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Rückblick auf die Handwerkstour 2024/2025 – Nachwuchswerbung auf Augenhöhe

Berufsinformation auf Augenhöhe an Essens weiterführenden Schulen

Sieben Stationen an Essens weiterführenden Schulen, 15 engagierte Auszubildende aus dem Innungshandwerk und über 800 begeisterte Schülerinnen und Schüler – die erste Handwerkstour der Ausbildungsoffensive setzte im vergangenen Schuljahr neue Maßstäbe für eine moderne Nachwuchswerbung im Innungshandwerk.

Gleich vier Innungen entsandten Auszubildende aus dem ersten bis dritten Lehrjahr in das etablierte Format zur Bekämpfung des Fachkräftemangels: die Dachdecker- und Zimmerer-Innung Essen, die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Ruhr-West, die Maler und Lackierer-Innung Essen sowie die Metall-Innung Essen. Für die teilnehmenden Auszubildenden ging es dann je Termin buchstäblich auf die große Bühne, um deren Ausbildungsberuf lebendig und authentisch vor jeweils über 100 Schülerinnen und Schüler vorzustellen – und das ganz ohne Hochglanzbroschüre, sondern durch die eigene, spannende Geschichte.

Direkter Draht zu Ausbildung und Praktikum

Im Anschluss an jeden Bühnentalk hatten die Jugendlichen im Rahmen einer kompakten Berufebörse die Möglichkeit, vertiefende Gespräche zu Ausbildungsberufen im Handwerk zu führen. Dabei wurde nicht nur geredet, sondern auch direkt und zielgerichtet vermittelt – in Praktika, Ausbildung und handwerkliche Karrieren. Als Anknüpfungspunkt dienten dabei unter anderem die Stellenangebote der Ausbildungsplattform der Kreishandwerkerschaft Essen. Die Klima-Akademie Essen informierte zudem gezielt zum beruflichen Einstieg und den möglichen Karrierewegen in besonders klimarelevanten Gewerken.

Ein voller Erfolg für alle Beteiligten

Was bleibt von der ersten Handwerkstour der Ausbildungsoffensive? René Blank, Abteilungsleiter der Klima-Akademie der Kreishandwerkerschaft Essen, begleitete die Veranstaltungsreihe für das Innungshandwerk organisatorisch und resümiert: „Für die Auszubildenden, das Innungshandwerk und die involvierten Schulen lässt sich die Handwerkstour als großer Erfolg verbuchen. Für die Auszubildenden war es eine prägende Erfahrung, die ihnen spürbar mehr Selbstsicherheit gebracht hat – das wird ihnen im Berufsleben zugutekommen. Für das Innungshandwerk war die Handwerkstour eine wertvolle Gelegenheit, sich jungen Menschen authentisch und zukunftsorientiert zu präsentieren. Und die Schulen haben sich durch die Ausrichtung der Ausbildungsoffensive als moderne Partner bei der Berufsorientierung positioniert.“

Klimatour bringt das Handwerk in die Franz-Dinnendahl-Realschule

Rund 140 Schüler der Franz-Dinnendahl-Realschule in Essen bekamen beim Tourstopp der Klimatour der Kreishandwerkerschaft Essen frische Einblicke in vier Ausbildungsberufe, die nicht nur systemrelevant, sondern zukunftsentscheidend sind: Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik;  Dachdecker/-in; Metallbauer/-in; Maler/-in und Lackierer/in.

In der Talkshow wurde schnell klar: Handwerk ist heute weit mehr als eine klassische Ausbildung – es geht um moderne und zukunftsweisende Technologien, Nachhaltigkeit und echte gesellschaftliche Verantwortung. Was alle Gewerke gemeinsam zeigten: Handwerk von heute ist digital, nachhaltig und gefragt wie nie. Die Schüler/-innen an der Franz-Dinnendahl-Realschule erfuhren, warum Dächer klüger geworden sind, Heizsysteme smarter und Metallberufe längst mit Maschinensteuerung und CAD-Programmen zu tun haben. Und dass Malerarbeiten weit über Farbeimer und Pinsel hinausgehen, wurde spätestens klar, als moderne Beschichtungstechniken zur Sprache kamen.

Im Anschluss an die Gesprächsrunde konnten die Schüler bei einer Mini-Berufebörse persönliche Fragen stellen und den Kontakt zu Azubis und Ausbildern suchen. Welche Einstiegsmöglichkeiten gibt es? Was macht die Ausbildung in diesen Berufen besonders? Und welche Perspektiven eröffnen sich für die Zeit nach dem Abschluss? Viele der anwesenden Schüler/-innen nutzten die Gelegenheit, um Klarheit zu gewinnen – oder ganz neue berufliche Ideen zu entwickeln.

Oliver Weller, Lehrer für Berufsorientierung, resümiert zum Tourstopp: „Klasse, dass es nach der Talkshow noch die Möglichkeit zu direkten Gesprächen mit den fast gleichaltrigen Azubis gibt. Unsere Schülerinnen und Schüler sind an den Ständen alle Fragen losgeworden und konnten erste Kontakte knüpfen!“

Berufsschultage ab dem Schuljahr 2024/25 (ab August 2024)

Zum neuen Schuljahr ändern sich die Termine für die Fachklassen der Metallbauer:

1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr4.
Ausbildungsjahr
Halbjahr1212121
1. BerufschultagMontagMontagDienstagMittwochDonnerstagDonnerstagFreitag
2. BerufschultagDienstagMittwochFreitagDonnerstag
(nur für FHR-Schüler:innen)

Exklusive KFZ-Vorteile für Handwerksbetriebe – Stichtag 30. November 2025!

Die SIGNAL IDUNA Gruppe bekräftigt ihre tiefe Verbundenheit mit dem Handwerk und verbessert die Konditionen für Handwerksbetriebe. Auch in Zeiten von Beitragsanpassungen ist es der SIGNAL IDUNA ein besonderes Anliegen, ihre Partner im Handwerk bestmöglich mit verlässlichen Lösungen zu unterstützen.
Bis 20 Prozent Beitragsvorteil für Handwerksbetriebe
Die SIGNAL IDUNA, Partner des Bundesverbandes Metall, bietet daher leistungsstarke KFZ-Tarife an, die speziell auf die Bedürfnisse des Handwerks zugeschnitten sind. Diese exklusiven Handwerkstarife ermöglichen einen attraktiven Beitragsvorteil von bis zu 20 Prozent. Nachfolger, wie mitarbeitende Kinder oder andere im Betrieb tätige Junior-Chefs und Junior-Chefinnen, können ebenfalls von diesen vorteilhaften Handwerkskonditionen profitieren. Auch für Familienmitglieder der Betriebsangehörigen werden passende Tarife angeboten.
Kleinflottenmodell für Betriebe mit drei bis neun Fahrzeugen
Für Unternehmen, die über drei bis neun Fahrzeuge verfügen, ist das Kleinflottenmodell der SIGNAL IDUNA eine passende Lösung. Unabhängig davon, ob Fahrten zu Kunden erfolgen, Arbeitsmaterial transportiert wird oder Mitarbeiter die Fahrzeuge lenken – der Versicherungsschutz sorgt für eine umfassende Absicherung. Dabei profitieren Betriebe von besonderen Schadenfreiheitsrabatten, attraktiven Sonderkonditionen und einer einfachen Beitragsberechnung. Dies gilt für eine Vielzahl von Fahrzeugen, darunter Pkw, Wohnmobile, Lieferwagen, Anhänger, Lkw, Arbeitsmaschinen und Verkaufsfahrzeuge.
Highlights der Kleinflottenversicherung
Die Kleinflottenversicherung bietet umfassende Zusatzleistungen für Pkw und weitere Fahrzeuge, wie beispielsweise Versicherungsschutz bei Eigenschäden, bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sowie eine Neuwert-/Kaufwertentschädigung innerhalb der ersten 12 Monate. Ergänzend dazu sind wichtige Bausteine wie ein Schutzbrief und die GAP-Deckung verfügbar.
Unser Tipp: Beitragserhöhungen lassen sich durch die Erhöhung des Selbstbehalts etwas abfedern. Sofern kein Schaden auftritt, sind damit schnell ein paar Euro gespart.
Die Spezialisten der SIGNAL IDUNA stehen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Eine Prüfung dieser Angebote lohnt sich auf jeden Fall!
Stichtag: 30. November 2025
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Wichtige Änderung im SEPA-Zahlungsverkehr ab 09. Oktober 2025: Abgleich von IBAN und Empfängername wird Pflicht

Wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung im europäischen Zahlungsverkehr informieren, die bereits ab dem 09. Oktober 2025 für alle Unternehmen relevant wird. An diesem Stichtag tritt eine neue EU-Verordnung (EU-Verordnung 2024/886) in Kraft, die das Ziel hat, die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen zu erhöhen und Betrugsfälle zu reduzieren.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 09. Oktober 2025 sind alle Banken und Zahlungsdienstleister im Euroraum verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung (Standard- und Echtzeitüberweisung) automatisch zu überprüfen, ob der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers exakt zur angegebenen IBAN passt. Dieser Abgleich wird als „Verification of Payee“ (VoP) bezeichnet. Bislang war für eine erfolgreiche Überweisung allein die korrekte IBAN entscheidend. Zukünftig wird die Übereinstimmung von Name und IBAN zur entscheidenden Voraussetzung für einen reibungslosen Zahlungsverkehr.

Wie funktioniert die Überprüfung in der Praxis?

Die Prüfung erfolgt automatisch im Hintergrund, bevor Sie eine Überweisung endgültig freigeben (z. B. per TAN-Eingabe). Das System gibt Ihnen innerhalb von Sekunden eine Rückmeldung, die in der Regel nach einem Ampelsystem funktioniert:

  • Grün (Übereinstimmung): Name und IBAN passen zusammen. Die Überweisung kann wie gewohnt ausgeführt werden.
  • Gelb (Ähnlichkeit): Es gibt eine geringfügige Abweichung (z. B. Tippfehler, Abkürzung, fehlender Rechtsformzusatz). Oft wird Ihnen der korrekte, bei der Bank hinterlegte Name angezeigt. Sie können die Zahlung dann meist auf eigenes Risiko trotzdem freigeben.
  • Rot (Keine Übereinstimmung): Der angegebene Name und die IBAN passen nicht zusammen. Sie erhalten eine deutliche Warnung. Führen Sie die Überweisung dennoch aus, tragen Sie das volle Risiko bei einer Fehlleitung.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb? – Handlungsempfehlungen

Diese Neuerung betrifft Sie sowohl als Zahlungssender als auch als Zahlungsempfänger. Um Zahlungsverzögerungen oder fehlgeschlagene Transaktionen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, die folgenden Punkte proaktiv anzugehen:

1. Für ausgehende Zahlungen (z. B. an Lieferanten, Mitarbeiter):

  • Überprüfen Sie Ihre Stammdaten: Kontrollieren Sie die bei Ihnen gespeicherten Bankverbindungen Ihrer Geschäftspartner und Mitarbeiter. Stellen Sie sicher, dass der hinterlegte Empfängername exakt dem Kontoinhaber entspricht (inkl. korrekter Rechtsform wie „GmbH“, „GmbH & Co. KG“ etc.).
  • Fordern Sie präzise Angaben an: Bitten Sie neue Geschäftspartner von Anfang an um die Angabe des exakten Kontoinhabernamens laut Bankunterlagen.

2. Für eingehende Zahlungen (z. B. von Kunden):

  • Prüfen Sie Ihre eigenen Rechnungsdokumente: Stellen Sie sicher, dass auf Ihren Rechnungen, Angeboten und Geschäftsbriefen der exakte Name des Kontoinhabers angegeben ist, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. Ein Hinweis wie „Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger exakt an: [Ihr exakter Firmenname laut Bankkonto]“ kann hier hilfreich sein.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Bank: Entspricht der im Geschäftsverkehr übliche Name Ihres Betriebs nicht dem offiziellen Kontoinhabernamen (z. B. bei Einzelunternehmen), klären Sie mit Ihrer Bank, ob ein sogenannter „Handelsname“ hinterlegt werden kann, um Probleme zu vermeiden.

Haftung bei fehlerhaften Überweisungen

Die Haftungsregeln ändern sich ebenfalls. Führen Sie eine Überweisung trotz einer Warnung Ihrer Bank (gelbe oder rote Ampel) aus, haften Sie im Falle einer Fehlbuchung selbst. Bestätigt die Bank hingegen eine Übereinstimmung (grüne Ampel) und das Geld wird dennoch falsch zugestellt, liegt die Haftung bei der Bank. Diese neue Regelung ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Eine gute Vorbereitung in Ihrem Betrieb sorgt dafür, dass Ihr Zahlungsverkehr auch nach dem 9. Oktober 2025 reibungslos funktioniert.

Bei Fragen zu Ihrem Geschäftskonto und den genauen Abläufen empfehlen wir Ihnen, den Kontakt zu Ihrer Hausbank zu suchen.

Bitte achten Sie zukünftig auch bei Überweisungen an Ihre Innung auf die korrekte Angabe des Kontoinhabers. Diese ist im jeweiligen Schreiben angegeben. Vielen Dank.

Storytelling zieht – neues BOB-Connect-Forum erfolgreich gestartet

Der Auftaktworkshop „BOB-Connect“, in dem die berufliche Orientierung im Metallhandwerk digital neu aufgesetzt wird, ist am 25.09.2025 mit mehr als 40 Teilnehmenden erfolgreich gestartet. Weitere Termine inkl. der Ausbildung von Berufsorientierungsbotschaftern sowie Online-Workshops zu aktuellen Themen sind in Arbeit.
Wie es gelingen kann, junge Menschen für eine Ausbildung im Metallhandwerk zu begeistern, war die Leitfrage in dem zweistündigen Online-Workshop „BOB Connect“, der den ersten Termin einer Reihe darstellt.
In dem zweistündigen Workshop wurden zwei hochaktuelle Themen behandelt, die für die Nachwuchsgewinnung und -bindung entscheidend sind. Im ersten Teil zeigte Normal Balke, Fachbereichsleiter Bildungsprojekte der Handwerkskammer Halle (Saale), wie man junge Menschen mit Storytelling erreichen kann. Es wurden diverse Beispiele vorgestellt, wie authentische Geschichten im Ausbildungsmarketing wirken und junge Menschen emotional angesprochen werden können.
Welche Faktoren Auszubildende langfristig an Betriebe binden und wie Unternehmen ihre Attraktivität steigern können, lernten die Teilnehmenden in einem interaktiven Teil des Workshops von Nina Neururer. Grundlage waren unter anderem aktuelle Erkenntnisse aus dem azubi.report 2024 sowie die Erfahrungen der Plattform Ausbildung.de.
Die Mischung aus Praxiswissen, Best-Practice-Beispielen und Live-Demonstrationen sorgte für zahlreiche Aha-Momente und rege Diskussionen. Besonders das Storytelling-Thema fand großen Anklang. Ein Teilnehmer brachte es auf den Punkt: „Genau so erreichen wir Jugendliche – über echte Geschichten.“
BOB Connect ist ein interaktives Netzwerk, das Berufsorientierungsbotschafterinnen und -botschafter, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Verantwortliche für die Ausbildung im Metallhandwerk zusammenbringt. In einem digitalen Teams-Team finden die Mitglieder Diskussionsforen, Experten-Webinare, Arbeitshilfen, aktuelle Trends und zahlreiche Möglichkeiten zum Austausch. So entsteht eine lebendige Community, die sich mit viel Engagement für die Zukunft der Ausbildung starkmacht.
Parallel zur Weiterbildung erfahrener Botschafterinnen und Botschafter bildet das Netzwerk derzeit auch neue Berufsorientierungsbotschafterinnen und -botschafter online aus. Damit wächst die Community stetig weiter und trägt dazu bei, Jugendlichen authentische Einblicke in Ausbildungswege:
Berufsorientierungsbotschafter/in im Metallhandwerk
Nächster Termin:
kostenloses Online-Seminar zur Ausbildung von Berufsorientierungsbotschafter/innen
Datum: 26.11.2025 von 09:00 – 13:00 Uhr
Anmeldung und Inhalte: Berufsorientierungsbotschafter/innen im Metallhandwerk 
 
Ansprechpartner:

Christian Krause
Referent Berufsbildung
christian.krause@metallhandwerk.de
 
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Handwerk live erlebt – Ausbildungsoffensive an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Essen

170 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I hatten vergangene Woche die Chance, im Rahmen der Ausbildungsoffensive Handwerk hautnah kennenzulernen.

Mit dabei: die Dachdecker- und Zimmerer-, Metall-, SHK- und Tischler-Innungen der Kreishandwerkerschaft Essen.

Ob moderne Technik, echte Verantwortung oder spannende Zukunftsperspektiven – die Handwerks-Tour zeigte, wie vielseitig die Ausbildungswege im Handwerk sind. Besonders begeistert waren die Jugendlichen von den Azubi-Stories: direkt aus der Werkstatt oder vom ersten Tag auf der Baustelle. 

Ein großes Dankeschön an die Gustav-Heinemann-Gesamtschule für die tolle Zusammenarbeit!

Lehrer Martin Lambach bringt es auf den Punkt:

„Die Ausbildungsoffensive ist und bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Berufsorientierung. Für viele Jugendliche macht es Sinn, intensiv auf die Chancen einer dualen Ausbildung hingewiesen zu werden.“

Wir freuen uns schon auf die nächsten Stopps unserer Handwerkstour! 

