Meldungen

Rolf Rehbold neuer Bereichsleiter Berufsbildung beim Bundesverband Metall

Zum 1. Januar 2026 hat Rolf Rehbold die Position des Bereichsleiters Berufsbildung beim Bundesverband Metall (BVM) übernommen und zugleich die Geschäftsführung des Bildungswerks Metall angetreten.
Zuvor war er 15 Jahre lang stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk. In dieser Funktion begleitete Rehbold gemeinsam mit seinem Team unter anderem die Neuordnung der Meisterprüfung im Metallbauer- und im Feinwerkmechanikerhandwerk. Darüber hinaus verantwortete er – teilweise auch in Zusammenarbeit mit dem BVM – zahlreiche Projekte zu den Themen Nachwuchsgewinnung, Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, Berufslaufbahnkonzepte im Handwerk, Fachkarrieren im Metallhandwerk sowie Berufsmonitoring.
Mit der Übernahme der neuen Aufgaben beim BVM soll die strategische Weiterentwicklung der Berufsbildung im Metallbereich konsequent fortgeführt und die Arbeit des Bildungs-werks Metall als praxisnaher Partner für Betriebe, Bildungsstätten und Institutionen weiter gestärkt werden.
Bereichsleiter Berufsbildung 

Rolf Rehbold
rolf.rehbold@metallhandwerk.de
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Schulterschluss gegen Schwarzarbeit: Kreishandwerkerschaft und Ordnungsamt intensivieren Zusammenarbeit

Die Kreishandwerkerschaft Essen und das städtische Ordnungsamt ziehen künftig noch enger an einem Strang. In einem strategischen Spitzengespräch zwischen Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft, dem Leiter des Ordnungsamts Jörg Stratenwerth sowie Fachexperten beider Seiten wurden gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im regionalen Handwerk beschlossen.

Schutz für Betriebe und Verbraucher

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie entzieht dem ehrlichen Handwerk die Geschäftsgrundlage, gefährdet Ausbildungsplätze und hinterlässt bei Verbrauchern oft mangelhafte Ergebnisse ohne Gewährleistung. „Wir verteidigen die Interessen unserer Mitgliedsbetriebe, die sich an Recht und Gesetz halten“, sagt Kreishandwerksmeister Martin van Beek. „Schwarzarbeit beginnt dabei nicht erst durch Nichtausstellung einer Rechnung mit korrekter Steuerausweisung. Auch die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle oder unzureichende Qualifikation wie fehlendem Meisterbrief begründen die Schwarzarbeit.“

Hauptgeschäftsführer Martin Weber ergänzt: „Vielen Auftraggebenden ist gar nicht bekannt, dass es bei unzulässiger Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof aber deutlich herausgestellt. Wenn Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, bleiben Kundinnen und Kunden im Ernstfall auf Schaden und Folgekosten sitzen.“

Gemeinsame Aktionen geplant

Im Fokus des Treffens standen ganz konkrete Strategien:

  • Intensivierter Informationsaustausch: Schnellere Meldewege bei Verdachtsfällen.
  • Gemeinsame Kontrollaktionen: Geplante Präsenz vor Ort, um illegale Beschäftigung und unberechtigte Handwerksausübung aufzudecken.
  • Aufklärungsarbeit: Verbraucher sollen verstärkt über die Risiken von Schwarzarbeit informiert werden.

Ziel der Kooperation ist ein fairer Wettbewerb in unserer Region, in dem Qualität und Meisterschaft wieder den Stellenwert erhalten, den sie verdienen.

Nachhaltigkeit: Deutliche Entlastung für das Metallhandwerk

Die EU hat sich am 9. Dezember 2025 auf ein erstes Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) geeinigt. Diese Trilogeinigung zwischen Rat, Parlament und Kommission greift zentrale Forderungen des Handwerks auf und bringt insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks deutliche Entlastungen.
EU-Nachhaltigkeitsregeln vereinfacht: Deutliche Entlastung für das Metallhandwerk
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der Anwendungsbereich künftig stark eingeschränkt. Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit werden Handwerksbetriebe faktisch von der Berichtspflicht ausgenommen. Zusätzlich wird durch den sogenannten Value-Chain-Cap sichergestellt, dass große, berichtspflichtige Unternehmen von kleineren, nicht berichtspflichtigen Betrieben nur noch Daten nach dem freiwilligen KMU-Standard (VSME) abfragen dürfen. Weitergehende oder aufwendigere Informationsanfragen können von Handwerksbetrieben künftig zurückgewiesen werden.
Darüber hinaus sollen die europäischen Berichtsstandards insgesamt vereinfacht werden. Verpflichtende branchenspezifische Zusatzstandards entfallen, stattdessen sind lediglich freiwillige sektorale Leitlinien vorgesehen. Zur weiteren Unterstützung sollen Vorlagen und Orientierungshilfen zentral über ein EU-Portal bereitgestellt werden.
Zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard wird das Handwerk zusätzlich unterstützt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) entwickelt gemeinsam mit den Handwerkskammern sowie weiteren Zentralverbänden einschließlich des Bundesverbands Metall (BVM) das digitale Berichtstool „Zukunftskompass Handwerk“. Die erste Testphase wurde erfolgreich abgeschlossen. Eine Early-Access-Version des Tools soll Anfang 2026 zur Verfügung stehen und Handwerksbetrieben eine praxisnahe und schlanke Möglichkeit zur freiwilligen Berichterstattung bieten.
Erleichterungen beim Lieferkettengesetz
Auch beim europäischen Lieferkettengesetz ergeben sich Erleichterungen. Der Anwendungsbereich wird auf sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro begrenzt. Handwerksbetriebe, einschließlich des Metallhandwerks, fallen damit nicht unter die direkten Pflichten der CSDDD. Um indirekte Belastungen zu reduzieren, wird ein klar risikobasierter Ansatz eingeführt. Große Unternehmen sollen sich auf Geschäftspartner mit erhöhten Risiken konzentrieren und Prüfungen auf Basis vernünftigerweise verfügbarer Informationen durchführen. Informationsanfragen an kleinere Betriebe sind nur noch als letztes Mittel zulässig.
Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung von Klima-Übergangsplänen. Bei möglichen Verstößen richtet sich die zivilrechtliche Haftung weiterhin nach nationalem Recht; eine spätere EU-weite Regelung soll lediglich überprüft werden.
Insgesamt setzt die Einigung wesentliche Anliegen des Handwerks um. Durch die deutliche Reduzierung der berichtspflichtigen Unternehmen, die Begrenzung von Datenabfragen entlang der Wertschöpfungskette sowie den risikobasierten Ansatz im Lieferkettengesetz werden Handwerks- und Metallbetriebe spürbar entlastet. Es ist davon auszugehen, dass sie künftig seltener und mit deutlich geringerem Aufwand mit Nachhaltigkeits- und Lieferkettenanfragen großer Unternehmen konfrontiert werden.
Zwar steht die formale Annahme der Trilogeinigung noch aus. Das Europäische Parlament wird aber Mitte Dezember darüber abstimmen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt können die Änderungen voraussichtlich noch vor Jahresende in Kraft treten. Anschließend erfolgt die Umsetzung in nationales Recht.
Autor

Dr.-Ing. Reinhard Fandrich 
Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall, Essen
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„Beste Ausbilderin 2025“ im Handwerk

Stephanie Nägele-Molitor ist als „Beste Ausbilderin im Handwerk 2025“ mit dem Heribert-Späth-Preis ausgezeichnet worden. Die Mit-Geschäftsführerin der Stahlbau Nägele GmbH in Eislingen bei Stuttgart erhielt die Ehrung im Rahmen der Schlussfeier der „Deutschen Meisterschaft im Handwerk“ am 5. Dezember in Frankfurt am Main. Mit dem Preis wird ihr außergewöhnliches Engagement für Ausbildung und Weiterbildung gewürdigt – insbesondere ihr Einsatz dafür, junge Frauen für eine Ausbildung im Handwerk und speziell im Stahlbau zu gewinnen, so die Begründung der Jury.

Bildunterschrift_01: Heribert-Späth-Preis: Thomas Keindorf übergibt den Preis an Stephanie Nägele-Molitor
Auch darüber hinaus setzt die Stahlbau Nägele GmbH ein starkes Zeichen für Ausbildung: Azubi-Patenschaften für Schülerpraktikantinnen und -praktikanten, Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter des Betriebs besuchen regionale Schulen, Betriebsbesichtigungen für Schulklassen, Social-Media-Aktivitäten und vielfältige Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gehören zum Profil des Unternehmens. Ergänzt wird dieses Engagement durch regelmäßige Beteiligungen am Girls’ Day
Der Bundesverband Metall freut sich, dass mit Stephanie Nägele-Molitor eine Unternehmerin aus dem Metallhandwerk diese hohe Auszeichnung erhält. Ein toller Erfolg für das Metallhandwerk. BVM-Hauptgeschäftsführer Diether Hils gratulierte vor Ort persönlich.

Bildunterschrift_02: Heribert-Späth-Preis: Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Metall gratuliert, Stephanie Nägele-Molitor persönlich vor Ort
Der Heribert-Späth-Preis für besondere Ausbildungsleistungen im Handwerk wird seit 1997 jährlich vergeben und ist mit 3.000 Euro dotiert. Mit dem Preis ehrt die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e.V. Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die sich in besonderer Weise für die Förderung des handwerklichen Nachwuchses einsetzen.
 
Pressekontakt:

Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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Taskforce Gebäudetechnik stellt Kernforderungen vor

Die Taskforce Gebäudetechnik hat ihr Kernpapier zur zukünftigen Ausrichtung der Energiepolitik im Gebäudebereich vorgelegt und setzt damit ein klares Signal für praxistaugliche Lösungen sowie eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Branche. Das Papier bildet die Leitlinie für die weitere Arbeit der Taskforce.
Das Kernpapier zur zukünftigen Ausrichtung der Energiepolitik im Gebäudebereich wird vor dem Hintergrund intensiver politischer Debatten über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Die Taskforce betont, dass die energiepolitischen Ziele nur erreichbar sind, wenn politische Vorgaben klar formuliert, realistisch umsetzbar und an den betrieblichen Alltag angepasst sind. Diese Forderung hatte die Taskforce bereits im Dialog mit dem Bundeswirtschaftsministerium unterstrichen.
Im Kernpapier werden zentrale energiepolitische Hebel beschrieben, die Investitionen und Umsetzungskraft stärken sollen.
Zentrale energiepolitische Hebel des Kernpapiers im Überblick:
• Marktorientierte Impulse wie ein wirksamer CO₂-Preis sollen Investitionen in effiziente und klimafreundliche Gebäudetechnik stärken.
• Gesetze müssen praxistauglich sein und Betriebe von unnötiger Bürokratie entlasten.
• Eine verlässliche, einfache und langfristige Förderstrategie – inklusive weiterentwickelter Bundesförderung – ist entscheidend für Investitionen.
• Erforderlich ist ein technologieoffener und abgestimmter Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzinfrastruktur, Speichern und digitalisierten Netzen.
• Die Digitalisierung der Energiewende braucht dynamische Stromtarife und den schnellen Rollout intelligenter Messsysteme.
• Die kommunale Wärmeplanung muss faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und dezentrale Lösungen ohne Anschlusszwänge ermöglichen.
• Die Beratungsleistungen des gebäudetechnischen Handwerks müssen ordnungs- und förderpolitisch angemessen berücksichtigt werden.
• Qualifizierte Fachkräfte sind zentral; daher müssen die duale Ausbildung und die Meisterqualifikation weiter gestärkt werden.
• Für die Klimafolgenanpassung braucht es Maßnahmen wie Kühlung, Dämmung sowie Dach- und Fassadenbegrünung, die durch geeignete Förder- und Ordnungsrahmen zu unterstützen sind.
Über die Taskforce Gebäudetechnik
Die Taskforce Gebäudetechnik vereint sechs zentrale Verbände des gebäudetechnischen Klimahandwerks:
• Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
• Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
• Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV)
• Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
• Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)
• Bundesverband Metall (BVM)
Gemeinsam repräsentieren sie 154.000 Betriebe mit 1.460.000 Beschäftigten und 121.000 Auszubildenden, die 2024 einen Umsatz von 225 Milliarden Euro erwirtschafteten. Die vertretenen Gewerke sind zentrale Treiber der Energie- und Wärmewende und wichtige Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Weitere Informationen zur Taskforce Gebäudetechnik finden Sie unter:
zdh.de/themen-und-positionen/klimahandwerk/taskforce-gebaeudetechnik
Das vollständige Kernpapier steht hier zum Download bereit:
zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Themen/Klimahandwerk/251107_Taskforce_Gebaeudetechnik_
Kernpapier.pdf
Pressekontakt:

Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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Umweltproduktdeklarationen für Stahl- und Aluminiumtragwerke – Zum Stand der Erarbeitung

Im europäischen Normenausschuss TC 135 „Ausführung von Tragwerken aus Stahl und aus Aluminium“ ist mit Blick auf die Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeit von Bauwerken ein Normentwurf zur Umweltproduktdeklaration für Stahltragwerke und Aluminiumtragwerke erarbeitet worden. Der Norm-Entwurf DIN EN 17662 trägt den Titel: „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Umweltproduktdeklarationen – Produktkategorieregeln in Ergänzung zu EN 15804 für tragende Produkte aus Stahl, Aluminium und Metall für den Einsatz in Bauwerken“ (engl. Execution of steel structures and aluminium structures – Environmental Product Declarations – Product category rules complementary to EN 15804 for steel, iron and aluminium products for use in construction works).
DIN EN 17662 soll DIN EN 15804 „Produktkategorieregeln (c-PCR) für Typ III Umweltproduktdeklarationen“ für Stahl- und Aluminiumbauteile ergänzen. Sie hat das Ziel, die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen zu vereinfachen und deren Qualität zu erhöhen.
Ein erster Entwurf wurde den EU-Mitgliedsländern bereits im Jahr 2021 zur Stellungnahme vorgelegt und die eingegangenen Kommentare bearbeitet.
Jahrelang wurde im Anschluss mit TC 350, dem Normenausschuss für die Nachhaltigkeit von Gebäuden und damit zuständig für EN 15804, über die Bewertungsmethode von Nebenprodukten gestritten. DIN EN 17662 sah eine Prozessunterteilung durch „physikalische Aufteilung“ (engl. physical partitioning) vor. TC 350 bezeichnet diese Bewertungsmethode als nicht konform mit EN 15804 und schlug stattdessen die wirtschaftliche Zuweisung (engl. economic allocation) vor. Das führt zum Beispiel dazu, dass Hochofenschlacke zu einer deutlich günstigeren Bewertung kommt, was wiederum der Herstellung von Beton zugutekommt. TC 135 stand auf dem Standpunkt, dass die Prozessunterteilung durch physikalische Aufteilung die bevorzugte Methode zur Aufteilung von Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen zwischen CO-Produkten gemäß EN15804 ist. Die Normenausschüsse konnten keine Lösung finden. Eine Entscheidung – zugunsten der wirtschaftlichen Zuweisung – ist letztlich im sogenannten Technischen Gremium (Technical Board) vom CEN-CENELEC Management Centre (CCMC) getroffen worden, das die übergeordnete Entscheidungsgewalt über das Standardisierungsprogramm bei den europäischen Normungsgremien CENELEC und CEN hat.
Auswirkungen des SReq
Eine entsprechend überarbeitete Fassung liegt seit März 2025 vor. Weitere Verzögerungen entstanden mit dem CPR-Acquis und dem neuen Normungsauftrag (Standardisation Request – SReq) der Kommission für die metallischen Bauprodukte. Weitere Änderungen am Dokument waren absehbar. TC 135 WG 17 hat das Dokument aktualisiert, einschließlich der vom SReq betroffenen Abschnitte. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung von Worst-Case-Werten.
Alle Aktivitäten müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein, dem Stichtag für die Veröffentlichung des Dokuments gemäß SReq 2011, also dem Normungsauftrag noch unter der alten EU-Bauproduktenverordnung.
Bis dahin sind weitere Bearbeitungsschritte erforderlich, wie die Überprüfung des Entwurfs durch TC 135 vor der Einreichung bei CCMC, Bearbeitungszeit für Stellungnahmen durch TC 350, wiederum Bearbeitungszeit für die Aktualisierung des Dokuments durch TC 135, Annahme des Dokuments für die endgültige Validierung (Formal Vote – FV), Übersetzungen, FV-Zeitraum, Aktualisierungen gemäß FV und die abschließenden Aktualisierungen durch CCMC zur Veröffentlichung. Nur wenn keine weiteren Verzögerungen entstehen, wird dieser Veröffentlichungstermin zu halten sein.
Autor:

Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: karsten.zimmer@metallhandwerk.de
 
 
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Willi Seiger erneut in das ZDH-Präsidium gewählt

Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall, wurde beim Deutschen Handwerkstag in Frankfurt am Main erneut als Vertreter der Verbandsseite (UDH) in das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gewählt. Mit seiner Wiederwahl bringt Willi Seiger die Interessen des Metallhandwerks weiterhin aktiv in die handwerkspolitischen Entscheidungsstrukturen auf Bundesebene ein.
 
Pressekontakt:

 
Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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Baukörperanschluss bodentiefer Elemente – Neues Merkblatt

Baukörperanschluss bodentiefer Elemente – Neues Merkblatt MO-05/1 schafft Klarheit bei der Schnittstelle Bauwerksabdichtung
Mit dem Merkblatt MO-05/1 „Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente“ liegt erstmals eine gewerkeübergreifende Empfehlung vor, die Planer, Ausführende und Ausschreibende bei einer der sensibelsten Schnittstellen der Gebäudehülle unterstützt. Beteiligt an der Erstellung waren die Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung (BFA BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM), Tischler Schreiner Deutschland – Bundesinnungsverband des Tischler- und Schreinerhandwerks, Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V. (UBF), Verband Fenster + Fassade (VFF),| Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sowie das ift Rosenheim als Herausgeber.
Herausforderung: Bodentiefe Elemente im Abdichtungsbereich
Der Anschluss bodentiefer Fenster- und Türelemente an den Baukörper – insbesondere im Fußpunkt – zählt zu den anspruchsvollsten Detailpunkten moderner Gebäude. Liegt dieser Anschluss im Bereich von erdberührten Bauteilen oder Dach- und Terrassenabdichtungen, erhöht sich die technische Komplexität erheblich. Gleichzeitig steigen die ästhetischen und funktionalen Erwartungen: große Glasflächen, schmale Rahmen, verdeckte Führungssysteme und barrierefreie Übergänge.
Diese Anforderungen kollidieren oft mit bauphysikalischen Notwendigkeiten. Luft- und Schlagregendichtheit, Wärmeschutz, Windlastabtragung und Feuchteschutz müssen ebenso berücksichtigt werden wie der Wunsch nach minimalen Schwellen. Moderne Architektur mit ungeschützten, direkt bewitterten Fassaden und der vermehrte Einsatz feuchteempfindlicher Materialien verschärfen das Konfliktpotenzial zusätzlich.
 

Abbildungsnachweis: Gewerke- und schnittstellenspezifische Dichtheitsanforderungen und maximale Wasseranstauhöhe (max. WAH) an einem bodentiefen Türelement mit niveaugleicher Schwelle, Quelle: ift Rosenheim
 
Planungsfehler als häufige Schadensursache
In der Praxis zeigt sich: Viele Schäden und Streitigkeiten resultieren nicht aus fehlerhaften Produkten, sondern aus mangelnder Koordination. Der Baukörperanschluss bodentiefer Elemente betrifft stets mehrere Gewerke – angefangen beim Rohbau über die Herstellung, Montage und Abdichtung der Bauelemente, Gebäudeabdichtung und Entwässerung. Häufig laufen Planungs- und Ausführungsprozesse jedoch unkoordiniert ab. Die Folge sind widersprüchliche Detailausbildungen, fehlende Abgrenzungen der Gewerke und letztlich Mehrkosten durch Mängelbeseitigung. Betont wird deshalb der Grundsatz: Keine Ausführung ohne vorherige Planung und Koordination!
Nur durch die frühzeitige Berücksichtigung objektspezifischer Anforderungen sowie der erforderlichen Abdichtungs- und Kompensationsmaßnahmen lässt sich eine dauerhaft funktionsfähige Lösung sicherstellen.
Ziel des Merkblatts: Klare Schnittstellen – saubere Ausführung
Das neue Merkblatt MO-05/1 gliedert sich in fünf Kapitel, Anwendungsbereich, Begriffe, Grundlagen der Planung (unterteilt in 13 Unterkapitel), ein kurzes Kapitel mit Hinweisen zu Sonderlösungen und Anschlussbeispiele mit insgesamt vier Zeichnungen. Das Merkblatt bietet damit praxisnahe Unterstützung, indem es:
– notwendige Abstimmungen zwischen Fenster-/Türelement und angrenzender Bauwerks-, Dach- oder Terrassenabdichtung beschreibt,
– klare Abgrenzungen der Gewerke und ihrer Leistungen definiert,
– Lösungsansätze und Planungsgrundlagen liefert
– sowie gebrauchstaugliche Anschlussdetails aufzeigt.
Damit trägt die Publikation dazu bei, das Bewusstsein für diese kritische Schnittstelle zu schärfen und eine fachgerechte, dauerhaft sichere Bauausführung zu ermöglichen.
Fazit
Mit dem Merkblatt MO-05/1 steht der Branche ein wichtiges Werkzeug zur Verfügung, das Planer und Ausführende gleichermaßen entlastet. Die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Verbände schafft einheitliche Grundlagen, die helfen, Fehler zu vermeiden und Qualität zu sichern. In Zeiten steigender Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Design setzt das Merkblatt einen dringend benötigten Standard für den sicheren Anschluss bodentiefer Fenster- und Türelemente.
Erhältlich im Download und als Druckexemplar
43 Seiten, ISBN 978-3-86791-509-0
Weitere Infos und Bestellung: https://shop.ift-rosenheim.de/
 Autor:

Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: Karsten.Zimmer@metallhandwerk.de
 
 
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Die neue EU-BauPVO und EN 1090-1 – zunächst ändert sich nichts

Die neue europäische Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO2024) ist am 07.01.2025 in Kraft getreten. Anwendungsbeginn ist der 08.01.2026.
Der Langtitel der Verordnung lautet: Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011. Fundstelle ist: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202403110
Diese neue Fassung legt wie die Vorgängerversion aus 2011 harmonisierte Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der Europäischen Union fest. Sie bietet eine gemeinsame technische Sprache zur Bewertung der Leistung dieser Bauprodukte und soll sicherstellen, dass zuverlässige Informationen in digitaler Form zum Vergleich der Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in der EU verfügbar sind. Der Fokus liegt auf dem freien Verkehr sicherer und nachhaltiger Bauprodukte und der Verfügbarkeit von Produktinformationen auf digitalem Wege. Ziel ist es, den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen.
Damit gehen selbstverständlich auch neue Pflichten für die Hersteller einher, die nun auch die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte mit entsprechenden Merkmalen beschreiben müssen. Das geschieht nach Art. 22 EU-BauPVO2024 im Einklang mit den anwendbaren Bewertungs- und Überprüfungssystemen, um dann eine Leistungs- und Konformitätserklärung zu erstellen und schließlich die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Welche Auswirkungen hat das nun auf die Anwendung der DIN EN 1090-1?
Antwort: Zunächst keine! Dazu muss zunächst eine im Amtsblatt der EU veröffentlichte neue Fassung der EN 1090-1 vorliegen.
Die Erarbeitung eines Normungsauftrages hatte zwar im Sommer 2021 begonnen, dieser ist aber von den Mitgliedsländern der EU mehrheitlich im Sommer 2025 abgelehnt worden.
Die Gründe sind vielfältig:
– Einsprüche des zuständigen Normenausschusses wurden nicht gehört,
– unklarer Anwendungsbereich, unklare Begriffsdefinitionen,
– überflüssige, nicht lieferbare oder fehlende Leistungsmerkmale.
Anfang 2026 ist mit einer neuen Entwurfsfassung für den Normungsauftrag zu rechnen. Auch dieser muss dann zunächst beraten und letztlich angenommen werden. Dann erst beginnt die Erarbeitung der neuen Norm, was vermutlich mehrere Jahre dauern wird.
Auch nach dem 08.01.2026, dem Stichtag zur Anwendung der EU-BauPVO2024, wird daher die DIN EN 1090-1 (2012-02) mit den Herstellerpflichten der EU-BauPVO2011 weitergelten.
Autor:

Karsten Zimmer
Bereichsleiter Technik
in der Fachberatungs- und Informationsstelle
beim Bundesverband Metall in Essen
Kontakt: Karsten.Zimmer@metallhandwerk.de
 
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Präsident Willi Seiger reagiert auf Aussagen von Bundesministerin Bas

Auf die Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf dem Juso-Bundeskongress 2025 in Mannheim, wonach Arbeitgeber die Gruppe sind, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, reagiert Willi Seiger, Präsident des Bundesverbands Metall, mit Unverständnis. „Ich bin seit über 40 Jahren als Unternehmer im Metallhandwerk für ein Maschinenbauunternehmen verantwortlich und als Präsident vertrete ich mit dem Bundesverband Metall 31.000 Unternehmen mit 407.000 Arbeitsplätzen und 15.000 Auszubildenden im Metallhandwerk. Meine Unternehmerkolleginnen und -kollegen übernehmen Verantwortung für ihr Team und sehen sich definitiv nicht als Gegner im Rahmen einer über Jahrzehnte gewachsenen Sozialpartnerschaft. Gerne lege ich Ihnen diese auch noch einmal in einem persönlichen Gespräch ausführlich dar, zu dem ich Sie, sehr geehrte Bundesministerin Bas, gerne einlade.“
 
Pressekontakt:

 
Jens Brinkmann
Bundesverband Metall
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: jens.brinkmann@metallhandwerk.de
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METALL – INNUNG ESSEN

Die Metall – Innung Essen ist die Interessensvertretung metallverarbeitener Handwerksbetriebe in Essen.

Wir bieten unseren Mitgliedern unterschiedliche Leistungen, von branchenspezifischen Informationen, über Dienst- und Serviceleistungspakete bis zur Unterstützung bei der Mitarbeiter- / Auszubildenen-Suche.

GESCHÄFTSSTELLE

Kreishandwerkerschaft Essen

Haus des Handwerks

Katzenbruchstr. 71

45141 Essen

0201 - 32008-0

0201 - 32008-19

info@metallhandwerk-essen.de

Metall - Innung Essen