dringend verhindert werden. Positiv ist, dass die kostenfreie Familienmitversicherung nicht gänzlich entfallen soll, sondern Ausnahmen erhalten bleiben. Eltern in die Doppelverdienerrolle zu zwängen, was schon oft genug der Fall ist, empfinde ich als ein zu starkes Druckmittel. Oftmals fehlt es an verlässlichen Betreuungsangeboten. Die Begrenzung auf Eltern von Kindern unter 7 Jahren greift da zu kurz.
Ungeklärt ist weiterhin die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bezieher von Grundsicherung. Das ist sicherlich ein wichtiger Punkt, auch hier sind Kinder, Ehegatten und Partner mitversichert. Ich finde es nicht akzeptabel, versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend durch Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren zu lassen. Vielmehr sehe ich Einsparpotential, wenn die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln finanziert würden und der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung verlässlich erhöht und dynamisiert würde. Das spart den Gesetzlichen Krankenversicherungen um die 12 Milliarden Euro. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist abzuwarten.
Kritisch sehe ich die außerordentliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro. Sie stärkt nicht, wie behauptet, die Beitragsgerechtigkeit, sondern bedeutet eine massive und zusätzliche Belastung für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Positiv ist, dass die Finanzkommission nicht nur an der Einnahmenseite arbeitet, sondern auch die Ausgabenseite berücksichtigt. Und die muss unbedingt stärker im Fokus stehen. So, wie auch Unternehmen wirtschaftlich effizient arbeiten und vorhandene Mittel zielgerichtet einsetzen müssen, stellt sich die Frage: Ob 90 Krankenkassen sein müssen. Die enormen Haushaltslöcher spiegeln eine gänzlich andere Realität wider.
Strukturelle Verbesserungen sollten gefördert werden, unbedingt. Hier müsste man noch darüber nachdenken, ob Ausgaben durch stärkere Kontrollmechanismen zu überwachen sind. Hier fehlt es derzeit noch an klaren Aussagen.
Der Bundesverband wird sich weiterhin entschlossen für die Fortschreibung der Reformen einsetzen und darauf hinwirken, dass alle am System Beteiligten ausgewogen belastet werden, nicht zuletzt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu sichern.

Euer Willi Seiger
Präsident Bundesverband Metall
 
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Fristverlängerung für Honorar-Dozenten

Der neue § 127 SGB IV trägt der sich kontinuierlich verschärfenden Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger beim Einsatz von Solo-Freelancern im Bildungssektor Rechnung und schafft eine Möglichkeit einvernehmlich mit dem Solo-Freelancer die Selbständigkeit der Tätigkeit vor einer Umdeutung in eine abhängige Beschäftigung durch Rentenversicherungsträgern zu schützen.
Seit dem 1. März 2025 ist der § 127 SGB IV in Kraft – eine Übergangsregelung, die unter gewissen Voraussetzungen eine potenzielle Sozialversicherungspflicht aufschiebt. Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten SGB und anderer Gesetze vom 16. April 2026 wurde diese Frist nun bis zum 31. Dezember 2027 aufgeschoben. Die Rechtssicherheit für die zahlreichen Vertragsverhältnisse mit Honorarkräften und Dozenten im Bildungssektor wird also verlängert. Bildungsträger werden vor erheblichen Beitragsforderungen der Sozialkassen geschützt.
Kern der Regelung ist eine gesetzliche Fiktion einer selbstständigen Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2027. Das gilt selbst dann, wenn ein Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Statusfeststellung oder Betriebsprüfung die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung einstuft. Voraussetzung dafür ist:
– eine übereinstimmende Annahme der Selbstständigkeit bei Vertragsschluss und
– eine ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft zur Anwendung des § 127 SGB IV.
Die Zustimmungserklärung kann formlos durch die Honorarkraft abgegeben werden. Die Zustimmung sollte jedoch nachweisbar (z. B. per E-Mail oder unterschriebenem Formular) erfolgen.
Bildungsträger werden entlastet. Mit der Zustimmungserklärung gilt die Tätigkeit nicht nur bis Ende des Jahres 2027 als selbstständig. Die Fiktion des § 127 SGB IV entfaltet auch Rückwirkung. Diese ist nicht begrenzt auf einen Zeitraum ab Inkrafttreten.
Damit sind Nachforderungen von Sozialbeiträgen für Tätigkeiten vor dem 1. Januar 2027 abgewendet. Aber: Laufende Statusfeststellungsverfahren werden durch die Zustimmung zu § 127 SGB IV nicht beendet, sondern die Bescheidung einer abhängigen Beschäftigung entfaltet dadurch frühstens ab dem 1. Januar 2027 Wirkung.
Unternehmen, die Solo-Selbständige außerhalb des Bildungssektors einsetzen, hilft diese Übergangsregelung nicht. Sie sollten die sich ständig verschärfende Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger beobachten.
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Geplante Entlastungen der Regierung erhöhen den Druck auf Betriebe

BVM-Präsident Willi Seiger: „Die Senkung der Energiesteuer ist ein erster Schritt zur Entlastung für unsere Mitarbeitenden und für unsere Betriebe, wobei die steuer- und abgabenfreie Prämie den Belastungsdruck auf die Betriebe in zum Teil schwieriger wirtschaftlicher Lage zusätzlich erhöht.“
Die Entlastungen bei der Spritsteuer um 17 Cent pro Liter, wie sie die Koalitionsparteien angekündigt haben, hält Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall, für absolut notwendig. „Die sind zwar teuer, kommen aber gerade den metallhandwerklichen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden zugute. Niedrigere Preise an den Tankstellen entlasten sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten unmittelbar. Langfristige Modelle helfen weder der Wirtschaft noch dem Verbraucher“, so Seiger für das Metallhandwerk.
Insbesondere bei den Logistikkosten hätten die vergangenen Wochen deutliche Spuren hinterlassen, wie eine aktuelle Konjunkturbefragung zeige. Den vorgesehenen Zeitraum von zwei Monaten hält Seiger allerdings für nicht ausreichend. Wichtige Signale für Unternehmen und Beschäftigte setze auch die angekündigte Vorlage eines Reformvorschlags für die Krankenversicherung bis Ende April sowie die geplante Einkommensteuerreform zum Jahreswechsel. Hier hoffe man auf eine gezielte Entlastung von Personenunternehmen.
Zur steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro sagt der Präsident einer Branche mit 30.000 Betrieben: „Sie weckt Erwartungen bei den Mitarbeitenden, die viele Betriebe angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht erfüllen können. Kaum ein kleiner oder mittelständischer Betrieb im Metallhandwerk kann zurzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der ohnehin hohen Kostenstrukturen am Standort Deutschland zusätzlich Lohnkosten finanzieren. Bei einem Betrieb mit z.B. 55 Mitarbeitenden fallen zusätzlich 55.000 Euro an, die durch die Einsparungen aus der reduzierten Spritsteuerreduzierung betrieblich nicht eingespart werden können.“
Die zusätzlichen Sonderzahlungen zur Entlastung unserer Mitarbeitenden sind richtig und wichtig, wenn sie durch die versprochenen Einsparungen im Bundeshaushalt finanziert würden. „Jetzt ist es wie immer, die gewählte politische Lösung führt zu Zusatzbelastung unserer mittelständischen Betriebe. „Sie entziehen den Unternehmen, die aufgrund von Transformationsprozessen unter enormen wirtschaftlichen Druck stehen Liquidität und schmälern die Erträge für wichtige Investitionen in notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen“, so Seigers klares Fazit. Für das Metallhand-werk gilt: „Für Lohnverhandlungen sind die Tarifvertragspartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände zuständig und nicht die Politik. Staatliche Eingriffe sind aus Sicht des Metallhandwerks der falsche Weg.“
Angesichts tiefgreifender geopolitischer Veränderungen fordert das Metallhandwerk die Umsetzung der seit langem angekündigten, dringend erforderlichen struktureller Reformen und verlässliche Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe am Standort Deutschland zu sichern.
Pressekontakt:
Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Metall
Tel. 0201 – 896 19 11
E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de
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Bundesverband Metall zu Reformplänen in der Sozialversicherung

Mit Skepsis aber auch Zuversicht sieht der Bundesverband Metall den Reformvorschlägen der Bundesregierung zu den Sozialversicherungen entgegen. Die Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung für Familienangehörige als einer von 66 Vorschlägen in dem Papier der Expertenkommission sei kein sinnvolles Instrument um Kosten einzusparen, bezieht Willi Seiger, Präsident des größten Dachverbandes der Metallbranche mit über 33.000 Betrieben, Position. „Solange die Kinderbetreuung weder flächendeckend noch zeitlich umfassend sichergestellt ist, sollte den Familien keine finanzielle Mehrbelastung aufgebürdet werden. Sie sind diejenigen, die zukünftige Beitragszahler großziehen“.  Der Wegfall der Familienversicherung würde außerdem eine Reform des Mini-Job-Prinzips erforderlich machen.
Hingegen begrüßt der Bundesverband den Ansatz, die Reformvorschläge nicht einseitig zugunsten einzelner Interessengruppen zu gestalten. Hier gehe man konform mit der Expertenkommission, die in ihrem Papier die Notwendigkeit eines fairen, transparenten und langfristig tragfähigen Finanzierungssystems betone. „Weder dürfen bestimmte Berufsgruppen noch Branchen oder Einkommensarten privilegiert behandelt werden. In einer so wichtigen Entscheidung über die Gesundheit einer Gesellschaft darf die Politik nicht der Argumentation einzelner Lobby-Gruppen nachgeben“, mahnt Seiger, alle möglichen Hebel mit einzubeziehen. Dazu gehöre auch, nicht nur die Einnahmenseite zu betrachten. „Durch die Erhöhung der Beitragssätze werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärker belastet. Das treibt die Arbeitskosten für Unternehmen in die Höhe und setzt eine ohnehin schon schwächelnde Wirtschaft noch stärker unter Druck. Der Bundesverband fordert schon seit langem, den Fokus auf die Ausgabenseite zu richten“, stimmt Seiger den darauf abzielenden Vorschlägen der Kommission zu.
Auch moniert Seiger, dass in der Gesundheitsfürsorge zu wenig Kontrollmechanismen greifen könnten – dies vor dem Hintergrund des Datenschutzgesetzes. Konform geht er damit, Leistungen der Krankenkassen, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist, zu kürzen. Für sinnvoll hält er neben der Einführung einer Zuckersteuer auch, die Kosten für Arzneimittel zu prüfen. Seiger: „Im internationalen Vergleich sind Medikamente in Deutschland teuer. Dabei erzielt die Pharmaindustrie längst einen Großteil ihrer Umsätze im Ausland. Hier zieht das Argument nicht mehr, die Forschung von Pharma-Unternehmen fördern zu wollen“.
Pressekontakt:
Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Metall
Tel. 0201 – 896 19 11
E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen