Im europäischen Normenausschuss TC 135 „Ausführung von Tragwerken aus Stahl und aus Aluminium“ ist mit Blick auf die Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeit von Bauwerken ein Normentwurf zur Umweltproduktdeklaration für Stahltragwerke und Aluminiumtragwerke erarbeitet worden. Der Norm-Entwurf DIN EN 17662 trägt den Titel: „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Umweltproduktdeklarationen – Produktkategorieregeln in Ergänzung zu EN 15804 für tragende Produkte aus Stahl, Aluminium und Metall für den Einsatz in Bauwerken“ (engl. Execution of steel structures and aluminium structures – Environmental Product Declarations – Product category rules complementary to EN 15804 for steel, iron and aluminium products for use in construction works).
DIN EN 17662 soll DIN EN 15804 „Produktkategorieregeln (c-PCR) für Typ III Umweltproduktdeklarationen“ für Stahl- und Aluminiumbauteile ergänzen. Sie hat das Ziel, die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen zu vereinfachen und deren Qualität zu erhöhen.
Ein erster Entwurf wurde den EU-Mitgliedsländern bereits im Jahr 2021 zur Stellungnahme vorgelegt und die eingegangenen Kommentare bearbeitet.
Jahrelang wurde im Anschluss mit TC 350, dem Normenausschuss für die Nachhaltigkeit von Gebäuden und damit zuständig für EN 15804, über die Bewertungsmethode von Nebenprodukten gestritten. DIN EN 17662 sah eine Prozessunterteilung durch „physikalische Aufteilung“ (engl. physical partitioning) vor. TC 350 bezeichnet diese Bewertungsmethode als nicht konform mit EN 15804 und schlug stattdessen die wirtschaftliche Zuweisung (engl. economic allocation) vor. Das führt zum Beispiel dazu, dass Hochofenschlacke zu einer deutlich günstigeren Bewertung kommt, was wiederum der Herstellung von Beton zugutekommt. TC 135 stand auf dem Standpunkt, dass die Prozessunterteilung durch physikalische Aufteilung die bevorzugte Methode zur Aufteilung von Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen zwischen CO-Produkten gemäß EN15804 ist. Die Normenausschüsse konnten keine Lösung finden. Eine Entscheidung – zugunsten der wirtschaftlichen Zuweisung – ist letztlich im sogenannten Technischen Gremium (Technical Board) vom CEN-CENELEC Management Centre (CCMC) getroffen worden, das die übergeordnete Entscheidungsgewalt über das Standardisierungsprogramm bei den europäischen Normungsgremien CENELEC und CEN hat.
Auswirkungen des SReq
Eine entsprechend überarbeitete Fassung liegt seit März 2025 vor. Weitere Verzögerungen entstanden mit dem CPR-Acquis und dem neuen Normungsauftrag (Standardisation Request – SReq) der Kommission für die metallischen Bauprodukte. Weitere Änderungen am Dokument waren absehbar. TC 135 WG 17 hat das Dokument aktualisiert, einschließlich der vom SReq betroffenen Abschnitte. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung von Worst-Case-Werten.
Alle Aktivitäten müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein, dem Stichtag für die Veröffentlichung des Dokuments gemäß SReq 2011, also dem Normungsauftrag noch unter der alten EU-Bauproduktenverordnung.
Bis dahin sind weitere Bearbeitungsschritte erforderlich, wie die Überprüfung des Entwurfs durch TC 135 vor der Einreichung bei CCMC, Bearbeitungszeit für Stellungnahmen durch TC 350, wiederum Bearbeitungszeit für die Aktualisierung des Dokuments durch TC 135, Annahme des Dokuments für die endgültige Validierung (Formal Vote – FV), Übersetzungen, FV-Zeitraum, Aktualisierungen gemäß FV und die abschließenden Aktualisierungen durch CCMC zur Veröffentlichung. Nur wenn keine weiteren Verzögerungen entstehen, wird dieser Veröffentlichungstermin zu halten sein.
Autor:
Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: karsten.zimmer@metallhandwerk.de
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