Deutsche Meisterschaften im Metallhandwerk „German Craft Skills“ 2025 in Northeim

Am 14. und 15. November 2025 treffen sich die besten Junghandwerkerinnen und Junghandwerker
des Metallhandwerks im Bundesfachzentrum Northeim, um bei den Deutschen Meisterschaften
„German Craft Skills“ ihr Können unter Beweis zu stellen. Bereits am Abend des 13. November lernen
sich die Teilnehmenden bei einem gemeinsamen Auftakt in Northeim kennen. Nach dem Wettbewerb
am 14. November folgt ein gemeinsamer Bowlingabend, bevor am 15. November die Siegerinnen und
Sieger feststehen.
Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchskräfte, die in ihrer Gesellenprüfung mindestens 74 Punkte in der
Gesamtnote und 81 Punkte im praktischen Bereich erzielt haben. Neu ist: Im Bundeswettbewerb
selbst entfällt die bisherige 81-Punkte-Hürde – künftig werden die drei besten Leistungen
ausgezeichnet und mit Gold-, Silber- und Bronze-Medaillen geehrt.
Die besten Absolventinnen und Absolventen werden von den jeweiligen Leitkammern der
Bundesländer persönlich angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. Im Wettbewerb zeigen sie ihr
handwerkliches Geschick in aufwendigen Wettbewerbsaufgaben, die von erfahrenen Fachleuten
bewertet werden.
Die Deutschen Meisterschaften im Handwerk ist der größte Berufswettbewerb Europas. Unter der
Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz treten jedes Jahr mehr als 3.000 junge Talente in über 130 Handwerksberufen auf bis zu
vier Wettbewerbsebenen gegeneinander an. Der Wettbewerb macht Spitzenleistungen im Handwerk
sichtbar und setzt wichtige Impulse für die Fachkräftesicherung.
Ausrichter: Bundesverband Metall
Ansprechpartner: 

Christian Krause
Referent Berufsbildung
christian.krause@metallhandwerk.de
Tel. 0201-896 19 31
 
 
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Neues Gesetz: Barrierefreie Websites – Bußgelder bis 100.000 €

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Webseiten sollen also auch für blinde oder sehbehinderte Personen gut nutzbar sein. Eine Missachtung der neuen Gesetzesvorgaben kann teure Konsequenzen haben – es können Abmahnungen erfolgen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro fällig werden.
Welche Betriebe sind betroffen?
Die Vorgaben des BFSG gelten für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten wie z.B. bei Online-Shops. Voraussetzung sind mind. zehn Beschäftigte oder ein Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro. Wer diese Schwellen überschreitet und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, muss seine Website barrierefrei machen. Die Verpflichtung gilt nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die in § 1 Abs. 2 und 3 BFSG aufgelistet sind. Für Metallbauer oder Feinwerkmechaniker sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr relevant.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Pflicht zur Barrierefreien Gestaltung gilt nur dann, wenn über die Seite Verbraucherverträge abgeschlossen werden können. Reine B2B-Seiten sind ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Webseiten, auf denen nur das Unternehmen, seine Produkte und Mitarbeiter vorgestellt werden, ohne die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu bieten. Ausdrücklich ausgenommen sind auch Karriereseiten, die sich grundsätzlich an zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Ein Arbeitsvertrag oder auch ein Ausbildungsvertrag ist kein Verbrauchervertrag im Sinne des Gesetzes.
Damit gilt:
Auch wenn ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat und der Umsatz mehr als 2 Mio. Euro beträgt, entsteht keine Pflicht zur barrierefreien Gestaltung, solange keine Verbraucherverträge über die Seite abgeschlossen werden können.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
• Nach dem BFSG müssen die auf der Websie befindlichen Informationen
• auffindbar und verständlich sein,
• über mehr als einen Sinneskanal zugänglich sein (z.B. Bildbeschreibungen für Sehbehinderte), ohne Maus bedienbar sein,
• Videos mit Untertiteln oder Textalternativen versehen werden.
Eine übersichtlich gestaltete Seite hilft allen Nutzern dabei, die Angebote auf der Seite besser lesen und verstehen zu können. Auch wenn es nicht um einen Vertragsabschluss geht.
Praxis-Tipp für Handwerksbetriebe
Grundsätzlich betrifft das BFSG nur wenige Handwerksbetriebe. Lassen Sie sich daher nicht von pauschalen Angeboten zur Überarbeitung Ihrer Internetseite verunsichern. Prüfen Sie zunächst, ob eine Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung überhaupt besteht. Nehmen Sie hierfür auch die Beratung Ihrer Innung, Kreishandwerkerschaft oder des jeweiligen Landesverbandes in Anspruch.
Ansprechpartnerin:

Friederike Tanzeglock
Rechtsanwältin (Syndikusanwältin)
Bundesverband Metall
friederike.tanzeglock@metallhandwerk.de

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Zugang zu Wehrtechnikaufträgen nur mit Zertifizierung

Die aktuelle Aufrüstung der Bundeswehr eröffnet auch für das Metallhandwerk neue Geschäftschancen. Wer als Zulieferbetrieb tätig werden möchte, muss jedoch die Anforderungen der DIN 2303 nachweisen. Die Nachfrage nach wehrtechnischen Produkten nimmt im Zuge der aktuellen Entwicklungen deutlich zu. Für Betriebe, die als Hersteller oder Instandsetzer im Bereich Schweißen tätig werden möchten, ist die Zertifizierung nach DIN 2303 eine grundlegende Voraussetzung.
Geforderte Leistungen im Überblick:
Fachgerechtes Schweißen nach den neuesten Normen und Vorschriften

Nachweis von Präzision und Zuverlässigkeit bei sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bauteilen
Verwendung spezieller Verfahren für höchste Festigkeit und Langlebigkeit
Prüfung und Qualitätssicherung jeder Schweißnaht
Sicherer Umgang mit sensiblen und hochbelastbaren Materialien
Termingerechte und zuverlässige Projektrealisierung

Ihre Vorteile als zertifizierter Betrieb:

Zugang zu Aufträgen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie
Anerkennung als qualifizierter und verlässlicher Partner
Wettbewerbs­vorteile durch dokumentierte Qualitätsstandards

Wenn Sie beabsichtigen, als Zulieferer für die Rüstungs- und Verteidigungsindustrie tätig zu werden, informieren wir Sie gerne über die notwendigen Schritte zur Zertifizierung nach DIN 2303.
Ansprechpartner:

Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0201-896 19 22
Brinkmann.wbg@metallhandwerk.de
 
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Update Stromsteuergesetz: Entlastung für Betriebe

Welche Metallhandwerksbetriebe profitieren von der Senkung der Stromsteuer? Das Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG) sieht für bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Entlastung von der Stromsteuer vor.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt auf Grundlage der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003“. Diese Klassifikation ist nach wie vor maßgeblich, auch wenn sie nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht.
Metallbaubetriebe mit eigener Werkstatt sowie Feinwerkmechanikerbetriebe zählen in der Regel zum produzierenden Gewerbe. Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform des Betriebes an, auch Einzelkaufleute haben bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung.
Die Klassifikation der Wirtschaftsbetriebe ist abrufbar unter folgendem Link:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2003.html
Bei sogenannten Mischbetrieben richtet sich die Antragsberechtigung nach dem Tätigkeitsschwerpunkt, der anhand der jeweiligen Umsatzverteilung ermittelt wird.
Wichtige Voraussetzungen:
Eine Entlastung von der Stromsteuer ist nur möglich, wenn der verwendete Strom:
– nachweislich versteuert wurde,
– ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet wird und
– nicht bereits einer Steuerbefreiung unterliegt.
Strom, der für die Elektromobilität – insbesondere für Fahrzeuge im Straßenverkehr – eingesetzt wird, ist von der Entlastung ausgeschlossen.
Antrag stellen:
Die Entlastung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Voraussetzung ist, dass der zu erstattende Betrag mindestens 250 € beträgt, was einem Stromverbrauch von jährlich 12.500 kWh entspricht. Die entsprechenden Antragsformulare stehen im Zollportal (https://www.zoll-portal.de/) zur Verfügung.
Laut aktuellem Haushaltsentwurf der Bundesregierung soll die Entlastung in Höhe von 20 € pro Megawattstunde auch über den 31.12.2025 hinaus fortgeführt werden.
Bei einer voraussichtlichen Entlastung von mehr als 1.000 € pro Quartal kann eine unterjährige Auszahlung beantragt werden. Ansonsten ist der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Kalenderjahres beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
Über die Plattform „e-Tool“ (https://www.energie-tool.de/) des ZDH kann vorab geprüft werden, ob das eigene Unternehmen grundsätzlich entlastungsberechtigt ist. Die erstmalige Antragstellung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, kann jedoch – insbesondere bei hohem Stromverbrauch – finanziell lohnenswert sein.
Ansprechpartnerin: 

Friederike Tanzeglock
Rechtsanwältin (Syndikusanwältin)
beim Bundesverband Metall in Essen
friederike.tanzeglock@metallhandwerk.de
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Klima-Tour der Ausbildungsoffensive: Generalprobe geglückt – jetzt geht’s in Runde 2!

Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr startet unsere Klima-Tour bei der Ausbildungsoffensive nun in die zweite Runde. Ziel ist es wieder, jungen Menschen authentische Einblicke in die klimarelevanten Handwerksberufe zu geben – und zu zeigen, wie spannend, vielfältig und zukunftssicher eine Ausbildung im Handwerk sein kann.

Mehr Vielfalt, mehr Perspektiven
Während im vergangenen Schuljahr  die Innungen der Dachdecker- und Zimmerer-, Maler & Lackierer-, Sanitär-Heizung-Klima- sowie Metallbau-Handwerke den Anfang machten, wird das Angebot in diesem Jahr noch breiter: Auch die Tischler- und die Elektro-Innung sind mit dabei. Damit öffnet sich die Klima-Tour für noch mehr Berufsfelder, die alle einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung unserer Zukunft leisten.

Azubis als Botschafter
Herzstück der Tour sind die Auszubildenden selbst. Sie berichten aus erster Hand, wie ihr Berufsalltag aussieht, welche Herausforderungen und Chancen das Thema Klimaschutz im Handwerk bietet – und warum sie sich für ihre Ausbildung entschieden haben. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet das: ehrliche Einblicke statt Werbebroschüren. Und die vielfältigen Karrierechancen im Handwerk kommen natürlich nicht zu kurz.

Ein Gewinn für Essener Schulen
Durch die Klima-Tour erhalten Schülerinnen und Schüler nicht nur einen Überblick über unterschiedliche Gewerke, sondern auch konkrete Anregungen für ihre eigene Berufsorientierung. Das direkte Gespräch mit Auszubildenden macht deutlich, wie vielseitig und zukunftsorientiert das Handwerk ist – und welche Rolle es für eine klimafreundliche Stadt spielt.

Wir freuen uns auf eine Klima-Tour 2025/26, die erneut spannende Begegnungen, vielfältige Perspektiven und jede Menge Inspiration bereithält.

Stahl im Bauwesen – Nachhaltigkeit, Normen und neue Perspektiven

Nichtrostender Stahl – insbesondere Duplex-Stahl – bietet enorme Potenziale für nachhaltiges Bauen. Doch in vielen Bereichen steckt der Einsatz noch in den Kinderschuhen. Warum sich das ändern sollte und welche Rolle Normung und Praxiswissen spielen, zeigt dieser Beitrag.
Stahl ist im Bauwesen weit mehr als ein altbewährter Baustoff. Er ist ein Schlüsselwerkstoff, dessen Entwicklung und Anwendung untrennbar mit dem Anspruch verbunden sind, ressourcenschonend, langlebig und wirtschaftlich zu bauen. Das wurde einmal mehr deutlich beim Fachseminar „Nichtrostender Stahl im Bauwesen“, das am 1. Juli 2025 an der Universität Duisburg-Essen stattfand. Organisiert in Kooperation mit der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei (ISER) und der Forschungsvereinigung Stahlanwendung (FOSTA), bot die Veranstaltung ein eindrucksvolles Panorama aktueller Forschung und Praxis.
Im Zentrum stand die Frage, wie moderne nichtrostende Stahlsorten – allen voran Duplex-Stähle – zu einer nachhaltigeren Bauweise beitragen können. Diese Werkstoffe vereinen Eigenschaften, die für zukunftsorientierte Bauprojekte entscheidend sind: hohe Festigkeit, hervorragende Korrosionsbeständigkeit und eine nahezu verlustfreie Rezyklierbarkeit.
Duplex-Stahl: Starke Argumente für eine nachhaltige Zukunft
Die technischen Vorteile von Duplex-Stählen sind seit Jahren bekannt, sie werden jedoch im bauaufsichtlich geregelten Bereich erst nach und nach genutzt. Ihr zweiphasiges Gefüge aus Austenit und Ferrit ermöglicht eine hohe mechanische Festigkeit (Rp0,2 oft >400 MPa) bei gleichzeitig hoher Zähigkeit – eine Kombination, die klassischen Baustählen überlegen ist. Damit lassen sich Konstruktionen mit dünneren Wanddicken realisieren, was Material und Gewicht spart und folglich Transport- und Montageaufwände reduziert. Auch die Korrosionsbeständigkeit ist durch die Bildung einer passiven Chromoxidschicht beeindruckend: Während konventionelle Baustähle aufwändig geschützt und regelmäßig saniert werden müssen, bleibt Duplex-Stahl in vielen Anwendungen jahrzehntelang nahezu wartungsfrei.
Das Beispiel der AVA-Fußgängerbrücke (vgl. www.avabridge.com), vorgestellt von Markus Buckner (Outokumpu Nirosta), belegt dies eindrucksvoll: Eine modulare Konstruktion aus Duplex-Stahl (1.4162, LDX 2101) mit geringer CO₂-Bilanz, die durch ihre Langlebigkeit und minimalen Instandhaltungskosten überzeugt.
Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz
Ein Aspekt, der auf dem Seminar besonders betont wurde, betrifft die Kreislaufwirtschaft: Bis zu 95 % des in Europa eingesetzten nichtrostenden Stahls basieren auf Schrott. Nach Nutzungsende lässt sich der Werkstoff praktisch vollständig wiederverwerten. Diese Eigenschaften sind in einer Zeit, in der Lebenszyklusanalysen, CO₂-Bilanzen und Umweltwirkungen immer mehr Ausschreibungen prägen, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Prof. Dr.-Ing. Natalie Stranghöner (Universität Duisburg-Essen) zeigte in ihrem Vortrag, dass sich die Normenlandschaft ebenfalls weiterentwickelt: Die zweite Generation der EN 1993-1-4 wird künftig noch präzisere Vorgaben für nichtrostende Stähle enthalten – etwa zur Bemessung kaltverfestigter Profile, zu Festigkeitssteigerungen und zu verlässlichen Klassifizierungen der Korrosionsbeständigkeit. Die Anforderungen an die Nachweise steigen, gleichzeitig werden jedoch wirtschaftlichere Lösungen möglich, da die Potenziale moderner Werkstoffe normativ besser abgebildet werden.
Normung, Wissenstransfer und gemeinsame Verantwortung
Die langjährige enge Kooperation zwischen dem Bundesverband Metall und der Universität Duisburg-Essen bildet dafür eine tragende Säule. Gemeinsam engagieren sich die Institutionen in relevanten nationalen und internationalen Normungsgremien, von den Eurocodes über die DIN EN 1090 bis hin zu Sonderregelungen der abZ und abG. Dieses Engagement hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, die Akzeptanz neuer Werkstoffe in der Praxis zu fördern und verlässliche Rahmenbedingungen für Planer und Verarbeiter zu schaffen.
Gerade in komplexen Einsatzumgebungen – etwa Brückenbauwerken, Tunneln oder Fassadenkonstruktionen in maritimer Atmosphäre – ist die Kombination aus normativem Wissen, praktischer Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung entscheidend.
Herausforderungen der Anwendung
Gleichwohl darf nicht verschwiegen werden, dass die Verarbeitung von Duplex-Stählen besondere Anforderungen stellt. Hochlegierte Werkstoffe erfordern qualifizierte Schweißtechnik, exakte Bemessung und ein sensibles Verständnis für die Wechselwirkungen von Material, Konstruktion und Umgebungseinflüssen. Wie Dr. Sebastian Heimann (ISER) in seinem Beitrag hervorhob, ist Korrosionsbeständigkeit keine bloße Materialeigenschaft, sondern eine Systemeigenschaft: Nur wenn Planung, Werkstoffauswahl, Verarbeitung und Instandhaltung aufeinander abgestimmt sind, lässt sich das volle Potenzial ausschöpfen. Ein falsches Detail – wie unzureichend gereinigte Schweißnähte oder nicht abgestimmte Befestigungsmittel – kann die theoretisch hohe Lebensdauer drastisch verkürzen.
Fazit: Neue Perspektiven – und ein klarer Auftrag
Das Seminar in Essen hat deutlich gemacht: Zukunftsfähiger Stahlbau braucht mehr als hochwertige Werkstoffe. Er verlangt nach einer ganzheitlichen Strategie, die nachhaltige Potenziale konsequent nutzt. Dazu gehört der Mut, bestehende Gewohnheiten zu hinterfragen und bewährte Konzepte weiterzuentwickeln. Oft ist es nicht die spektakuläre Innovation, die den Unterschied macht, sondern die systematische Anwendung und Verbesserung bereits bekannter Lösungen.
Der Bundesverband Metall und die Universität Duisburg-Essen leisten hier gemeinsam einen wichtigen Beitrag – durch Normungsarbeit und Wissenstransfer. So wird sichergestellt, dass moderner Stahlbau nicht nur langlebig und leistungsfähig, sondern auch nachhaltig und zukunftsfähig bleibt.
In einer Zeit, in der Baustoffe immer stärker unter dem Aspekt der Ressourcenschonung und CO₂-Reduktion betrachtet werden, ist Duplex-Stahl mehr denn je ein Werkstoff mit Potenzial – und ein Beispiel dafür, wie Forschung, Industrie und Handwerk gemeinsam Fortschritt gestalten können.
Bildunterschrift: Technische Berater des Bundesverbands Metall mit Prof. Dr.-Ing. Natalie Stranghöner beim Fachseminar „Nichtrostender Stahl im Bauwesen“ an der Universität Duisburg-Essen (v. l. n. r. Nisanthan, Röper, Prof. Dr.-Ing. Stranghöner, Zimmer, Kania, Dr.-Ing. Fandrich)
Autor:

Thomas Röper (B.Eng.)
Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall in Essen
Mail: thomas.roeper@metallhandwerk.de
 
 
 
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen