Meldungen

Umweltproduktdeklarationen für Stahl- und Aluminiumtragwerke – Zum Stand der Erarbeitung

Im europäischen Normenausschuss TC 135 „Ausführung von Tragwerken aus Stahl und aus Aluminium“ ist mit Blick auf die Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeit von Bauwerken ein Normentwurf zur Umweltproduktdeklaration für Stahltragwerke und Aluminiumtragwerke erarbeitet worden. Der Norm-Entwurf DIN EN 17662 trägt den Titel: „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Umweltproduktdeklarationen – Produktkategorieregeln in Ergänzung zu EN 15804 für tragende Produkte aus Stahl, Aluminium und Metall für den Einsatz in Bauwerken“ (engl. Execution of steel structures and aluminium structures – Environmental Product Declarations – Product category rules complementary to EN 15804 for steel, iron and aluminium products for use in construction works).
DIN EN 17662 soll DIN EN 15804 „Produktkategorieregeln (c-PCR) für Typ III Umweltproduktdeklarationen“ für Stahl- und Aluminiumbauteile ergänzen. Sie hat das Ziel, die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen zu vereinfachen und deren Qualität zu erhöhen.
Ein erster Entwurf wurde den EU-Mitgliedsländern bereits im Jahr 2021 zur Stellungnahme vorgelegt und die eingegangenen Kommentare bearbeitet.
Jahrelang wurde im Anschluss mit TC 350, dem Normenausschuss für die Nachhaltigkeit von Gebäuden und damit zuständig für EN 15804, über die Bewertungsmethode von Nebenprodukten gestritten. DIN EN 17662 sah eine Prozessunterteilung durch „physikalische Aufteilung“ (engl. physical partitioning) vor. TC 350 bezeichnet diese Bewertungsmethode als nicht konform mit EN 15804 und schlug stattdessen die wirtschaftliche Zuweisung (engl. economic allocation) vor. Das führt zum Beispiel dazu, dass Hochofenschlacke zu einer deutlich günstigeren Bewertung kommt, was wiederum der Herstellung von Beton zugutekommt. TC 135 stand auf dem Standpunkt, dass die Prozessunterteilung durch physikalische Aufteilung die bevorzugte Methode zur Aufteilung von Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen zwischen CO-Produkten gemäß EN15804 ist. Die Normenausschüsse konnten keine Lösung finden. Eine Entscheidung – zugunsten der wirtschaftlichen Zuweisung – ist letztlich im sogenannten Technischen Gremium (Technical Board) vom CEN-CENELEC Management Centre (CCMC) getroffen worden, das die übergeordnete Entscheidungsgewalt über das Standardisierungsprogramm bei den europäischen Normungsgremien CENELEC und CEN hat.
Auswirkungen des SReq
Eine entsprechend überarbeitete Fassung liegt seit März 2025 vor. Weitere Verzögerungen entstanden mit dem CPR-Acquis und dem neuen Normungsauftrag (Standardisation Request – SReq) der Kommission für die metallischen Bauprodukte. Weitere Änderungen am Dokument waren absehbar. TC 135 WG 17 hat das Dokument aktualisiert, einschließlich der vom SReq betroffenen Abschnitte. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung von Worst-Case-Werten.
Alle Aktivitäten müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein, dem Stichtag für die Veröffentlichung des Dokuments gemäß SReq 2011, also dem Normungsauftrag noch unter der alten EU-Bauproduktenverordnung.
Bis dahin sind weitere Bearbeitungsschritte erforderlich, wie die Überprüfung des Entwurfs durch TC 135 vor der Einreichung bei CCMC, Bearbeitungszeit für Stellungnahmen durch TC 350, wiederum Bearbeitungszeit für die Aktualisierung des Dokuments durch TC 135, Annahme des Dokuments für die endgültige Validierung (Formal Vote – FV), Übersetzungen, FV-Zeitraum, Aktualisierungen gemäß FV und die abschließenden Aktualisierungen durch CCMC zur Veröffentlichung. Nur wenn keine weiteren Verzögerungen entstehen, wird dieser Veröffentlichungstermin zu halten sein.
Autor:

Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: karsten.zimmer@metallhandwerk.de
 
 
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Willi Seiger erneut in das ZDH-Präsidium gewählt

Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall, wurde beim Deutschen Handwerkstag in Frankfurt am Main erneut als Vertreter der Verbandsseite (UDH) in das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gewählt. Mit seiner Wiederwahl bringt Willi Seiger die Interessen des Metallhandwerks weiterhin aktiv in die handwerkspolitischen Entscheidungsstrukturen auf Bundesebene ein.
 
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Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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Baukörperanschluss bodentiefer Elemente – Neues Merkblatt

Baukörperanschluss bodentiefer Elemente – Neues Merkblatt MO-05/1 schafft Klarheit bei der Schnittstelle Bauwerksabdichtung
Mit dem Merkblatt MO-05/1 „Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente“ liegt erstmals eine gewerkeübergreifende Empfehlung vor, die Planer, Ausführende und Ausschreibende bei einer der sensibelsten Schnittstellen der Gebäudehülle unterstützt. Beteiligt an der Erstellung waren die Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung (BFA BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM), Tischler Schreiner Deutschland – Bundesinnungsverband des Tischler- und Schreinerhandwerks, Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V. (UBF), Verband Fenster + Fassade (VFF),| Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sowie das ift Rosenheim als Herausgeber.
Herausforderung: Bodentiefe Elemente im Abdichtungsbereich
Der Anschluss bodentiefer Fenster- und Türelemente an den Baukörper – insbesondere im Fußpunkt – zählt zu den anspruchsvollsten Detailpunkten moderner Gebäude. Liegt dieser Anschluss im Bereich von erdberührten Bauteilen oder Dach- und Terrassenabdichtungen, erhöht sich die technische Komplexität erheblich. Gleichzeitig steigen die ästhetischen und funktionalen Erwartungen: große Glasflächen, schmale Rahmen, verdeckte Führungssysteme und barrierefreie Übergänge.
Diese Anforderungen kollidieren oft mit bauphysikalischen Notwendigkeiten. Luft- und Schlagregendichtheit, Wärmeschutz, Windlastabtragung und Feuchteschutz müssen ebenso berücksichtigt werden wie der Wunsch nach minimalen Schwellen. Moderne Architektur mit ungeschützten, direkt bewitterten Fassaden und der vermehrte Einsatz feuchteempfindlicher Materialien verschärfen das Konfliktpotenzial zusätzlich.
 

Abbildungsnachweis: Gewerke- und schnittstellenspezifische Dichtheitsanforderungen und maximale Wasseranstauhöhe (max. WAH) an einem bodentiefen Türelement mit niveaugleicher Schwelle, Quelle: ift Rosenheim
 
Planungsfehler als häufige Schadensursache
In der Praxis zeigt sich: Viele Schäden und Streitigkeiten resultieren nicht aus fehlerhaften Produkten, sondern aus mangelnder Koordination. Der Baukörperanschluss bodentiefer Elemente betrifft stets mehrere Gewerke – angefangen beim Rohbau über die Herstellung, Montage und Abdichtung der Bauelemente, Gebäudeabdichtung und Entwässerung. Häufig laufen Planungs- und Ausführungsprozesse jedoch unkoordiniert ab. Die Folge sind widersprüchliche Detailausbildungen, fehlende Abgrenzungen der Gewerke und letztlich Mehrkosten durch Mängelbeseitigung. Betont wird deshalb der Grundsatz: Keine Ausführung ohne vorherige Planung und Koordination!
Nur durch die frühzeitige Berücksichtigung objektspezifischer Anforderungen sowie der erforderlichen Abdichtungs- und Kompensationsmaßnahmen lässt sich eine dauerhaft funktionsfähige Lösung sicherstellen.
Ziel des Merkblatts: Klare Schnittstellen – saubere Ausführung
Das neue Merkblatt MO-05/1 gliedert sich in fünf Kapitel, Anwendungsbereich, Begriffe, Grundlagen der Planung (unterteilt in 13 Unterkapitel), ein kurzes Kapitel mit Hinweisen zu Sonderlösungen und Anschlussbeispiele mit insgesamt vier Zeichnungen. Das Merkblatt bietet damit praxisnahe Unterstützung, indem es:
– notwendige Abstimmungen zwischen Fenster-/Türelement und angrenzender Bauwerks-, Dach- oder Terrassenabdichtung beschreibt,
– klare Abgrenzungen der Gewerke und ihrer Leistungen definiert,
– Lösungsansätze und Planungsgrundlagen liefert
– sowie gebrauchstaugliche Anschlussdetails aufzeigt.
Damit trägt die Publikation dazu bei, das Bewusstsein für diese kritische Schnittstelle zu schärfen und eine fachgerechte, dauerhaft sichere Bauausführung zu ermöglichen.
Fazit
Mit dem Merkblatt MO-05/1 steht der Branche ein wichtiges Werkzeug zur Verfügung, das Planer und Ausführende gleichermaßen entlastet. Die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Verbände schafft einheitliche Grundlagen, die helfen, Fehler zu vermeiden und Qualität zu sichern. In Zeiten steigender Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Design setzt das Merkblatt einen dringend benötigten Standard für den sicheren Anschluss bodentiefer Fenster- und Türelemente.
Erhältlich im Download und als Druckexemplar
43 Seiten, ISBN 978-3-86791-509-0
Weitere Infos und Bestellung: https://shop.ift-rosenheim.de/
 Autor:

Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: Karsten.Zimmer@metallhandwerk.de
 
 
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Die neue EU-BauPVO und EN 1090-1 – zunächst ändert sich nichts

Die neue europäische Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO2024) ist am 07.01.2025 in Kraft getreten. Anwendungsbeginn ist der 08.01.2026.
Der Langtitel der Verordnung lautet: Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011. Fundstelle ist: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202403110
Diese neue Fassung legt wie die Vorgängerversion aus 2011 harmonisierte Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union fest. Sie bietet eine gemeinsame technische Sprache zur Bewertung der Leistung dieser Bauprodukte und soll sicherstellen, dass zuverlässige Informationen in digitaler Form zum Vergleich der Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in der EU verfügbar sind. Der Fokus liegt auf dem freien Verkehr sicherer und nachhaltiger Bauprodukte und der Verfügbarkeit von Produktinformationen auf digitalem Wege. Ziel ist es, den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen.
Damit gehen selbstverständlich auch neue Pflichten für die Hersteller einher, die nun auch die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte mit entsprechenden Merkmalen beschreiben müssen. Das geschieht nach Art. 22 EU-BauPVO2024 im Einklang mit den anwendbaren Bewertungs- und Überprüfungssystemen, um dann eine Leistungs- und Konformitätserklärung zu erstellen und schließlich die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Welche Auswirkungen hat das nun auf die Anwendung der DIN EN 1090-1?
Antwort: Zunächst keine! Dazu muss zunächst eine im Amtsblatt der EU veröffentlichte neue Fassung der EN 1090-1 vorliegen.
Die Erarbeitung eines Normungsauftrages hatte zwar im Sommer 2021 begonnen, dieser ist aber von den Mitgliedsländern der EU mehrheitlich im Sommer 2025 abgelehnt worden.
Die Gründe sind vielfältig:
– Einsprüche des zuständigen Normenausschusses wurden nicht gehört,
– unklarer Anwendungsbereich, unklare Begriffsdefinitionen,
– überflüssige, nicht lieferbare oder fehlende Leistungsmerkmale.
Anfang 2026 ist mit einer neuen Entwurfsfassung für den Normungsauftrag zu rechnen. Auch dieser muss dann zunächst beraten und letztlich angenommen werden. Dann erst beginnt die Erarbeitung der neuen Norm, was vermutlich mehrere Jahre dauern wird.
Auch nach dem 08.01.2026, dem Stichtag zur Anwendung der EU-BauPVO2024, wird daher die DIN EN 1090-1 (2012-02) mit den Herstellerpflichten der EU-BauPVO2011 weitergelten.
Autor:

Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: Karsten.Zimmer@metallhandwerk.de
 
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Präsident Willi Seiger reagiert auf Aussagen von Bundesministerin Bas

Auf die Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf dem Juso-Bundeskongress 2025 in Mannheim, wonach Arbeitgeber die Gruppe sind, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, reagiert Willi Seiger, Präsident des Bundesverbands Metall, mit Unverständnis. „Ich bin seit über 40 Jahren als Unternehmer im Metallhandwerk für ein Maschinenbauunternehmen verantwortlich und als Präsident vertrete ich mit dem Bundesverband Metall 31.000 Unternehmen mit 407.000 Arbeitsplätzen und 15.000 Auszubildenden im Metallhandwerk. Meine Unternehmerkolleginnen und -kollegen übernehmen Verantwortung für ihr Team und sehen sich definitiv nicht als Gegner im Rahmen einer über Jahrzehnte gewachsenen Sozialpartnerschaft. Gerne lege ich Ihnen diese auch noch einmal in einem persönlichen Gespräch ausführlich dar, zu dem ich Sie, sehr geehrte Bundesministerin Bas, gerne einlade.“
 
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Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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Sebastian Webers neuer Landesinnungsmeister im LV Metall Sachsen-Anhalt

Der Landesinnungsverband Metall Sachsen-Anhalt hat im Rahmen der Obermeistertagung die Nachwahlen im Vorstand des Landesinnungsverbandes durchgeführt. Dabei wurde Sebastian Webers (3. v. l im Foto) zum neuen Landesinnungsmeister gewählt.
 
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Fahrzeugbauer gestalten Zukunft – von EU-Regeln bis Wasserstoff

Die Fachgruppe Fahrzeugbau und die ENGINIUS GmbH mit der FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG hatten für den 13. November 2025 zu einer Fachgruppenveranstaltung eingeladen.
Auch bei dieser Fachgruppenveranstaltung waren die regulatorischen Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung Thema. Dr. Julian Allendorf (Schmitz Cargobull AG) referierte zur CO2-Flottengrenzwertregulierung und dem VectoTool und zur Klage der Trailerhersteller.
Weitere Themenblöcke waren die End of Life Directive/EU-Altfahrzeugverordnung sowie ein Update zur Richtlinie 96/53/EG Maße und Gewichte, insbesondere mit Blick auf die aerodynamischen Bauteile und Zusatzreinrichtungen.
Unter der großen Überschrift Berufsbildung informierte Diether Hils, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband Metall, über die Entwicklung der Ausbildungszahlen, die in überarbeiteter Fassung vorliegende Verordnung über die Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk, die überbetriebliche Ausbildung mit insbesondere den Lehrgängen für den Fahrzeugbau und schließlich zur jetzt anstehenden Neuordnung der Ausbildungsverordnung.
Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zeigte Magnus Horstmeier (ZINQ Technologie GmbH) auf, wie microZINQ® Leistungsfähigkeit mit Rohstoffeffizienz und -effektivität vereint.
Aus dem Hause der Kirchhoff Ecotec machte Dr. Ingo Friedrich zum Thema Cybersicherheit darauf aufmerksam, dass mittelständische Zulieferer schlanke, integrierbare Lösungen brauchen, um die EU-Anforderungen, die eher auf OEM zugeschnitten sind, zu erfüllen. Hier bietet sich eine zum Wohle der gesamten Branche gemeinsame Vorgehensweise an, was ureigenste Aufgabe der Fachgruppe Fahrzeugbau ist und entsprechend aufgegriffen wird.
Ein Ergebnis der Fachgruppenarbeit ist das Musterhandbuch zu ISO 9001 (und wahlweise auch 45001). Hubert Heimann, Vorsitzender der Fachgruppe, gab einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung und lobte den schlanken, modularen Aufbau, der die Handhabung für seinen Betrieb deutlich erleichtert hat. Heimann gab zudem einen Ausblick auf die 2026 wieder stattfindende IAA TRANSPORTATION, auf der die Fachgruppe mit einem Gemeinschaftstand wieder vertreten sein wird, um die Leistungsfähigkeit der Fahrzeugbauer auf dieser internationalen Plattform zu verdeutlichen.
Auf der anschließenden Betriebsbesichtigung durch die Fertigung der FAUN Umwelttechnik in Osterholz-Scharmbeck konnten sämtliche Bereiche der Fertigung inklusive der getakteten Montage in Augenschein genommen werden. Die ENGINIUS GmbH hat als Teil der FAUN-Gruppe seit 2022 200 BLUEPOWER-Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb gefertigt. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, mit einem wasserstoffbetriebenen Versuchsfahrzeug eine Probefahrt zu machen.
Autor:

Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: Karsten.Zimmer@metallhandwerk.de
 
 
 
 
Foto: BVM – Fachgruppenveranstaltung Fahrzeugbau am 13.11.2025 bei FAUN Umwelttechnik in Osterholz-Scharmbeck
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Peter van Heiss neuer Vizepräsident der Berufsbildung im BVM

Auf der heutigen Mitgliederversammlung des Bundesverbands Metall in Essen wurde Peter van Heiss einstimmig zum neuen Vizepräsidenten gewählt, der künftig für die Säule Berufsbildung verantwortlich ist. Er folgt damit auf Michael Winterhalter, der dieses Amt viele Jahre mit großem Engagement geprägt hat.

Van Heiss ist Geschäftsführer der Kran + Lift GmbH in Stuttgart und bringt umfassende Erfahrung aus Unternehmensführung und Ausbildungspraxis mit. Sein Unternehmen erreicht eine außergewöhnlich hohe Ausbildungsquote von 20 Prozent– ein klares Zeichen für erfolgreiche Nachwuchsarbeit. In seiner Vorstellungsrunde betonte er, wie wichtig ihm die Stärkung der beruflichen Bildung im Metallhandwerk sei.
 
 

Im gleichen Zuge würdigte die Mitgliederversammlung die langjährigen Verdienste von Michael Winterhalter, der den Bundesverband über viele Jahre hinweg im Präsidium maßgeblich geprägt hat. In seiner Laudatio hob Präsident Willi Seiger das herausragende Engagement Winterhalters für die Berufsbildung des Metallhandwerks hervor, die dieser sowohl in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als auch in seiner Funktion als Vizepräsident des Bundesverbands Metall mit großem Einsatz vertreten und vorangebracht hat.
Als Zeichen des besonderen Dankes verlieh ihm der Präsident die Goldene Ehrennadel des Metallhandwerks. Präsident und Präsidium dankten ihm ausdrücklich für sein unermüdliches Engagement und seine nachhaltigen Impulse für die verbandliche Bildungsarbeit.
Mit der Wahl von Peter van Heiss stellt der Bundesverband Metall die Weichen für eine weiterhin starke, moderne und zukunftsorientierte Bildungsarbeit im Metallhandwerk.
 
Ansprechpartner:

Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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Feinwerkmechaniker-Beruf soll grundlegend modernisiert werden

Die Zukunft des Feinwerkmechaniker-Berufs nimmt Gestalt an: In Würzburg diskutierte die Bundesfachgruppe Feinwerkmechanik mit Gästen die entscheidenden Schritte der anstehenden Neuordnung.

Auf der Bundesfachgruppentagung Feinwerkmechanik wurde am 23. Oktober 2025 im Congress Centrum Würzburg das Reformvorhaben zur Neuordnung des Ausbildungsberufs Feinwerkmechaniker inhaltlich vertieft. In einem dreistündigen Workshop wurde an die Vorarbeiten der Frühjahrstagung angeknüpft. Dabei wurde deutlich, wie groß sowohl der Handlungsbedarf als auch die Erwartungen an das anstehende Novellierungsverfahren sind.
Der Start in ein anspruchsvolles Reformprojekt
Einleitend gab Dr. Brauner, Referatsleiterin im Bereich Berufliche Bildung im ZDH, einen strukturierten Überblick über die kommenden Schritte. Sie erläuterte die Vielzahl der beteiligten Ministerien, Institutionen und Gremien und verdeutlichte, wie entscheidend ein breiter Konsens für das Gelingen des Verfahrens ist. Berufsbezeichnung, Prüfungsformat, Ausbildungsdauer und Gliederung des Ausbildungsrahmenplans müssen bereits im Vorfeld der Antragstellung feststehen. Diese Festlegungen betreffen nicht nur organisatorische Fragen, sondern prägen die langfristige Wahrnehmung und Positionierung des Berufs im gesamten Metallbereich.
Zentrale Weichenstellungen im Ausbildungsberuf
Ein Schwerpunkt der Diskussion war die gemeinsame Beschulung mit den industriellen Metallberufen. Die Teilnehmenden betonten, dass wohnortnahe Ausbildungsmöglichkeiten ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Berufs bleiben. Gleichzeitig ist bei industriellen Metallberufen zu beobachten, dass die Inhalte zunehmend modular über Kernqualifikationen und Wahlbausteine verzahnt werden. Die Feinwerkmechanik muss hier die Anschlussfähigkeit sicherstellen, ohne ihr handwerkliches Profil zu verlieren.
Besonders lebhaft wurde über die künftige Berufsbezeichnung debattiert. Verschiedene Varianten wurden genannt und aus praktischer, kommunikativer und marketingstrategischer Sicht bewertet. Das Stimmungsbild im Plenum machte deutlich, dass viele Betriebe sich einen moderneren, klarer verständlichen Namen wünschen, der die Tätigkeiten im Maschinen- und Anlagenumfeld stärker widerspiegelt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine Berufsbezeichnung auch Erwartungen weckt und klare Abgrenzungen zu Industrieberufen erfordert. Die Vielfalt der Rückmeldungen zeigte, wie sensibel dieses Thema ist und wie wichtig es sein wird, einen breit getragenen Konsens zu finden.
 
Expertise und Engagement als Fundament des Verfahrens
Erfreulich war die große Bereitschaft der Betriebe, sich aktiv im Sachverständigenverfahren einzubringen. Mehrere Vertreter erklärten ihre Mitwirkung als ordentliche Mitglieder oder Stellvertreter, was sicherstellt, dass die praktische Expertise des Handwerks in den Entstehungsprozess der neuen Ausbildungsordnung einfließt. Dieser Praxisbezug wird entscheidend sein, um einen Beruf zu gestalten, der moderne Produktionsprozesse ebenso berücksichtigt wie die Struktur kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe.
Die Diskussion zur Novellierung wurde durch die begleitende Expertise zahlreicher Gäste aus Handwerk, Verbänden und Forschung unterstützt. Ihre Fachkenntnisse aus unterschiedlichen Blickwinkeln – von der beruflichen Bildung über betriebliche Praxis bis hin zu tarif- und verbandspolitischen Perspektiven – haben maßgeblich dazu beigetragen, die Diskussion zu vertiefen und die anstehenden Entscheidungen auf eine breite, fundierte Basis zu stellen.
Perspektiven für die Bundesfachgruppe
Im zweiten Teil der Tagung wurden die Neuwahlen der Bundesfachgruppenleitung für das Frühjahr 2026 angekündigt. Sowohl Bundesfachgruppenleiter Rößner als auch seine Stellvertreterin Waldschmidt werden nach vielen Jahren engagierter Arbeit nicht erneut kandidieren. Damit steht ein spürbarer Generationswechsel an. Die Teilnehmenden wurden ermutigt, geeignete Persönlichkeiten aus ihren Reihen vorzuschlagen, die die kommenden Jahre der Feinwerkmechanik aktiv mitgestalten möchten – insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Neuordnung.
Die kommenden Monate werden entscheidend für die Zukunft des Berufes sein. Die Tagung machte deutlich: Die Feinwerkmechanik ist bereit für die nächste Entwicklungsstufe – und sie geht sie geschlossen und mit klarer Zielsetzung an.
Ansprechpartner

Thomas Röper
Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
E-Mail: Thomas.roeper@metallhandwerk.de
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Sieger im Bundeswettbewerb DieGuteForm 2025

Am 15.11.2025 wurden die Sieger des Bundeswettbewerbs „Die Gute Form – Gestaltung im Metallhandwerk 2025“ während der Abschlussveranstaltung der Deutschen Meisterschaften des Metallhandwerks in der Stadthalle in Northeim ausgezeichnet.
Die Preisträger und ihre Werkstücke:
Fachrichtung Metallgestaltung 
Platz 1: Felix Neidhart
(Ausbildungsbetrieb MetallArt Kunstschmiede Martin Tretter, 88239 Wangen im Allgäu)
Begründung der Jury: Beeindruckend konsequent wurde mit wenigen, markanten Gestaltungsmitteln ein überzeugender Gesamteindruck komponiert. Die mäandernde Linienführung, die souverän die Schubladen und Tischbeine akzentuiert, die aus Messing gefertigten Schubladenknöpfe, die Tischplatte, ausgewogen proportioniert aus Holzrahmen und Stahlblechfläche, alles ergänzt sich logisch und überzeugt in seiner Wirkung.
Platz 2: Hagen Nicolaysen
(Ausbildungsbetrieb fittkau metallgestaltung gmbh, 13088 Berlin)
Begründung der Jury: Das Wandregal verbindet hohe skulpturale Qualität und volle Funktionalität – für entsprechend ausgewählte Ausstellungsstücke. Mit überraschend mutigen, raumgreifenden, geschmiedeten, dynamischen Linien werden die einzelnen Regalebenen positioniert. Die geschmiedeten Querschnittsverformungen sind räumlich so überzeugend komponiert und ausgeführt, dass eine betrachtende Person dazu angeregt wird, aus unterschiedlichen Blickwinkeln immer neue Linienführungen zu entdecken.
 Platz 3: Aaron Schmid
(Ausbildungsbetrieb Kurt Übele GmbH, Dickenreishauser Einöde 20, 87700 Memmingen)
Begründung der Jury: Ein kleiner Klapptisch, der den Mechanismus sowie die Holz- und Metallverbindungen so selbstverständlich und auf das Wesentliche reduziert vereint, als könne es anders nicht sein. Fein geschmiedete Details korrespondieren sehr gut mit der Eichenholzfläche, die im geöffneten Zustand eine fortlaufende Maserung zeigt. Auch die einfache Handhabung, einmal gelernt, erfreute die Jury zusehends.
Fachrichtung Konstruktionstechnik
Platz 1: Lenny Soltsien
(Ausbildungsbetrieb Max Gampenrieder Metallbau GmbH, Kirchenstraße 7a, 82065 Baierbrunn)
Begründung der Jury: Der sehr konsequent durchdachte und gestaltete Tischgrill kombiniert höchsten Gebrauchswert mit sehr gelungenen formalästhetischen Details. Es macht Freude, wie sich die Stabenden des Grillrostes als punktförmige Ornamentlinie im geschlossenen Korpus zeigen. Die Holz-Metallverbindungen an den Griffen sind formal und konstruktiv sehr gut gelöst. Eine Ablagefläche aus Holz lässt sich platzsparend in einer Schublade verstauen. Ein Tischgrill, der durch seine Funktionalität, die gelungene Metall- und Holzkombination, die Verarbeitungsqualität und damit durch seine hohe Wertigkeit überzeugt.
Platz 2: Nico Krischler
(Ausbildungsbetrieb Die Kanter & Schlosser Metall-Gesellschaft m.b.H, 54294 Trier)
Begründung der Jury: Das dekorativ wirkende Möbel zelebriert die Begeisterung für den Motorsport. Mit spielerischer Selbstverständlichkeit korrespondiert eine Autofelge mit den gebogenen Linien der drei Tischbeine, welche den Verlauf der Nürburgring-Nordschleife zitieren. Im Zentrum des Tisches ist unter einer Rauchglasplatte eine beleuchtete Miniaturrennstrecke installiert. Beeindruckt war die Jury vom komplexen Gestaltungsprozess, in dem auch die Nutzungsrechte für die verwendeten Logos beachtet wurden, und ebenso von der gestalterischen Transformation einer Erlebniswelt als Möbel.
Platz 3: Yannick Gerster
(Ausbildungsbetrieb Kunstschmiede und Metallbau Neumaier GmbH, 85659 Forstern)
Begründung der Jury: Ein keilförmiger Korpus als Tischgrill ist ungewöhnlich. Doch sehr schnell ist erkennbar, dass dies eine sehr flexible und intelligente Lösung ist, die zum Alleinstellungsmerkmal
wird. So kann, wenn mehr als ein Tischgrill aufgebaut wird, ein Rechteck oder ein Kreisbogen gestellt werden. Der einzelne Grill hat dem Korpus entsprechend einen Grillrost, der eine unterschiedlich breite Nutzfläche aufweist. Das ist sehr praktisch für kleines und großes Grillgut. Die Material-kombination von stabilem Edelstahl-Grillrost mit gut gegliederter Flächen-Segmentierung und schwarzem Stahlblechkorpus ist klar geordnet und gut proportioniert.
Hintergrundinformationen zum Wettbewerb:
Der Wettbewerb „Die Gute Form – Gestaltung im Metallhandwerk” wird organisiert vom Zentralver-band des deutschen Handwerks und umfasst alle Berufsbereiche der Produktion, also Steinmetze wie Tischler, Schmuckgestalter wie Metallgestalter etc. Ziel des Wettbewerbs ist die ästhetische Qualität von Produkten des Handwerks in der Ausbildung zu fördern und die schöpferische Fantasie sowie die Entwicklung zeitgerechter Produktlösungen mit traditionellen oder neuen Werkstoffen anzuregen. Unter anderem gilt es, die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Formgebung in der handwerklichen Ausbildung aufmerksam zu machen und für die Berufsbilder zu werben. Der Wett-bewerb wird in vier Stufen, und zwar auf der Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene durch-geführt.
Sieger Fachrichtung Metallgestaltung:

BU: Bundesfachgruppenleiter Teofanis Polichroniadis-Fleig mit Felix Neidhart und BVM-Präsident Willi Seiger.
Sieger Fachrichtung Konstruktionstechnik:

Bundesfachgruppenleiter Teofanis Polichroniadis-Fleig mit Lenny Soltsien und BVM-Präsident Willi Seiger.
Abbildungen und Infos zu den Gesellenstücken:

 Hier gehts zum Katalog Die Gute Form 2025
Fotos Gesellenstücke und Festveranstaltung: Anna-Lena Stolte
 
Ansprechpartnerin Presse:

Bundesverband Metall, Sabine Schönemann, Tel. 0201-89619-26,
sabine.schoenemann@metallhandwerk.de
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen