Die Metall-Innung ist ein freiwilliger Zusammenschluß des selbständigen Essener Metallhandwerks und versteht sich als Arbeitgebervertretung. Nach § 53 Handwerksordnung ist die Innung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der Innung sind in der Handwerksordnung und der Innungssatzung beschrieben. Danach ist es die wesentliche Aufgabe der Innung, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
Das oberste Organ der Metall-Innung Essen ist die Innungsversammlung. Ihr obliegen insbesondere alle Beschlüsse von vermögensrechtlicher Bedeutung sowie die Wahlen der Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse, der Vertreter bei der Kreishandwerkerschaft und beim Landesinnungsverband sowie die Beschlüsse über Satzungsänderungen. Jeder Mitgliedsbetrieb hat eine Stimme. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Dem Vorstand der Metall-Innung obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Innungsversammlung sowie die Vertretung der Innung nach Außen.
Mit 30 anderen örtlichen Handwerksinnungen hat auch die Metall-Innung Essen ihre Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Essen, Katzenbruchstraße 71, 45141 Essen übertragen. Über die Kreishandwerkerschaft Essen werden somit ebenfalls die Interessen der Mitgliedsbetriebe der Essener Metall-Innung vertreten. Die Rechtsaufsicht über die Essener Metall-Innung und Kreishandwerkerschaft wird von Seiten der Handwerkskammer Düsseldorf ausgeführt.
In fachlicher Hinsicht ist die Essener Metall-Innung Mitglied im Fachverband Metall NW, so daß die Innungsmitglieder auch von den Leistungen der landesweiten
Interessenvertretung profitieren können. Mit anderen Landesverbänden ist der Fachverband Metall NW Mitglied im Bundesverband Metall, der die Interessenvertretung des Metallhandwerks auf Bundesebene ausübt.
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