Meldungen

Online Update für Berufsorientierungs-Botschafter

Der Bundesverband Metall unterstützt die Berufsorientierung in den Regionen und bildet Berufsorientierungsbotschafter/innen aus.
Damit werden Akteure in der Nachwuchswerbung und Berufsorientierung gerüstet, um die attraktiven Karrierechancen im Metallhandwerk zeitgemäß in ihren jeweiligen Regionen auf Messen, in den Schulen und Veranstaltungen zu vertreten, damit auch in Zukunft junge Menschen eine Berufsausbildung in den metallhandwerklichen Berufen absolvieren. Für diejenigen, die bereits an der Qualifizierung teilgenommen haben, bietet der Bundesverband Metall ein kostenfreies Online-Update an. Dabei wird der Stellenwert der Digitalisierung in der  Berufsorientierung  gewürdigt.  Auch die Jugendlichen der neuen Generation haben sich gewandelt und neue Bedürfnisse.  In der 2 stündigen Online-Schulung erhalten BOB ein Update über die neue Generation, die Imagekampagne „Let’s play Metal“ und die digitalisierten Berufsorientierungstools.
Termin: 17. September 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Zur Anmeldung
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Europäische Normung: Beteiligung von KMU gestärkt

Position von SBS festigt sich weiter – nun auch mit „Meinungsrecht“ bei CEN und CENELEC.
Europäische Normung ist über das sogenannte Delegationsprinzip organisiert. Das heißt, dass die nationalen Normungsorganisationen Delegierte in die entsprechenden Gremien auf europäischer Ebene entsenden. Damit sind nicht zwangsläufig alle Interessengruppen an der Normungsarbeit beteiligt. Das hatte die Europäische Kommission seinerzeit erkannt und über die 2012 in Kraft getretene Normungsverordnung Möglichkeiten geschaffen, alle einschlägigen Interessenträger angemessen zu beteiligen.
In Anhang III der Normungsverordnung werden die in Betracht kommenden europäischen Organisationen von Interessenträgern und die an sie gestellten Anforderungen näher beschrieben. Vier Bereiche sind spezifiziert, nämlich die Vertretung der Interessen von KMU, der Verbraucher sowie ökologischer und sozialer Interessen.
Für die kleinen und mittleren Unternehmen ist Small Business Standards (SBS) die sogenannte Anhang III-Organisation, die die KMU in der europäischen Normung vertritt. SBS arbeitet seit mittlerweile über zehn Jahren mit externen Normungsexperten in den verschiedensten Normungsbereichen (www.sbs-sme.eu/sectors).
Der Bundesverband Metall ist allein mit sechs Mitarbeitern vertreten in den Bereichen Schweißen, Bemessung, Tore, Geometrische Produktspezifikation und Zirkuläre Kreislaufwirtschaft.
Ende Juni haben CEN (Europäisches Komitee für Normung) und CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) beschlossen, SBS nun auch das „Meinungsrecht“ zu übertragen. Damit sind von jetzt an auch von Seiten der KMU formelle Stellungnahmen zu Entwürfen und endgültigen europäischen Normen bei CEN/CENELEC möglich. Damit ist eine weitere Möglichkeit der Interessenvertretung auf europäischer Ebene eröffnet, weil die auf diese Weise eingegangenen Stellungnahmen den technischen Gremien von CEN und CENELEC vorgelegt werden müssen.
Autor und Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
Fachberatungs- und Informationsstelle
Kontakt
T: 0201/89619-15
karsten.zimmer@metallhandwerk.de

 
 
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ZDH-Merkblatt zum Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 01.10.2024 auf 12,41€ angehoben worden und wird zum 01.01.2025 auf 12,82 € steigen. Sie möchten unsere Services nutzen? Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Sie haben Ihre Login-Daten vergessen? Dann können Sie sich Ihr Passwort zusenden lassen:
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Präsidentenbrief: Lobbyarbeit zahlt sich aus!

Eine gute Nachricht: Die Lobbyarbeit des Bundesverbands Metall für das deutsche Metallhandwerk zahlt sich aus!
Liebe Metallerinnen und Metaller, liebe Mitglieder,
dass Lobbyarbeit Früchte trägt, zeigt sich in dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 und zur Wachstumsinitiative, den die Regierungskoalitionen Anfang Juli vorgelegt haben.
BVM Präsident Willi Seiger
Damit zeigt sich, dass der Kontakt nach Berlin, aber auch der Austausch und die Vermittlung zur politischen Meinungsbildung mit den Landesverbänden und Innungen genau der richtige Weg sind. Ich erinnere noch einmal an die von uns gewünschten abgabenfreien Überstunden, die den Beschäftigten mehr Netto vom Brutto belassen und auch die Bindung der Fachkräfte im Betrieb unterstützen sollen und an notwendige Erleichterungen zum „Bürokratiemonster“ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Zu guter Letzt fordern wir Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung, um Fachkräfte unbürokratischer und schneller in den Arbeitsmarkt zu bekommen.
Wir haben uns mit unseren Forderungen direkt an die Politik gewandt und uns im Schulterschluss mit weiteren Wirtschaftsverbänden dafür engagiert. Ich freue mich, dass sowohl Opposition als auch Regierung unsere Lobbyarbeit wahrgenommen und die Anliegen unseres Metallhandwerks in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 aufgenommen wurden.
 
 
Impulse hätten deutlicher ausfallen müssen – aber wenigsten kleine Schritte
Die angekündigten Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen sind ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber entscheidend wird sein, ob sie jetzt zügig umgesetzt werden. Bisweilen fühlt es sich so an, als wären wir der am Boden fixierte Riese im Märchen von Gullivers Reisen. Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal darauf verweisen, dass die in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge signifikant um 11.000 gestiegenen Firmen-Insolvenzen deutlich zeigen, unter welchem Druck die Wirtschaft und mit ihr das Metallhandwerk steht und warum die Wachstumsimpulse noch deutlicher gesetzt werden müssen.
Abgabenfreie Überstunden
Folgendes wurde im Entwurf zum Bundeshaushalt festgehalten: Thema abgabenfreie Überstunden: Überstunden sollen sich für den Arbeitnehmer auszahlen. Damit das funktioniert, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gelte dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden. Die Regierung will darüber hinaus einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen. Offensichtlich haben die Regierenden zugehört und beraten sich zum Thema abgabenfreie Überstunden. Ein Erfolg unserer Lobbyarbeit, wir kämpfen weiter für unsere Position.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verkündete Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterentwickelt wird und Unternehmen von Bürokratiekosten entlasten soll. So sollen zum 1. Januar des nächsten Jahres zwei Drittel der Unternehmen, die bisher unter dieses Gesetz fallen, nicht mehr darunterfallen. „Alle Regeln, die über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus in der europäischen Richtlinie enthalten sind, werden zum europarechtlich spätestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt, und es gibt die Wahlfreiheit, ob man die Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz nicht direkt durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund von EU-Recht ersetzt“, so Lindner.
Um es zu verdeutlichen: Ab Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sollen die Unternehmen die Berichte nach dem LkSG durch die neu vorgesehenen EU-Berichte nach der CSRD ersetzen. Bis dahin soll von einer Sanktionierung bei Verstößen nach dem LkSG abgesehen werden. Zudem sollen die sehr umfangreichen Vorgaben deutlich reduziert und verbindliche Standards festlegen werden, nach denen Unternehmen für ihre Informationsgewinnung bei KMU in ihrer Lieferkette Informationen abfragen dürfen, um so für die vielen kleinen Unternehmen, die nur nachgelagert betroffen sind, spürbare Erleichterung zu schaffen.
Fachkräfteeinwanderung
Was die Fachkräfteeinwanderung angeht, sollen Hürden bei der Arbeitsaufnahme Geflüchteter abgebaut werden. Um ihre Arbeitsmarktintegration zu verbessern, will die Bundesregierung bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde eine Genehmigungsfiktion, die bei Ausbleiben einer Entscheidung der zuständigen Behörden innerhalb einer festgelegten Frist in Kraft tritt, einführen. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nichts Abweichendes mitteilt. Auch wenn diese Vorgehensweise für mich den formal-juristischen Wahnsinn einer überbürokratisierten Politik widerspiegelt, will ich es als einen kleinsten, übervorsichtigen Schritt hin zu einer geregelten Fachkräfteeinwanderung werten.
33.000 Betriebe, 65 Milliarden Euro Umsatz, 478. 000 Beschäftigte: das deutsche Metallhandwerk ist wichtig. Ich bleibe dran. Mit eurer Unterstützung geht es umso besser.
 
Euer Willi Seiger
Präsident des Bundesverbands Metall
Download Präsidentenbrief Juli 2024

Beiträge zum Thema
BVM-Präsident Seiger im Gespräch mit Dr. Robert Habeck
Protestaktion zeigt Wirkung
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EU-Lieferkettenrichtlinie veröffentlicht

Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde am 05.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 26. Juli 2024 in Kraft.
Die Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. In Deutschland wird hierfür das bereits bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst werden. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier. Es ist beabsichtigt, die “Änderung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes so bürokratiearm wie möglich” umzusetzen. Dafür engagiert sich der Bundesverband Metall auf politischer Bühne seit langem.  Alle Pflichten aus der Richtlinie, auch die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, sollen erst zum spätesten europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt verbindlich werden:

Für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten weltweit und 1.500 Millionen Euro Umsatz ab 2027;
Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit und 900 Millionen Euro Umsatz ab 2028;
Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten weltweit und 450 Millionen Euro Umsatz ab 2029.

Ab Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) zum 1. Januar 2025 sollen die Unternehmen die Berichte nach dem LkSG durch die auf Grund von EU-Recht neu vorgesehenen Berichte nach der CSRD ersetzen. Bis dahin soll von einer Sanktionierung bei Verstößen gegen Berichtspflichten nach dem LkSG abgesehen werden. Zudem sollen die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD deutlich reduzieren werden. Es soll verbindliche Standards festlegen werden, nach denen Unternehmen für ihre Informationsgewinnung bei KMU in ihrer Lieferkette Informationen abfragen dürfen, um so für die vielen kleinen Unternehmen, die nur nachgelagert betroffen sind, spürbare Erleichterung zu schaffen.
Der Bundesverband Metall wird sich insbesondere hinsichtlich des letztgenannten Punktes auch weiterhin dafür einsetzen, dass die mittelbare Inanspruchnahme die Handwerksbetriebe nicht überfordert.
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Berichtsheft App Metall – Einführungsschulung für Azubis!

Kostenloses Einführungs-Webinar für Azubis, die in diesem Jahr ihre Ausbildung beginnen und ihre Ausbildungsnachweise mit der Berichtsheft App Metall führen.

Damit Ihre Azubis motiviert in die Ausbildung starten und das Schreiben der Wochenberichte online mit dem Handy mehr Spaß macht, als Papierhefte zu füllen, zeigen wir den neuen Azubis in einer einstündigen Online-Schulung den Einsatz der Berichtsheft App Metall – von der Registrierung bis zum Schreiben der Berichte.
Voraussetzung: Der Metallhandwerksbetrieb hat die Berichtsheft App bereits erworben oder möchte es kurzfristig noch machen. (https://berichtsheft.metallausbildung.info)
Termin: 01.08.2024
Uhrzeit: 14.00 – 15.00 Uhr
Anmeldung
Sabine Schönemann
Marketing & Kommunikation
eMail:schoenemann.wbg@metallhandwerk.de
Telefon: 0201-89619-26

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Seminare für das 2. Halbjahr 2024 ab sofort buchbar!

Die neuen Seminartermine des Bundesverbandes Metall sind online. Nutzen Sie den Herbst für Ihre Weiterbildung und tauschen Sie sich bei dieser Gelegenheit mit Fachleuten und Kollegen aus dem Metallhandwerk aus.

Seminartermine Herbst 2024:
Neu in unserem Seminarprogramm für Metallbauer und Feinwerkmechaniker sind folgende Themen:

Fachgerechte Geländer Ausführungen nach DIN 18065: Teil 1 bis 4
Berichtsheft App Metall: Online-Schulung für Azubis (kostenlos!)
Stolpersteine im Arbeitsschutz (kostenlos!)
Arbeitsschutz leicht gemacht (kostenlos!)
ISO-GPS: Was ist das? (kostenlos!)
Tore bauen: Praxisnah und gesetzeskonform

Zum SeminarprogrammLassen Sie sich von dem Angebot inspirieren und planen Sie jetzt Ihre Fortbildungen für sich selbst und Ihre Mitarbeiter/innen.
Ansprechpartnerin:
Sandra Friedrich
Seminarorganisation
seminare@metallportal.de
+49 201/89619-23

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SIAM – Arbeitsschutz im Metallhandwerk leicht gemacht – Verbandsmitglieder profitieren

Von einem gut organisierten Arbeits- und Gesundheitsschutz profitieren Unternehmer und Mitarbeiter im Metallhandwerk gleichermaßen. Um die Metallbetriebe dabei zu unterstützen, hat der Bundesverband Metall (BVM) seine Dienstleistungen für die Metallbetriebe im betrieblichen Arbeitsschutz ausgeweitet und sich der digitalen Branchenlösung SIAM angeschlossen. SIAM hilft, den Arbeitsschutz umfassend, digital und effektiv zu organisieren und wendet sich vor allem an Unternehmer und Unternehmerinnen, die sich dem Alternativen Betreuungsmodell (Unternehmermodell) angeschlossen haben, ist aber auch für Betriebe in der Regelbetreuung eine große Hilfe.
Insbesondere mit der Ausrichtung auf das sog. Unternehmermodell hebt sich SIAM von anderen Betreuungsangeboten grundsätzlich ab. Das praxisnahe, branchenspezifische Angebot setzt sich aus interaktiver Online-Unterstützung und kompetenter persönlicher Beratung zusammen. Statt auf Papier setzt SIAM auf ein digitales System, das branchenspezifisch alle relevanten Themen aufbereitet.
Bernd Loosen, BVM-Vizepräsident und mittelständischer Metallbauunternehmer aus Cochem/Mosel:
“Meine Erfahrungen mit SIAM sind überaus positiv. Insbesondere die übersichtliche Online-Plattform, in der alle betrieblichen Unterlagen wie Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter hinterlegt sind, sowie der Terminservice für wiederkehrende Prüfungen stellen eine echte Entlastung für meinen Betriebsablauf dar. Ergänzt wird der Service durch persönliche und kompetente Ansprechpartner. Das überzeugt mich und ich kann es jeder Kollegin und jedem Kollegen, unabhängig von der Größe des Betriebes, empfehlen.”

 
 
Kostenfreies Online-Seminar
Ein kostenfreies Online-Seminar führt in das online-gestützte Arbeitsschutzmanagement mit SIAM ein, erläutert ausführlich den Umgang mit den verschiedenen Modulen und erleichtert die ersten Schritte. Auf diese Themen geht das Online-Seminar ein:

Anlegen von Betrieb, Betriebsbereichen und Mitarbeitern
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Erstellung der Gefahrstoffverzeichnisse inkl. Sicherheitsdatenblätter
Betriebsanweisungen
Sicherheitsunterweisungen
Wiederkehrende Termine / Prüftermine
Aufgaben/Maßnahmen
Explosionsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Verbandsmitglieder profitieren von attraktiven Preisvorteilen
Das Angebot ist grundsätzlich offen für alle Metallbetriebe. Mitglieder der Verbands- und Innungsorganisation profitieren von beträchtlichen Preisvorteilen. Ein Kostenrechner verschafft Überblick.
Pressemitteilung SIAM Arbeitsschutz im Metallhandwerk
SIAM Online SeminarSIAM KostenrechnerKontakt:
SIAM Gesellschaft
für Arbeitsschutz mbH
Kreuzstraße 108 – 110
44137 Dortmund
+49 (0)231 / 91 20 10 70
info@siam-arbeitsschutz.de
https://siam-metall.de

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Erfolgreicher Bundesobermeistertag des Metallhandwerks in Wetzlar

Am 28. und 29. Juni 2024 trafen sich in Wetzlar die Vertreter der Metallinnungen aus Deutschland zum Bundesobermeistertag.
Rund 100 Gäste nutzten die Gelegenheit, um sich in der attraktiven Tagungsumgebung der Leica-Welt intensiv mit dem BVM-Präsidium zu aktuellen politischen Themen und Positionen des Metallhandwerks auszutauschen und sich über aktuelle Themen zu informieren.
BVM-Präsident Willi Seiger: „Der Bundesobermeistertag hat sich zu einem wertvollen Meinungsforum entwickelt. Die hier unter Kollegen diskutierten Sorgen und Anregungen der Metallbetriebe sind Grundlage unserer politischen Arbeit im BVM-Präsidium.“Das von BVM-Vizepräsident Thoralf Volkens moderierte Programm bot darüber hinaus wertvolle Impulse für die Arbeit in Innung und Betrieb. Die Präsentation der aufmerksamkeitsstarken Fachkräfteinitiative Metallbau[t] Zukunft sorgte gleich am ersten Tag für hohe Aufmerksamkeit. Der Bundesverband Metall ist Partner dieser ursprünglich im Hause Schüco entwickelten Kampagne. Sie hat das Ziel, das Image des Metallhandwerks zu verbessern, jungen Menschen Perspektiven aufzuzeigen und die Vielfalt sowie Zukunftssicherheit der Branche zu betonen. So sollen positive Veränderungen herbeigeführt und die Bedeutung guter Arbeitgeber im Metallhandwerk hervorgehoben werden. Wie ein Arbeitgeber sein Image darüber hinaus sowohl über Bewertungsplattformen im Internet als auch über wertschätzende Kommunikation im Unternehmen positiv beeinflussen kann, rundete das Thema Fachkräftesicherung ab.
Für den betrieblichen Nutzen standen weitere Themen im Programm. Welche Potentiale durch kluge Einkaufsstrategie gehoben werden können und wie man die häufigsten gemachten Fehler vermeidet, zeigte Metallbauunternehmer Thomas Lührmann den Gästen auf. Als Service mit Mehrwert präsentierte Ralf Bickert von SIAM die Möglichkeiten eines digitalen Arbeitsschutzmanagements, welches branchenspezifisch für die Betriebe im Metallhandwerk erarbeitet und für Mitglieder zu attraktiven Konditionen angeboten wird. Teilnehmer, die bereits Erfahrungen mit SIAM haben, bestätigten die hohe Servicequalität dieses Angebotes aus dem Metallverband und sprachen Empfehlungen zur Nutzung an Ihre Kolleginnen und Kollegen aus.
Prof. Dr. Stefan Kooths
Einen hochkompetenten Einblick in die aktuelle wirtschaftliche Lage präsentierte Prof. Dr. Stefan Kooths vom Kieler Institut für Weltwirtschaft. Sein Augenmerk richtete sich auf die Frage, wie Deutschland wieder auf den Wachstumspfad kommen kann und welche Hindernisse dem derzeit entgegenstehen. Sein Fazit: mehr Beinfreiheit für Unternehmen, mehr Markt und weniger politische Intervention in marktwirtschaftliche Prozesse.
Der Bundesverband Metall präsentierte außerdem seine Planungen zur groß angelegten Kampagne zum Wertstoff Metall mit Blick auf Kreislaufwirtschaft und die gesellschaftliche Bedeutung von Metall. Mit dieser Branchenkampagne soll das Image des Werkstoff Metall nachhaltig aufpoliert werden und ins Bewusstsein von Kunden, Branchenakteuren, Politik und Gesellschaft gelangen. Davon profitieren die Betriebe im Metallhandwerk.

BVM-Präsident Willi Seiger: „Die Resonanz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war überaus positiv. Es war für jeden etwas dabei. Das bestärkt uns darin, den Bundesobermeistertag als Netzwerk-Forum für die Innungen im Metallverband kräftig weiterzuentwickeln“.
Bild: BVM Führungsteam v.l.n.r.: Vizepräsident Christian Metges, Hauptgeschäftsführer Markus Jäger, Präsident Willi Seiger, Vizepräsident Bernd Loosen, Vizepräsident Michael Winterhalter, Vizepräsident Thoralf Volkens
Pressemitteilung Bundesobermeistertag

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Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau-Schweißen tagen in Konstanz

Am 16./17. Mai 2024 tagten die Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau-Schweißen auf Einladung des Unternehmerverbands Baden-Württemberg in Konstanz am Bodensee.
Fast alle Bundesländer waren unter den 25 Teilnehmern vertreten. Die Besichtigung der Metallbau Konzept GmbH und W-I-R & Co. KG in Radolfzell am Bodensee rundete die Veranstaltung ab.
Werkzeugnis 2.2 nach EN 10204. Beim Handel mit Metallprodukten sind Ermittlung und Bestätigung der Konformität mit den kundenseitigen und bauaufsichtlichen Anforderungen wichtig. Dazu legt die Norm EN 10204 verschiedene Arten von Prüfzeugnissen fest. Die Dokumentation ist aufwendig. Nun handelt es sich beim Werkzeugnis 2.2 nach EN 10204 um ein nichtspezifisches Zeugnis. Es basiert auf statistischen Werten. Konkrete Werkstoffeigenschaften des gelieferten Materials lassen sich daraus nicht ableiten. Immer wieder fordern daher einzelne Betriebe die Abschaffung dieses Werkzeugnisses 2.2. Die Arbeitsgruppe „Prüfbescheinigungen“ des BVM hat Vor- und Nachteile des nicht spezifischen Werkzeugnisses im September 2023 unter Leitung von Frank Kania eingehend beraten und kam einstimmig zu der Empfehlung, die unspezifische Prüfbescheinigung beizubehalten. Die BFG schloss sich dieser Empfehlung an.
Brandschutztüren. Am 7. Dezember 2023 hat das DIBt die Mitteilung „Feuerschutzabschlüsse (Innentüren) – Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile“ veröffentlicht. Der Hintergrund ist, dass in älteren Bestandsgebäuden die Wände häufig nicht den Vorgaben in den aktuellen Baubestimmungen entsprechen. Der Austausch ist dann nicht ohne Weiteres zulässig. Die o.g. DIBT-Mitteilung behandelt zwar die baurechtliche Genehmigungssituation für diesen Fall, wie dies jedoch betrieblich umgesetzt werden kann, bleibt unklar. Folgendes Vorgehen erscheint sinnvoll:
1. Prüfung der Wände beim Aufmaß vor Ort durch Beprobung oder anhand aussagekräftiger Unterlagen des AG (Auftraggeber). Bei nicht regelkonformen Wänden muss der AN (Auftragnehmer) Bedenken anmelden.
2. Der AG schafft durch bauliche Ertüchtigung oder Vorhaben bezogenen Verwendbarkeitsnachweis durch die oberste Bauaufsichtsbehörde eine Einbausituation, die den regelkonformen Einbau ermöglicht.
Unter Umständen kann erst bei der Montage festgestellt werden, dass der Austausch einer Feuerschutztür aus o.g. Gründen unzulässig ist. Problematisch ist dies bei in Betrieb befindlichen Gebäuden, wenn die brandschutztechnische Notwendigkeit zum unverzüglichen Austausch besteht. Wie hier eine Empfehlung aussehen kann, soll im Nachgang zur Tagung erarbeitet werden.
Digitales Arbeitsschutzmanagement
Seit April 2024 ist der Bundesverband Metall nun auf Empfehlung der Bundesfachgruppen Mitgesellschafter der SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH, Dortmund. Damit sind beste Voraussetzungen zur Etablierung des digitalen Arbeitsschutzmanagement im Metallhandwerk geschaffen. Dies schließt die flächendeckende arbeitsmedizinische Versorgung der Betriebe ein. Alle Mitglieder sind daher aufgerufen mitzuhelfen, die Dienstleistungen der SIAM GmbH in den Informationsfluss des Metallhandwerks einzubinden. Dazu bietet es sich an, dass die Landesverbände und Innungen das Unternehmen zu Info-Veranstaltungen einladen. Nehmen sie bitte dazu gerne mit dem Bundesverband Metall Kontakt auf.

Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF). Die neue Europäische Asbest¬-Richtlinie EU 2023/2668 senkt die für emissionsarmes Arbeiten zulässigen Fasergrenzwerte ab 2029 drastisch ab. Fast allen heute zulässigen emissionsarmen Arbeitsverfahren nach DGUV 201-012 droht damit der Verlust der Zulassung ab dem Jahr 2029. Arbeiten an Asbest im Rahmen von Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 519 wäre dann nur noch durch Gefahrstoffbetriebe rechtssicher möglich. Zurzeit prüfen die Berufsgenossenschaften Möglichkeiten zum Erhalt der emissionsarmen Verfahren.
Parallel dazu schreitet der Abstimmungsprozess zur neuen GefStoffV voran: Gegenwärtig diskutieren die Ressorts der zuständigen Bundesministerien den 4. Referentenentwurf. Die in den ersten Entwürfen noch geplante Mitwirkungs- und Informationspflicht der Immobilienbesitzer soll nun abgeschwächt werden. Die mit der neuen Verordnung beabsichtigte Verschärfung der behördlichen Überwachung PSF-belasteter Immobilien bremst jedoch weiterhin die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Denn die Handwerksbetriebe müssen in die Lage versetzt werden, alle dazu erforderlichen Sanierungsarbeiten sicher und zu vertretbaren Kosten auszuführen. Die Berufsgenossenschaften sind hierzu gefordert.
Zirkuläre Kreislaufwirtschaft
Der Digitale Produktpass soll zum entscheidenden Werkzeug der Europäischen Produkt-Politik werden. Denn um Ressourcen zu schonen, müssen Rohstoffe und Produkte durch zirkuläres Wirtschaften intensiver genutzt werden. Dazu soll der digitale Produktpass den Informationsfluss über die Produkte steuern, der Marktüberwachung dienen und gleichzeitig die Investition auf zirkuläres Wirtschaften ausrichten. Die zirkuläre Wirtschaft ist daher neben der Dekarbonisierung ein wesentliches Element für den Klimaschutz. Bei Reparatur, Wiederverwertung, Aufbereitung und Umnutzung von Produkten sind handwerkliche Betriebe zudem in einer zirkulären Wirtschaft systemrelevant. Das gilt auch für das Metallhandwerk. Allerdings müssen die handwerklichen Produzenten vor unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten geschützt werden. Zusammen mit SBS, Brüssel, und dem ZDH, Berlin, begleitet der Bundesverband Metall die Transformation zum zirkulären Wirtschaften und vertritt die Interessen kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) des Metallhandwerks in den internationalen und europäischen Normungsprozessen.
Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Im Zuge der Umsetzung der Europäischen CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden große Unternehmen einschließlich Banken bis hin zu an der Börse gelisteten KMUs ab 2025 Schritt für Schritt berichtspflichtig zu den Nachhaltigkeitskenngrößen ihres Unternehmens. Zwar sind KMU nicht direkt von dieser Berichtspflicht betroffen. Allerdings müssen Banken und andere große Unternehmen die für die eigene Berichtspflicht erforderlichen Informationen von Vertragspartnern bzw. Zulieferern berücksichtigen. KMU werden dadurch indirekt berichtspflichtig. Dies ist für die Betriebe wichtig, wenn zukünftig Kreditratings an die Ergebnisse der betrieblichen Nachhaltigkeitsberichterstattung gekoppelt werden. Der ZDB testet mit seinen Mitgliedsunternehmen zurzeit verschiedene Berichtstools zum Nachhaltigkeits-Reporting. Erwartet werden Erkenntnisse darüber, welche Tools sich für die Berichtspflichten auch der Metallhandwerksbetriebe eignen. Wir werden weiter berichten.

Solarboom
Der Ausbau der Photovoltaik nimmt vor dem Hintergrund der Energiewende Fahrt auf. Bis 2030 könnte sich die installierte Photovoltaik-Leistung nach Schätzungen verdreifachen, bis 2045 sogar versiebenfachen. Das hängt auch mit dem steigenden Bedarf an elektrischer Energie zusammen. Photovoltaik ist ein klares Wachstumsfeld für den Metallbau, in dem es die Anwendungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der verschiedenen Modultypen kreativ zu nutzen gilt.
Gerade die Kombination mit den typischen Stahl- und Metallbau-Produkten eröffnet neue Einsatzfelder. Zu nennen sind z.B. Balkone, Brüstungen, Zäune, Fassaden, Dächer, Carports, Parkplatzüberdachungen, Schnellladestationen, Hallendächer. Hinzu kommen Freiland-PV-, Agri-PV- und Floating PV-Kraftwerke.
Fünf hochkarätige Fachbeiträge zur Photovoltaik beleuchteten Produktbeispiele und Systemlösungen aus der betrieblichen Praxis, die gegenwärtige Genehmigungssituation sowie neue Entwicklungen und Anwendungsmöglichkeiten bifazialer Glas-Glas-Module aus dem Hause Bohle. Im Ergebnis erfordert der Einstieg von Betrieben des Metallhandwerks in die Solartechnik gewerkeübergreifendes Arbeiten zwischen Metall-, Stahlbau, Elektrik und Elektronik. Das klassische Anforderungsprofil an den Metallbaubetrieb muss sich daher weiterentwickeln. Welche Zusatzkenntnisse und Voraussetzungen aber benötigen die Betriebe mit Blick auf Modultypen, produktspezifische Konstruktionsvorgaben, Elektronik, normative Vorgaben, Statik, Auslegungsregeln, Genehmigungssituation, Gewerke übergreifende Zusammenarbeit und Planung, um regelkonform und erfolgreich arbeiten zu können? Dies soll im Nachgang der Veranstaltung angegangen werden. Interessenten zur Mitarbeit an diesem Thema sind aufgerufen, mit dem BVM Kontakt aufzunehmen.
Download Artikeldienst Technik – Aus den Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau
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Über den Autor

Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
ist technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen.
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen