Meldungen

Kooperationspartner-News: In Zeiten eines Arbeitnehmermarktes sind Zusatzleistungen gewünscht

Im Wettbewerb um die qualifiziertesten Mitarbeitenden reicht eine Entlohnung nach Tarif heute nicht mehr aus.
Signal Iduna informiert: Neben einer leistungsgerechten Bezahlung erwarten viele Mitarbeitende auch attraktive Zusatzleistungen, um sich langfristig an ein Unternehmen zu binden. Gerade in Zeiten fehlender Fachkräfte ist die positive Wahrnehmung des Arbeitsumfeldes besonders wichtig und stärkt auch die Zukunftschancen eines Betriebes. Glaubt man verschiedenen Umfragen aus der jüngsten Vergangenheit, ist eine solche Verbundenheit der Beschäftigten mit Job und Betrieb allerdings im Sinkflug. Gerade einmal 30 Prozent würden ihrem aktuellen Arbeitgeber die Treue halten, böte man ihnen den gleichen Job bei einem anderen Unternehmen und bereits jeder vierte ist sogar so unzufrieden, dass er regelmäßig über einen Jobwechsel nachdenkt. Das derzeit als gut bewertete Jobangebot befeuert diese Stimmungslage noch zusätzlich.
So werden neben einer wertschätzenden Bezahlung und flexiblen Arbeitszeiten auch immer öfter betriebliche Zusatzleistungen als mögliche Maßnahmen genannt, um die Bindung an den Betrieb zu stärken. Hier unterstützt SIGNAL IDUNA kleine und  mittelständische Unternehmen mit interessanten Angeboten. Diese reichen von der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und Altersvorsorge (bAV) bis hin zur betrieblichen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unternehmen, die sich hinsichtlich betrieblicher Vorsorgeangebote für die eigene Belegschaft Gedanken über einen erhöhten Verwaltungsaufwand machen, sind bei SIGNAL IDUNA auf der sicheren Seite. Viele Prozesse sind bereits digitalisiert. In der bKV beispielsweise bietet SIGNAL IDUNA bereits seit einigen Jahren ein Arbeitgeberportal an, über das sich die Kollektivverträge und die versicherten Mitarbeitenden einfach und sicher verwalten lassen. Seit Februar 2023 steht eine modernisierte Plattform zur Verfügung. Sie bietet Funktionen wie Vertrags- und Personenübersichten mit komfortablen Suchfunktionen, Prämienübersichten je Kollektiv und je Vertrag oder auch An-, Um- und Abmeldung.
Für Handwerksbetriebe, die stärker als andere Gewerke, vom Fachkräftemangel betroffen sind, ist es daher wichtig, sich von der Masse abzuheben. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitenden attraktive Zusatzleistungen anzubieten, damit Sie qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und langfristig an Ihren Betrieb binden können.
Unsere Spezialisten zum Thema „Belegschaft versorgen“ helfen Ihnen gerne weiter und erstellen Ihnen auch gerne ein individuelles Angebot.
Weitere Informationen erhalten Sie hier!
Bildquelle: Signal Iduna
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Best Practice – Freiwilliges Handwerksjahr zur Berufsorientierung

Die Handwerkskammer Lübeck organisierte als erste Kammer bundesweit das freiwillige Handwerksjahr. Mit beeindruckendem Erfolg.
Handwerksbetriebe kämpfen seit Jahren mit einem Azubi-Mangel. Dabei haben viele junge Menschen Interesse – würden aber gern in mehrere Berufe reinschnuppern, bevor sie sich entscheiden. Das macht die Handwerkskammer Lübeck nun möglich. Junge Menschen erhalten über das freiwillige Handwerksjahr die Möglichkeit, in vier Betriebe je drei Monate hinein zu schnuppern, dadurch Handwerksberufe kennen zu lernen und im Ergebnis eine Ausbildung zu beginnen. Die Presseresonanz ist enorm, auch die sonstigen Zahlen: Schon 100 interessierte Betriebe, 50 interessierte Jugendliche und die ersten Vermittlungen machen Mut, s. Beitrag im ARD Morgenmagazin mit Metallbau-Unternehmer Lennart Ludwig.
Bericht im ARD Morgenmagazin
Weitere Infos

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Erfolgreiche Meisterprüfungen am Bundesfachzentrum Metall in Northeim

Am 22.06.2024 fanden die diesjährigen Meisterprüfungen im Feinwerkmechaniker- und Metallbauerhandwerk im Bundesfachzentrum Metall in Northeim statt.
Im Feinwerkmechanikerhandwerk haben Lin Cao, Sebastian Glass, Mirko Sander, Lukas Schaaf, Lukas Steinmann, Friedrich Strauß, Noah-Benjamin Zahel die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt und im Metallbauerhandwerk Arwed Braun, Felix Fieg, Lukas Fricke, Lucas Henkel, Felix Hörschelmann, Andreas Kail, Niclas Korte und Jonas Zeidler. Philipp Bremer, technischer Leiter im BFM, gratuliert den erfolgreichen Absolventen, genauso wie die Prüfungsausschussmitglieder mit dem Vorsitzenden Frank Hilmer.
Das Bundesfachzentrum Metall und Technik Northeim ist eine bundesweit ausgerichtete Fachschule für die mittelständische Wirtschaft.
Lehrgänge und Termine
 
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Starker Start ins Ausbildungsjahr mit unserem Berichtsheft-Online-Seminar!

Am 1. August haben viele junge Menschen ihre Ausbildung begonnen. Wir bieten Online Schulung zur Berichtsheft-App Metall.Um den Auszubildenden den Einstieg zu erleichtern, veranstalteten wir ein kostenfreies Online-Seminar zur Berichtsheftführung. Rund 40 Azubis lernten von Sabine Schönemann und Christian Krause, wie wichtig ein ordentliches Berichtsheft ist und wie man es effektiv nutzt. Aufgrund des positiven Feedbacks bieten wir am 4. September 2024 eine weitere kostenfreie Schulung an. Melden Sie sich auf unserer Webseite gerne dazu unter folgendem Link an: Online Schulung Berichtsheft App.
Wir freuen uns auf die nächsten Schulungen und wünschen allen einen tollen Start in die Ausbildung!
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Frist für Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen läuft ab

Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen pauschale Soforthilfen bewilligt.

Nunmehr werden die Zahlungen – teilweise   zurückgefordert. Es lohnt sich, sich diese Bescheide genau anzusehen. Nicht immer ist der Rückforderungsbescheid rechtmäßig. Dann ist es erforderlich, fristgerecht ein Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen. Rechtsmittel und Rechtsmittelfrist sind in dem Bescheid angegeben.Vorab muss nachgewiesen werden, dass die Hilfen zu Recht bezogen worden sind. Dazu sind die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen. Die letzte Frist hierfür läuft am 30. September 2024 ab. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hin. Eine weitere Fristverlängerung über diesen ZeEitpunkt hinaus ist nicht möglich. 
Weitere Erläuterungen stellt der ZDH auf seiner Webseite „Corona-Hilfen: Schlussabrechnung steht an“ zur Verfügung. 
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und gewährte Corona-Wirtschaftshilfe vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Nur durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. 
Prüfen Sie daher dringend, ob Sie noch Unterlagen für die Schlussabrechnung einreichen müssen. Prüfen Sie insbesondere, ob der/die möglicherweise von Ihnen beauftragte Steuerberater/in alle erforderlichen Unterlagen vorliegen hat. 
Weitere Informationen finden Sie hier.  

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Kiffen am Arbeitsplatz – update

Mit dem Poster „Cannabis? Nicht am Arbeitsplatz!“ unterstützt die Berufsgenossenschaft Betriebe und will für das Thema im Arbeitskontext sensibilisieren.

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Prüfen Sie Ihr Impressum

Das Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) hat das Telemediengesetz (TMG) im Mai 2024 ersetzt.

Die vormals im TMG geregelte Impressumspflicht für Anbieter digitaler Dienste ist nunmehr in § 5 DDG geregelt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat seine Veröffentlichung zum Thema „Impressumspflicht auf Webseiten“ an die neue Rechtslage (und an das aktuelle ZDH-Design) angepasst. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben (Name, Anschrift und Kontaktinformationen) sind nun auch die eingesetzten Algorithmen und deren Funktionsweise offenzulegen. Deutlicher als bisher muss erläutert werden, wie Nutzerdaten verarbeitet und gespeichert werden. Ferner verlangt das DDG die Benennung einer spezifischen Kontaktstelle für rechtliche Anfragen, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Inhalten.

Bitte prüfen Sie Ihr Impressum. Verstöße gegen die Impressumspflicht sind nach wie vor bußgeldbewehrt. Sie können auch einen Verstoß gegen das UWG darstellen und entsprechend abgemahnt werden.
ZDH_Praxis_Impressumspflicht_Update_Juli_2024

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Online Update für Berufsorientierungs-Botschafter

Der Bundesverband Metall unterstützt die Berufsorientierung in den Regionen und bildet Berufsorientierungsbotschafter/innen aus.
Damit werden Akteure in der Nachwuchswerbung und Berufsorientierung gerüstet, um die attraktiven Karrierechancen im Metallhandwerk zeitgemäß in ihren jeweiligen Regionen auf Messen, in den Schulen und Veranstaltungen zu vertreten, damit auch in Zukunft junge Menschen eine Berufsausbildung in den metallhandwerklichen Berufen absolvieren. Für diejenigen, die bereits an der Qualifizierung teilgenommen haben, bietet der Bundesverband Metall ein kostenfreies Online-Update an. Dabei wird der Stellenwert der Digitalisierung in der  Berufsorientierung  gewürdigt.  Auch die Jugendlichen der neuen Generation haben sich gewandelt und neue Bedürfnisse.  In der 2 stündigen Online-Schulung erhalten BOB ein Update über die neue Generation, die Imagekampagne „Let’s play Metal“ und die digitalisierten Berufsorientierungstools.
Termin: 17. September 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Zur Anmeldung
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Europäische Normung: Beteiligung von KMU gestärkt

Position von SBS festigt sich weiter – nun auch mit „Meinungsrecht“ bei CEN und CENELEC.
Europäische Normung ist über das sogenannte Delegationsprinzip organisiert. Das heißt, dass die nationalen Normungsorganisationen Delegierte in die entsprechenden Gremien auf europäischer Ebene entsenden. Damit sind nicht zwangsläufig alle Interessengruppen an der Normungsarbeit beteiligt. Das hatte die Europäische Kommission seinerzeit erkannt und über die 2012 in Kraft getretene Normungsverordnung Möglichkeiten geschaffen, alle einschlägigen Interessenträger angemessen zu beteiligen.
In Anhang III der Normungsverordnung werden die in Betracht kommenden europäischen Organisationen von Interessenträgern und die an sie gestellten Anforderungen näher beschrieben. Vier Bereiche sind spezifiziert, nämlich die Vertretung der Interessen von KMU, der Verbraucher sowie ökologischer und sozialer Interessen.
Für die kleinen und mittleren Unternehmen ist Small Business Standards (SBS) die sogenannte Anhang III-Organisation, die die KMU in der europäischen Normung vertritt. SBS arbeitet seit mittlerweile über zehn Jahren mit externen Normungsexperten in den verschiedensten Normungsbereichen (www.sbs-sme.eu/sectors).
Der Bundesverband Metall ist allein mit sechs Mitarbeitern vertreten in den Bereichen Schweißen, Bemessung, Tore, Geometrische Produktspezifikation und Zirkuläre Kreislaufwirtschaft.
Ende Juni haben CEN (Europäisches Komitee für Normung) und CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) beschlossen, SBS nun auch das „Meinungsrecht“ zu übertragen. Damit sind von jetzt an auch von Seiten der KMU formelle Stellungnahmen zu Entwürfen und endgültigen europäischen Normen bei CEN/CENELEC möglich. Damit ist eine weitere Möglichkeit der Interessenvertretung auf europäischer Ebene eröffnet, weil die auf diese Weise eingegangenen Stellungnahmen den technischen Gremien von CEN und CENELEC vorgelegt werden müssen.
Autor und Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
Fachberatungs- und Informationsstelle
Kontakt
T: 0201/89619-15
karsten.zimmer@metallhandwerk.de

 
 
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ZDH-Merkblatt zum Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 01.10.2024 auf 12,41€ angehoben worden und wird zum 01.01.2025 auf 12,82 € steigen. Sie möchten unsere Services nutzen? Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Sie haben Ihre Login-Daten vergessen? Dann können Sie sich Ihr Passwort zusenden lassen:
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen